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Hartz-IV Was ein Mensch zum Leben braucht

20.10.2009 ·  Das Verfahren über die Hartz-IV-Regelsätze vor dem Bundesverfassungsgericht dreht sich um die entscheidende Frage im Sozialstaat: Wie viel Geld soll ein Mensch bekommen, der seine Existenz nicht alleine sichern kann?

Von Sven Astheimer
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag klargemacht, dass es nicht nur die Hartz-IV-Leistungen für Kinder, sondern auch die von Erwachsenen und damit die Berechnungsgrundlage für die Sozialhilfe überprüfen will. Derzeit beträgt der Regelsatz, auf dessen Basis das Arbeitslosengeld II berechnet wird, 359 Euro je Volljährigem im Monat. Für Kinder wird er anteilig abgeleitet: Bis zum Alter von sechs Jahren werden 215 Euro gezahlt, bis 14 Jahre 251 Euro und danach bis zum 18. Geburtstag 287 Euro.

Am Beispiel einer vierköpfigen Familie heißt das: Für die Eltern fallen jeweils 359 Euro an, für die Kinder der dem Alter entsprechende Regelsatz. Dazu kommt ein Zuschuss zu Wohn- und Heizkosten der Kommune, der sich am ortsüblichen Durchschnitt orientiert. Im Bundesdurchschnitt erhält eine vierköpfige Familie nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Monat rund 1600 Euro an Arbeitslosengeld II überwiesen. Jährlich geben Bund und Kommunen für Hartz-IV-Leistungen rund 45 Milliarden Euro aus.

34 Euro im Monat für Schuhe und Bekleidung

Wie wird der Bedarf einer einzelnen Person ermittelt? Wie hoch muss das Existenzminimum sein, das eine Mindestteilnahme am sozialen und kulturellen Geschehen garantiert, wie es sich aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ableiten lässt? Bis 1989 wurde der Wert mit einem fiktiven Warenkorb ermittelt. Kritiker vermuteten jedoch eine gewisse Willkür bei dessen Zusammensetzung. Deshalb ersetzte man das Warenkorb- durch das Statistikmodell. Als Grundlage dient nun die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts. Dafür werden alle fünf Jahre rund 60 000 deutsche Haushalte befragt.

Um damit den Regelsatz zu bestimmen, orientiert man sich am ärmsten Fünftel der Einpersonenhaushalte. Deren Ausgaben werden in verschiedene Kategorien unterteilt, von denen aber nur Schuhe und Bekleidung zu 100 Prozent auf den Hartz-IV-Regelsatz übertragen werden. Nach der letzten EVS aus dem Jahr 2003 entspricht dies 34 Euro im Monat. Von den Ausgaben für Gesundheitspflege über 18 Euro werden 71 Prozent oder 13 Euro angerechnet. Und die 7 Euro für die Bildung entfallen komplett. Wie diese Anrechnungssätze errechnet werden, entscheidet das Bundesarbeitsministerium, das damit regelmäßig Kritik auf sich zieht.

Anpassung an die Lohnentwicklung

Insgesamt ergibt sich aus der Stichprobe von 2003 ein Hartz-IV-Regelsatz von 345 Euro. Die jüngste Erhebung der Statistiker aus dem vergangenen Jahr liegt erst 2010 zur Auswertung vor. Um die fünfjährige Zwischenzeit abzubilden, ist der Regelsatz auch an die Rentenentwicklung angekoppelt worden. Steigen die Einkommen, werden die Renten und auch der Regelsatz angepasst. Dies geschah zwischenzeitlich mehrfach, zuletzt am 1. Juli dieses Jahres. Laut Arbeitsministerium kostet diese Erhöhung um 8 Euro bis zum Jahresende rund 330 Millionen Euro. Nachdem die Hartz-Gesetze im Januar 2005 eingeführt wurden, mussten Leistungsempfänger in den neuen Bundesländern noch mit 331 Euro auskommen. Mittlerweile gilt der Satz für das gesamte Bundesgebiet.

Im vergangenen Jahr hatte eine Untersuchung von Wissenschaftlern aus Chemnitz für Aufsehen gesorgt. Die Autoren untersuchten, was im Monat in ihrer Stadt zum Überleben notwendig ist. Im Minimalszenario kam ein Bedarf von 132 Euro heraus, im Maximalfall 278 Euro. Weil beides deutlich unter dem Regelsatz lag, spreche nichts dafür, die Geldleistung zu erhöhen, lautete das Fazit. Nachdem die Ergebnisse öffentlich wurden, blockierten wütende Anrufer die Telefonleitungen des Instituts; mehrere hundert E-Mails oft beleidigenden Inhalts gingen ein. Einer der Autoren vermutete im Gespräch mit dieser Zeitung, das Thema sei emotional so besetzt, „dass man eine solche Untersuchung offenbar nicht veröffentlichen kann“. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hatte im Jahr 2006 sogar für eine Senkung des Regelsatzes plädiert, wenn dafür die Zuverdienstmöglichkeiten verbessert würden. Davon versprach man sich einen Abbau der Arbeitslosigkeit. Der Ratsvorsitzende Wolfgang Franz meint gleichwohl, dass man über den Regelsatz nicht ökonomisch, sondern nur gesellschaftlich entscheiden könne.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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