29.05.2006 · In der Union mehren sich Stimmen, die eine Generalüberholung der Hartz-IV-Gesetze fordern. Die unter Druck geratenen SPD-Minister Steinbrück und Müntefering erwägen bereits eine Streichliste.
Im Streit um Nachbesserungen der Arbeitsmarktreform Hartz IV erhöht die Union den Druck auf ihren Koalitionspartner SPD. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Michael Meister, legte im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Leistungskürzungen nahe.
Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber und der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderten eine Generalrevision, um die Kosten der Arbeitsmarktreform einzudämmen. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte dagegen, es gebe „wirklich keinen Grund, das Ganze in Frage zu stellen“.
Nach Angaben der Zeitschrift „Spiegel“ sind Müntefering und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) jedoch darin einig, bis Juni Einsparvorschläge für das kommende Jahr zu erarbeiten. Nach Einschätzung des haushaltspolitischen Sprechers der Union, Steffen Kampeter, sind weitere Einsparungen von 4 bis 5 Milliarden Euro nötig, wenn der Bund nicht abermals gegen die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes verstoßen will.
Privilegierungen aufheben
Die auf mehr als 3 Milliarden Euro bezifferten Mehrausgaben in diesem Jahr wollen Müntefering und Steinbrück nach dem Bericht aus dem laufenden Haushalt finanzieren. Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) sagte, es gehe nicht um eine Senkung des Regelsatzes, aber um schärfere Abgrenzungen. „Es geht darum zu fragen, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch in jedem Fall zutreffend sind.“
Der CDU-Haushaltspolitiker Meister sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wir müssen über Einsparungen im Rahmen eines Gesamtansatzes reden.“ Meister bezeichnete die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände als „erwägenswert“. Er bezog sich damit auf den Vorstoß des Deutschen Städtetages, der angeregt hatte, Sonderleistungen zu überprüfen. So gibt es „befristete Zuschüsse“ zum Arbeitslosengeld II, wenn das Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist. Der Städtetag hatte gemahnt, die Hilfen für Langzeitarbeitslose nicht dadurch zu gefährden, indem wachsende Schichten der Bevölkerung vom Sozialgesetzbuch II erfaßt würden.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Ralf Brauksiepe, forderte, die erst im vergangenen Jahr erweiterten Hinzuverdienstregelungen für Leistungsempfänger wieder rückgängig zu machen. „Hartz IV ist für die wirklich Bedürftigen konzipiert worden“, sagte Brauksiepe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Es dürfe nicht sein, daß Leute freiwillig weniger arbeiten und sich dann die Lohneinbußen vom Staat zurückholten. „Da müssen wir ran.“ Das unionsregierte Hessen forderte bereits im vergangenen Jahr, Privilegierung bestimmter Einkommen, vor allem von Minijobs, aufzuheben.
Doppelter Regelsatz durch Zuschüsse
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im vergangenen September rund 900.000 Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die auch über ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügten. Alleinstehende verdienten im Schnitt 186 Euro hinzu, Paare mit zwei Kindern sogar mehr als 500. Rund die Hälfte von ihnen, also knapp 450.000, hatte zu diesem Zeitpunkt einen Minijob und verdiente weniger als 400 Euro. Von diesen 400 Euro sind die ersten 100 Euro Zuverdienst abgabenfrei, auf die restlichen höchstens 300 Euro werden 20 Prozent fällig.
Die andere Hälfte der ALG-II-Empfänger bezog ein Einkommen, das oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro lag. Diese Personen erhielten weitere Leistungen, weil ihren Bedarfsgemeinschaften, zu der Partner und Kinder gehören können, höhere Transferleistungen zustanden, als sich aus der Erwerbstätigkeit erzielen ließ. Der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II in West- und nach den Plänen der Bundesregierung bald auch in Ostdeutschland beträgt nur 345 Euro. Durch Zuschüsse etwa für Unterkunfts- und Heizkosten von Bund und Kommunen wird er jedoch mehr als verdoppelt. Im Juli des vergangenen Jahres bezog eine Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt knapp 700 Euro, eine vierköpfige fast 1200 Euro.
Die befristeten Zuschüsse, deren Überprüfung der Städtetag angeregt hatte, können für zwei Jahre bewilligt werden; im ersten Jahr beträgt die Obergrenze 160 Euro, im zweiten 80 Euro. Der Betrag richtet sich nach der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes I. Dessen Höhe ist wiederum vom letzten Bruttogehalt abhängig. Außerdem gibt es für Kinder einen Zuschlag von jeweils 60 Euro. Deshalb kommen vormals gut verdienende Familienernährer mit mehreren Kindern in den Genuß der Zuschüsse. Im April 2006 erhielten knapp 442.000 Bezieher im Durchschnitt 104 Euro je Monat. Im Jahr kommt damit etwa eine halbe Milliarde Euro zusammen.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.420,00 | −1,28% |
| EUR/USD | 1,2399 | −0,72% |
| Rohöl Brent Crude | 103,29 $ | −3,33% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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