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Hartz-IV-Sätze Lohn von Geringverdienern ist Leitplanke

02.08.2010 ·  Bis Ende des Jahres muss die Regierung die Hartz-IV-Sätze neu regeln. So will es das Verfassungsgericht. Sie hat dabei einen großen Spielraum - zumindest rechtlich. Ob die Sätze steigen sollen oder gar reduziert werden, ist jedoch auch eine politische Frage.

Von Henrike Roßbach und Corinna Budras
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Das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze soll nach dem Willen des Bundesarbeitsministeriums im Herbst beginnen. Doch schon jetzt wird in Berlin über die Ausgestaltung gestritten. Dabei geht es darum, wie die monatlichen Regelsätze für Erwachsene und Kinder künftig berechnet und nach welchem Maßstab sie an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden sollen. Bislang waren sie an die Rentenentwicklung gekoppelt, doch das hat das Verfassungsgericht verworfen. "Wir wissen ziemlich genau, was nicht mehr der Maßstab sein wird, nämlich der Rentenwert", sagte ein Sprecher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in Berlin.

Grundsätzlich bleibe die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes maßgeblich. Weil es aber sehr aufwendig ist, diese Zahlen zu erheben, geschieht dies nur alle fünf Jahre. Für die Zwischenzeit müssen deshalb Anpassungsmechanismen gefunden werden. Der Sprecher kündigte eine Kombination aus Lohnentwicklung, Inflation und laufender Wirtschaftsrechnung an.

Spekuliert wird derzeit, ob die Regelsätze für Erwachsene nach der Neuberechnung deutlich höher ausfallen könnten als die aktuell 359 Euro. Das Ministerium wies jedoch Gerüchte zurück, dass es auf 400 Euro hinauslaufe. Die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe liege noch nicht vollständig vor, sagte der Sprecher. Es sei völlig offen, wohin die Reise gehe. Das Lohnabstandsgebot - dass Transferempfänger nicht mehr Geld erhalten sollen als berufstätige Bürger - sei dabei "eine Leitplanke in der Diskussion".

Hintergrund der Diskussion ist ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar die Berechnung der monatlichen Regelsätze monierte (siehe Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig). Die staatliche Unterstützung für die inzwischen knapp 7 Millionen Hartz-IV-Empfänger liegt derzeit bei 359 Euro für Erwachsene und 323 Euro für den Partner. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft. Kinder erhalten nach Alter gestaffelt einen Prozentsatz des Erwachsenen-Satzes, insgesamt zwischen 215 und 287 Euro. Die Bundesverfassungsrichter forderten vor allem, dass der Gesetzgeber alle notwendigen Aufwendungen in einem "transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht", berechnet.

Über die Höhe der Regelsätze hat das Verfassungsgericht nichts gesagt

Dabei ist die Kritik am Gesetzgeber nicht so grundsätzlich ausgefallen, wie sich viele vor der Verkündung des Urteils erhofft haben. Die Höhe der Regelsätze beanstandeten die Bundesverfassungsrichter nicht. Auch die Berechnungsmethode billigten die Richter. Deshalb wäre es durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn die Regelsätze für die Erwachsenen nach der Neuberechnung sogar niedriger ausfallen, solange ihre Berechnung nachvollziehbar ist.

Die Berechnung der Regelsätze stützt sich auf eine Auswertung der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, in der rund 60 000 Haushalte aus dem einkommensschwächsten Fünftel der Bevölkerung nach ihrem Konsumverhalten befragt werden. Für die monatlichen Zahlungen wird dieser Verbrauch jedoch nicht vollständig, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt. Dabei sei es zulässig, nicht alle Ausgaben voll zu berücksichtigen, betonten die Verfassungsrichter.

Allerdings habe der Gesetzgeber die Abschläge in einigen Kategorien - zum Beispiel in Höhe von 15 Prozent bei der Ausgabenposition "Strom" - nicht ausreichend begründet. Andere Kosten wie in der Kategorie Bildung wurden bei der Berechnung sogar gänzlich ignoriert. Gleiches gilt für die Position "Außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern". Auch bei der künftigen Anpassung der monatlichen Regelsätze hat das Bundesverfassungsgericht Vorgaben gemacht. Künftige Preissteigerungen oder auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer müssten berücksichtigt werden. Das könnte etwa geschehen durch eine Hochrechnung der Preisentwicklung in der Stichprobe.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“

Das besondere Existenzminimum minderjähriger Kinder hat der Gesetzgeber gar nicht erst ermittelt, sondern allenfalls über den Daumen gepeilt. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", betonten die Richter, deshalb sei es unzulässig, ihren Bedarf als einen Prozentsatz für Erwachsene zu berechnen. Seit dem vergangenen Jahr bekommen Kinder zwar einen Zusatzbetrag von 100 Euro im Jahr für Schulsachen, doch auch dieser Betrag wurde "offensichtlich freihändig geschätzt", kritisierte das Gericht.

Um die Bedürfnissen der Kinder besser gerecht zu werden, will die Ministerin ein Gutscheinsystem einführen. Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen mit einer Chipkarte kostenlos Bildungsangebote annehmen und Sachleistungen bekommen können - vom Sportverein über Nachhilfe bis zum Musikunterricht oder dem Mittagessen in der Schule. "Wir sind im Moment aber noch nicht so weit, ein endgültiges Modell vorzustellen", sagte der Ministeriumssprecher am Montag. Fest stehe, dass es die Gutscheine zusätzlich geben werde. Die sozial- und familienpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Markus Kurth und Katja Dörner, nannten die Pläne "nicht durchdacht". Die Ministerin gehe offenbar davon aus, "dass Hartz-IV-Empfänger nicht in der Lage sind, mit Bargeld umzugehen, und alle Bezüge auf der Parkbank versaufen". Dieses Misstrauen sei völlig überzogen.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft kritisierte, dass mehr Geld für die Betroffenen den Anreiz schmälere, eine Arbeit aufzunehmen. Paare mit zwei Kindern kämen bei einem Regelsatz von 420 Euro auf 1830 Euro staatliche Leistungen; das sei mitunter mehr, als sie verdienen könnten. Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Familienunternehmer, kritisierte den Abstand zwischen Hartz IV und den Löhnen für einfache Dienstleistungen als schon heute zu gering. Der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, nannte es dagegen zynisch, "wenn jetzt versucht wird, einer realitätsgerechten Neuberechnung von Hartz IV mit dem Lohnabstandsgebot den Boden zu entziehen". Damit sich Arbeit lohne, müsse ein flächendeckender Mindestlohn eingeführt werden. Elke Hannack, Vorstand der Gewerkschaft Verdi, kritisierte die "reflexhafte Ablehnung höherer Regelsätze".

Bei ihrem Grundsatzurteil stützten sich die Karlsruher Richter auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Danach hat der Gesetzgeber den Auftrag, jedem Bürger ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern - wobei er bei dessen Bestimmung einen weiten Gestaltungsspielraum hat. Das Existenzminimum umfasst nicht nur die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, sondern auch die Möglichkeit, zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegen, und ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben", wie das Bundesverfassungsgericht hervorhob. "Denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen." Wie der Gesetzgeber dieses Existenzminimum sichert - ob durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen -, bleibt ihm grundsätzlich überlassen.

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