26.11.2009 · Arbeitsminister Jung will ein Kernstück der Arbeitsmarktreformen zurückdrehen: Künftig sollen Kommunen und Arbeitsagentur wieder getrennt arbeiten - aber unter einem Dach. Dies geht aus den Eckpunkten zu einem Gesetz hervor, welche der F.A.Z. vorliegen.
Von Kerstin Schwenn und Sven AstheimerLangzeitarbeitslose sollen ihre Hartz-IV-Leistungen künftig wieder von zwei verschiedenen Behörden erhalten. Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) will die rund 350 Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit die Betreuung bislang gemeinsam übernehmen, wieder aufspalten. Dabei soll die Stellung der Arbeitsagenturen deutlich gestärkt werden. Dies geht aus den Eckpunkten zu einem entsprechenden Gesetz hervor, welche der F.A.Z. vorliegen. Über die Hartz-IV-Verwaltung wurden im vergangenen Jahr rund 46 Milliarden Euro umverteilt. Den Großteil brachte der Bund vor allem für das Arbeitslosengeld II und die Arbeitsmarktpolitik auf, mehr als 11 Milliarden Euro steuerten die Kommunen vor allem als Zuschuss zu Wohn- und Heizkosten für Leistungsempfänger bei.
Mit Jungs Plänen würde ein wesentliches Element der Arbeitsmarktreformen der rot-grünen Bundesregierung wieder zurückgenommen, die mit den Arbeitsgemeinschaften Bürokratie abbauen und die „Versorgung aus einer Hand“ einführen wollten. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese „Mischverwaltung“ jedoch 2007 als unzulässig gekippt und dem Gesetzgeber aufgetragen, die Neuordnung bis 2010 zu beenden. Die Versuche der großen Koalition, durch eine Grundgesetzänderung die gängige Praxis zu legalisieren, waren am Widerstand der Union im Bund gescheitert.
Bundesarbeitsministerium will Mustervertrag vorlegen
Jung zieht daraus nun die Konsequenzen. Bund und Kommunen müssten „die ihnen übertragenen Aufgaben grundsätzlich mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Verwaltungsorganisation wahrnehmen“, heißt es in dem Entwurf. Deshalb setzt der Minister auf das Modell der getrennten Trägerschaft. Dafür hatten sich schon zur Einführung der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005 rund zwei Dutzend Kommunen entschieden. Seitdem arbeiten dort Sozialamt und Arbeitsagentur als eigenständige Behörden in einem Gebäude zusammen. Für Hilfsbedürftige gibt es eine Anlaufstelle. Diese freiwillige Kooperation will Jung künftig flächendeckend einführen. Auch wenn es sich dann formal um unterschiedliche Verwaltungsvorgänge handelt, sollen den Leistungsempfängern doppelte Behördengänge erspart bleiben. „Sie sollen auch künftig möglichst unter einem Dach betreut werden“, sagte Jung auf dem Deutschen Arbeitgebertag. „Aber eine getrennte Aufgabenwahrnehmung ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.“ Daran sei nichts zu ändern.
Das Bundesarbeitsministerium will bald einen Mustervertrag vorlegen, in dem Kommune und Arbeitsagentur ihre Zusammenarbeit vereinbaren. Dabei könne es um die Nutzung eines IT-Systems gehen, das Versenden eines gemeinsamen Bescheides, eine Abstimmung der Arbeitsmarktpolitik und vereinfachte Verwaltungsabläufe. „Jede Form der Kooperation erfolgt nur freiwillig“, heißt es jedoch einschränkend. Insgesamt sehen die Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium eine stärkere Stellung der Bundesagentur für Arbeit vor als bislang. Vor allem sollen die Mitarbeiter der Bundesbehörden entscheiden, welche Antragsteller überhaupt Leistungsanspruch besitzen. Dies hat unmittelbare Bedeutung für die Kosten - auch der Kommunen.
Jung will die Zahl von 69 Optionskommunen festschreiben
Ferner will Jung die Zahl von 69 Optionskommunen festschreiben. Diese Landkreise hatten sich vor fünf Jahren dafür entschieden, die Sozialhilfeempfänger alleine zu betreuen. Dieses Experiment ist jedoch bis Ende 2010 befristet. Jung will nun die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Fortbestand schaffen. Befürworter dieses Ansatzes wie der Koalitionspartner FDP oder der Deutsche Landkreistag hatten zudem gefordert, die Deckelung auf 69 Teilnehmer ebenfalls aufzuheben.
Die Pläne aus dem Arbeitsministerium waren schon vor der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer in Berchtesgaden bekanntgeworden, die an diesem Donnerstag endet. In einem Brief an die Länderminister, der dieser Zeitung vorliegt, bedauert es Jungs scheidender Staatssekretär Detlef Scheele (SPD), „falls durch diesen Umstand der Eindruck entstanden sein sollte, mein Haus gehe mit Informationen nicht angemessen um“. Aus einigen Bundesländern wird mit Widerstand gegen Jungs Pläne gerechnet. Hamburgs Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU) kündigte an, Langzeitarbeitslose lieber allein zu betreuen, als der Bundesagentur Aufgaben abzutreten.
Der Verwaltungs-Wirrwarr um Hartz IV
Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) fasste 2005 die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe zusammen. Um die Auszahlung der Transferleistungen und die Vermittlung zu gewährleisten, wurden auch neue Verwaltungsbehörden nötig. Mit den rund 350 eigenständigen Arbeitsgemeinschaften, in die 15 00 Kommunalbeamte und mehr als doppelt so viele Agenturmitarbeiter übergingen, sollte der Gedanke von „Leistung aus einer Hand“ aufgegriffen werden. Die Umsetzung verlief jedoch schwierig, die Kompetenzen vor Ort sind bis heute oft unklar geblieben.
Die Unions-Mehrheit im Bundesrat setzte zudem durch, dass 69 Optionskommunen dem Gedanken der Subsidiarität folgend die Aufgabe alleine schultern konnten. Der Bund bemängelt häufig fehlende Transparenz über den Mitteleinsatz in den Optionskommunen. Ursprünglich sollte eine wissenschaftliche Evaluierung nach der fünfjährigen Testphase Klarheit bringen, welches Modell das bessere ist. Nun könnten jedoch die 23 Kommunen die Blaupause für die Zukunft abliefern, die sich für die getrennte Trägerschaft beider Behörden unter einem Dach aussprachen.
Absurde Reform
heinz Kaiserbubu (Kaiserbubu)
- 26.11.2009, 17:20 Uhr
Nein, Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden nicht zusammengefaßt
Lüko Willms (l.willms)
- 26.11.2009, 18:40 Uhr
Sven Astheimer Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.
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