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Hartz IV Jeder dritte Bezieher von Arbeitslosenhilfe stellt sich besser

17.08.2004 ·  Die meisten der Sozialhilfeempfänger und mindestens ein Drittel derer, die bisher Arbeitslosenhilfe erhalten, werden künftig mehr Geld bekommen. Das werde Folge der Hartz-IV-Reform sein, versichert der Bundeskanzler.

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Die meisten der Sozialhilfeempfänger und mindestens ein Drittel derer, die bisher Arbeitslosenhilfe erhalten, werden künftig mehr Geld bekommen. Das hat Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am Sonntag abend im ZDF versichert - versehen mit dem einschränkenden Hinweis, „jedenfalls dann, wenn sie Kinder haben".

Die Worte des Bundeskanzlers machen die grundsätzliche Wirkungsrichtung der Hartz-IV-Reform deutlich: Arbeitslosenhilfebezieher werden sich finanziell eher verschlechtern, da die beiden staatlichen Fürsorgeleistungen auf dem in der Regel niedrigeren Sozialhilfeniveau zusammengelegt werden. Für Sozialhilfeempfänger bleibt das Niveau der Unterstützungsleistungen zwar in etwa unverändert; sie werden aber durch großzügigere Vermögensfreibeträge, die erstmalige Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie den neu eröffneten Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit meist bessergestellt als jetzt.

"Grundsicherung für Arbeitssuchende"

Eine kürzlich vom "Stern" veröffentlichte detaillierte Schätzung, die sich auf offizielle Regierungsangaben bezieht, kommt zu dem Ergebnis, daß rund 27 Prozent der jetzigen Arbeitslosenhilfeempfänger aufgrund der schärferen Kriterien zur Vermögensanrechnung von 2005 an ganz aus dem Hilfebezug herausfallen werden (250.000 in West- und 360.000 in Ostdeutschland); 48 Prozent (West: 630.000; Ost: 440.000) dürften geringere Leistungen, etwa 9 Prozent (West: 140.000; Ost: 60.000) ähnlich hohe und 16 Prozent (West: 220.000; Ost: 140.000) höhere Leistungen erhalten.

Wie die vom Bundeswirtschaftsministerium angestellten Beispielrechnungen zeigen, kommt die vom 1. Januar 2005 an geltende "Grundsicherung für Arbeitssuchende" vor allem Geringverdienern zugute. Aus nebenstehender Graphik wird deutlich, daß sich ein Alleinerziehender mit einem vierjährigen Kind in Westdeutschland erst dann schlechterstellt als bisher, wenn er früher ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro verdient hat. Doch selbst in diesem Fall liegt das Arbeitslosengeld II im ersten Jahr noch über dem bisherigen Nettoeinkommen aus Arbeitslosenhilfe, Wohngeld, Kindergeld und ergänzender Sozialhilfe.

Das liegt an dem befristeten Zuschuß, der den Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II abfedern soll und im ersten Jahr zwei Drittel, im zweiten Jahr immer noch ein Drittel der Differenz (höchstens aber 160 Euro monatlich je Person plus 60 Euro je Kind) beträgt. Je höher das ursprüngliche Bruttoeinkommen ist, um so höher ist auch die nach dem früheren Nettolohn berechnete Arbeitslosenhilfe, und um so größer sind folglich auch die Treppenstufen, die sich durch den befristeten Zuschlag ergeben.

Mehr oder weniger?

Auch die für die neuen Bundesländer angegebenen Beispielrechnungen zeigen, daß sich ein geringverdienender Alleinerziehender mit einem zwölfjährigen Kind und einem früheren Bruttomonatseinkommen von 1.500 Euro nach der neuen Regelung deutlich besserstellt als bisher. Selbst nach Auslaufen des befristeten Zuschlags ergibt sich ein höheres Einkommen als bisher. Das liegt unter anderem daran, daß die Regelsätze der Sozialhilfe - des neuen "Sozialgeldes" - angehoben wurden und Pauschalbeträge für bisherige Einmalleistungen umfassen. Der Bedarf ist daher höher als bei der jetzigen Sozialhilfe.

Ein Ehepaar mit einem vierjährigen Kind und einem früheren Bruttomonatsverdienst von 2.000 Euro stellt sich - wegen des befristeten Zuschlags - im ersten Jahr des Arbeitslosengeld-II-Bezugs noch besser als bisher, sinkt erst im zweiten Jahr unter das derzeitige Unterstützungsniveau - hier wirkt sich aus, daß von 2005 an keine ergänzende Sozialhilfe mehr gezahlt wird - und im dritten Jahr mit 1.187 Euro unter den bisherigen Sozialhilfebedarf von 1.211 Euro. Eine ähnliche Entwicklung ergibt sich für ein Ehepaar mit drei Kindern und einem früheren Bruttomonatseinkommen von 3.000 Euro; allerdings wird hier der derzeitige Sozialhilfebedarf von 1.747 Euro nur um 2 Euro unterschritten. Wer diese Unterstützungszahlungen bewerten will, sollte den früheren Verdienst - 2.000 und 3.000 Euro im Monat - den Transferleistungen von 1.187 und 1.745 Euro im Monat gegenüberstellen.

Quelle: nf., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.08.2004, Nr. 190 / Seite 12
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