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Hartz IV Bildungsleistung per Chipkarte

05.07.2010 ·  Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat erste Ideen zur Umsetzung des Hartz-IV-Urteils des Verfassungsgerichts vorgestellt: Sie will kein Bargeld an Hartz-IV-Familien verteilen, sondern deren Kinder mit Hilfe einer Gutschein-ähnlichen Chipkarte in den Musikunterricht oder Sportverein schicken.

Von Henrike Roßbach, Berlin
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Eine Chipkarte soll Kindern aus Hartz-IV-Familien in Zukunft den Zugang zum Sportverein, zur Musikschule oder zum Förderunterricht ermöglichen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) stellte am Montag erste Ideen vor, wie das Bildungsangebot für diese Kinder verbessert werden könnte. Hintergrund der Bildungspläne ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Die Richter hatten entschieden, dass die Regierung die Sätze neu berechnen und den bildungsbezogenen Bedarf von Kindern stärker berücksichtigen muss. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat im Haushalt vorsorglich 480 Millionen Euro für diese Bildungsausgabe vorgesehen.

„Die Entscheidung ist gefallen, dass wir keine Geldleistung in die Familien geben, sondern dass die Hilfe direkt zu den Kindern kommt“, sagte die Arbeitsministerin am Montag. Es gebe viele kluge elektronische Systeme, mit denen das heute möglich sei. Ein solches System müsse unkompliziert, schnell und unbürokratisch sein - und es dürfe die Kinder nicht stigmatisieren.

Als Beispiel nannte sie Stuttgart, wo es seit zehn Jahren ein Chipkartensystem für Angebote für Kinder gebe. Es solle sichergestellt werden, dass die Kinder Schreibhefte hätten, Förderunterricht bekämen und in den Sportverein gingen, „aber abgerechnet wird im Hintergrund“, sagte von der Leyen. Damit das funktioniert, will sie „Bildungsbündnisse“ in den Städten und Gemeinden anregen. Im Mittelpunkt sollen die Schulen stehen. „Die Schule weiß, welche Kinder Probleme haben“, sagte die Ministerin. Die Arbeitsagentur wiederum wisse, in welchen Hartz-IV-Haushalten es Kinder gebe, und die Kommune kenne die Vereine.

Auch Kinder aus Familien knapp über der Hartz-IV-Grenze fördern

Zu den veranschlagten 480 Millionen Euro sagte von der Leyen, der Finanzminister habe zu Recht Vorsorge im Haushalt getroffen; die neuen Bildungsleistungen für bedürftige Kinder seien ein Rechtsanspruch. Nun seien sie dabei, das Konzept zu entwickeln, gemeinsam mit Ländern, Parteien, Fraktionen und sozialen Organisationen. Ob es am Ende bei 480 Millionen Euro bleiben wird, konnte die Ministerin nicht sagen. Sie sprach von einer groben Schätzung. „Die genauen Zahlen stehen erst Ende des Jahres.“

Darüber hinaus will sich von der Leyen auch dafür einsetzen, dass Kinder aus Familien, die knapp über der Hartz-IV-Grenze liegen, im Zweifelsfall ebenso gefördert werden können. Da ein solches Vorhaben aber nicht in ihren Aufgabenbereich fällt, stimmt sie sich derzeit mit Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und den Kultus- und Sozialministern der Länder ab.

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Jahrgang 1979, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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