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Hartz IV Ältere Arbeitslose befürchten Einbußen

17.08.2004 ·  In der Hartz IV-Diskussion erweisen sich Einbußen für ältere Arbeitslose als Zündstoff. Die "58-Regelung“ steht in der Kritik. Der DGB pocht auf Vertrauensschutz.

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In der Aufregung um die Hartz-IV-Reform erweisen sich jetzt die Einbußen für ältere Arbeitslose als Zündstoff. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte am Dienstag Vertrauensschutz für diese Gruppe. Ähnlich äußerte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

"Diese Menschen haben darauf vertraut, daß sie bis zum Rentenbeginn ihren Lebensstandard halten können", teilte der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, mit. "Hätten sie geahnt, daß sie in absehbarer Zeit auf Sozialhilfeniveau heruntergestuft werden, hätten sie sich wohl kaum auf die 58-Regelung eingelassen."

Annahme, daß die Einstellungschancen ohnehin gering sind

Nach dieser Regelung erhalten Erwerbslose im Alter von mehr als 58 Jahren Arbeitslosenunterstützung bis zu dem frühesten Zeitpunkt, zu dem sie abschlagsfrei Rente beziehen können. Dies ist in der Regel im Alter von 65 Jahren der Fall. Sie müssen dem Arbeitsmarkt aber nicht mehr zur Verfügung stehen. Aus der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) fallen sie heraus, auch werden sie nicht mehr von Vermittlern betreut oder mit Arbeitsmarktprogrammen gefördert.

Hintergrund für die Regelung ist die Annahme, daß die Einstellungschancen für Erwerbslose im Alter von 58 Jahren ohnehin gering sind. Diesen Personen will man langwierige Bewerbungen ersparen. Für die BA und die Bundesregierung birgt dies den Vorteil, daß die Zahl der Arbeitslosen damit um einige hunderttausend geringer ausfällt.

"58-Regelung" widerrufen?

Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II anstelle der Arbeitslosenhilfe werden die Bezüge dieser älteren Erwerbslosen wie im Fall aller anderen Altersgruppen auch sinken. "Wäre den Betroffenen bewußt gewesen, was auf sie zukommt, hätten sie bestimmt nicht freiwillig auf die Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes verzichtet und sich auch selbst weiter um einen Arbeitsplatz bemüht. So aber haben viele wertvolle Monate verloren", argumentiert der Wohlfahrtsverband.

Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwies indes am Dienstag darauf, daß es möglich sei, die Entscheidung für die "58-Regelung" zu widerrufen und dem Arbeitsmarkt doch wieder zur Verfügung zu stehen. Im Gegensatz zu den sonstigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern müssen die Erwerbslosen nach der 58-Regelung keine Sperrzeiten fürchten.

Früherer Wechsel zum Arbeitslosengeld II

Nach der jüngsten Statistik zählte die BA Ende Mai 393 000 ältere Erwerbslose, die nicht mehr vermittelt werden wollten. Davon bezogen 164 000 Arbeitslosenhilfe. In die Arbeitslosenhilfe rutschen ältere Erwerbslose derzeit nach 14 bis 32 Monaten. So lange erhalten sie vom 57. Lebensjahr an je nach vorheriger Beschäftigungsdauer das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld.

Diese Bezugsdauer wurde zwar vor kurzem verringert, wegen langer Übergangsfristen greift die neue Regelung aber erst von 2006 an. Dann verringert sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Erwerbslose vom 55. Lebensjahr an je nach Dauer der vorherigen Beschäftigung auf 15 oder 18 Monate. Der Wechsel zum Arbeitslosengeld II könnte demnach früher erfolgen als bisher.

Frührentner sind von der Hartz-IV-Reform nach Angaben des Verbands der Rentenversicherungsträger (VdR) nicht betroffen. Üblicherweise erhalten sie bis zum Ende der Bezugsdauer das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld und danach ihre Rente mit einem entsprechenden Abschlag.

Quelle: clb., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.08.2004, Nr. 191 / Seite 9
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