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Haftung von Managern Missmanagement kann ein Jahresgehalt kosten

23.04.2009 ·  Wer als Firmenchef hohe Risiken in Kauf nimmt, wird künftig stärker zur Rechenschaft gezogen, wenn es schief geht: Manager sollen für schwere Fehler mit eigenem Vermögen haften - in der Höhe bis zu einem Jahresgehalt.

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Die deutschen Top-Manager sollen noch schärferen Regeln unterworfen werden als bisher schon geplant. Bei Fehlleistungen müssen sie in Zukunft damit rechnen, selbst zur Kasse gebeten zu werden. Bisher konnten Vorstandsmitglieder alle Schäden auf spezielle Haftpflicht-Versicherungen abwälzen. Nun sollen sie zu Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe verpflichtet werden können. Das sehen zusätzliche Regeln für die Bezahlung von Spitzenkräften vor, die die Koalition am Donnerstag vereinbart hat.

Union und SPD wollen auch eine Karenzzeit von zwei Jahren zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und der Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen einführen. Zudem soll die Zahl der Aufsichtsratsmandate begrenzt und der Verbraucherschutz bei der Vermögensberatung gestärkt werden, wie der Unions-Unterhändler Otto Bernhardt sagte.

Die Koalition hatte sich bereits Anfang März auf mehrere Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Managerbezahlung geeinigt. Danach können Spitzenkräfte der Wirtschaft ihre Aktienoptionen künftig frühestens nach vier statt wie bisher zwei Jahren einlösen. Außerdem soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleiner Ausschuss über die Höhe der Gehälter entscheiden.

Verabschiedung noch vor der Sommerpause geplant

Zur Klärung der noch offenen Punkte wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich am Donnerstag auf weitere Eckpunkte einigte. Sie sollen nun vom Justizministerium in konkrete Gesetzestexte gefasst werden, über die die Arbeitsgruppe Anfang Mai in einer weiteren Sitzung entscheidet. Das komplette Regelwerk zur Vergütung von Managern soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Nach den Plänen der Koalition sollen Manager nicht mehr ungeschoren davon kommen, wenn sie ihrem Unternehmen nachweislich Schaden zufügen. Laut Bernhardt sollen künftig Ausgleichzahlungen bis zu einem Jahresgehalt verlangt werden können.

Die Karenzzeit zwischen Vorstandstätigkeit und Aufsichtsratsmitgliedschaft soll auf börsennotierte Unternehmen begrenzt werden. Bisher gab es eine solche Karenzzeit nur zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und der Mitgliedschaft im Kontrollausschuss. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person soll von derzeit zehn „in Richtung fünf“ begrenzt werden, wie Bernhardt sagte. Zudem sind eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögensberatung geplant. Dazu zählen Vorschriften für die Qualifikation der Berater, eine Verlängerung der Verjährungsfristen und eine Verbesserung der Dokumentationspflichten.

Bei einigen Streitpunkten konnten die Koalitionäre keine Einigung erzielen. Der Vorstand wird nicht auf das Allgemeinwohl verpflichtet. Auch eine steuerliche Begrenzung der Managergehälter und eine Börsenumsatzsteuer wird es laut Bernhardt nicht geben.

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Von Werner Mussler, Brüssel

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