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Gutachten der Länder „Teilprivatisierung der Bahn verstößt gegen Verfassung“

 ·  Laut einem Rechtsgutachten der Länder ist der Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der Bahn nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Denn der Bund gäbe seinen Einfluss auf das Schienennetz fast vollständig auf. Das sieht die Bundesregierung anders.

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Der Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn ist laut einem Gutachten der Länder verfassungswidrig. Mit dem von Verkehrsminister Tiefensee (SPD) vorgelegten Gesetz gebe der Bund seinen Einfluss auf das Schienennetz fast völlig auf und verstoße damit gegen das Grundgesetz, heißt es in einer Kurzfassung des Gutachtens, das die Länder am Montag in Berlin präsentieren wollen. Das Bundesverkehrsministerium widersprach zentralen Thesen des Papiers und betonte, der vom Kabinett schon beschlossene Gesetzentwurf sei „ohne jeden Zweifel verfassungsgemäß“. Das hätte sowohl Justiz- als auch Innenministerium bestätigt.

Besonders scharf kritisiert das Gutachten die geplante Trennung von juristischem und wirtschaftlichem Eigentum am Schienennetz. „Der Versuch, die verfassungsrechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen in Einklang zu bringen, kommt einer Quadratur des Kreises gleich“, heißt es in der Expertise. Der Bund bleibt nach dem Modell zwar formal Eigentümer des Netzes und zahlt bis zu 2,5 Milliarden Euro im Jahr für dessen Unterhalt, die Bahn als wirtschaftlicher Eigentümer aber betreibt das Netz und führt Gewinne oder Verluste in der eigenen Bilanz. Um das Netz nach 15 Jahren zurückzubekommen, muss der Bund einen Wertausgleich von derzeit 7,5 Milliarden Euro zahlen.

„Bund darf Netz nicht zweimal bezahlen

Eine solche Aufteilung sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, argumentiert das Gutachten. Die geplante Übertragung der Stimmrechte für die Netzunternehmen vom Bund auf die Deutsche Bahn bedeute, dass die Ausübung staatlicher Aufgaben teilweise privatisiert werde. Darüber hinaus könne der Bund seine Mehrheit im Aufsichtsrat der Bahn verlieren, wenn private Investoren dort auch nur ein Mitglied stellten.

Die Verfassung verlange, dass der Bund nicht nur formal Eigentümer des Schienennetzes sei, sondern sich bei Ausbau, Erhalt und Verkehrsangebot auf der Schiene am Gemeinwohl orientiere. Als sehr bedenklich schätzt das Gutachten auch den hohen Wertausgleich von derzeit 7,5 Milliarden Euro ein, wenn der Bund nach 15 Jahren das wirtschaftliche Eigentum am Netz zurückkaufen will: „Die öffentliche Hand darf das Netz nicht zweimal bezahlen.“ Nur ein nach der Privatisierung geschaffener Mehrwert dürfe der Bahn beim Rückkauf des Netzes vergütet werden.

Auch habe der Bund kaum Druckmittel in der Hand, wenn die Bahn ihre Pflicht zum Erhalt des Netzes vernachlässige: Er könne den Vertrag lediglich kündigen. Da dann aber mindestens 7,5 Milliarden Euro für die Rückübertragung des Netzes fällig würden, sei das keine politisch umsetzbare Option.

„10.000 Kilometer Schiene bedroht“

Das Gutachten warnt zudem vor Mehrkosten im Nahverkehr von mindestens einer Milliarde Euro für die Länder bis zum Jahr 2011, weil der Renditedruck die Nutzung von Gleisen und Bahnhöfen deutlich verteuern würde. Als Konsequenz würden möglicherweise bis zu zehn Prozent des Angebots im Regionalverkehr gestrichen. 10.000 Kilometer Schiene, rund ein Viertel des Netzes, seien von der Stilllegung bedroht. Auch der Wettbewerb auf der Schiene werde wohl an Schwung verlieren.

Das in Teilen der SPD erwogene Volksaktienmodell würde laut dem Gutachten deutlich weniger verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Laufe die Teilprivatisierung ausschließlich über die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien, behalte der Bund seinen von der Verfassung vorgeschriebenen Einfluss auf das Netz, heißt es. Teilweise falle aber auch das Volksaktienmodell hinter die Gemeinwohl-Anforderungen des Grundgesetzes zurück.

Bund: „Alle Verfassungsbedenken ausgeräumt“

Das Bundesverkehrsministerium verwies hingegen darauf, dass der Bund juristischer Eigentümer der Infrastruktur bleibe, die somit nicht privatisiert würde. Sie dürfe nur vorübergehend wirtschaftlich von der Deutschen Bahn AG genutzt werden. „Schon damit sind alle Verfassungsbedenken ausgeräumt“, so das Ministerium. Die Einflussrechte des Bundes würden gegenüber dem jetzigen Zustand sogar deutlich verbessert. Über die strittigen Regionalisierungsmittel werde Minister Tiefensee an diesem Montag mit den Länderkollegen sprechen. „An diesem Punkt wird der Gesetzesentwurf sicher nicht scheitern“, hieß es.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der Bahn im Sommer beschlossen. Union und SPD wollen ihn voraussichtlich am Freitag in den Bundestag einbringen.

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