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Grundsatzurteil BGH macht Weg zu niedrigeren Wasserpreisen frei

02.02.2010 ·  Vor gut einem Jahr hat die hessische Kartellbehörde einen Wasserversorger zur Senkung der Wasserpreise um 30 Prozent verdonnert. Der fühlte zog dagegen vor den Bundesgerichtshof, doch die Richter wiesen die Beschwerde jetzt zurück. Das Urteil hat Signalwirkung.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Grundsatzurteil den Weg für niedrigere Wasserpreise freigemacht. Die Richter wiesen am Dienstag eine Beschwerde des Wetzlarer Wasserversorgers Enwag gegen die hessische Landeskartellbehörde ab, die den Versorger zu einer Senkung der Preise um rund 30 Prozent verdonnert hatte. Die Behörde hatte hierzu die Preise der Enwag mit gleichartigen Versorgern verglichen. Die Enwag hatte den Vergleich als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Da Wetzlar am Rande eines Mittelgebirges liegt, sind nach Ansicht des Versorgers die Kosten der Wasserverteilung und -speicherung höher und die Preise daher gerechtfertigt.

Die Enwag habe keine Umstände nachweisen können, die die höheren Preise rechtfertigten, sagte dagegen der Vorsitzende Richter und Präsident des BGH, Klaus Tolksdorf in der Urteilsbegründung. An dem Vergleichsmaßstab sei nichts einzuwenden. Die Verfügung sei ohne Rechtsfehler. Aus Sicht des BGH-Kartellsenats hat die hessische Behörde völlig korrekt die Preise der verschiedenen Wasserversorger miteinander verglichen.

Gutachten der Wasserwirtschaft verärgert Richter

Hessen ist das erste Land, das gegen überhöhte Wasserpreise vorgeht. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) erwartete von Anfang an eine bundesweiten Signalwirkung von dem Urteilsspruch aus Karlsruhe. Ein entsprechend großes Interesse an dem Prozess war auch für den BGH spürbar: Unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung bekam der Kartellsenat ungefragt vom Bundesverband der Wasserwirtschaft ein Rechtsgutachten zugeschickt, „in der Annahme, dass es unser Interesse findet“, wie der Senatsvorsitzende Tolksdorf meinte. Erfreut waren die Richter darüber offensichtlich nicht: Dies entspreche nicht dem Stil des Senats, so Tolksdorf.

„Das ist ein guter Tag für die Wasserkunden in Hessen“, sagte eine Sprecherin des dortigen Wirtschaftsministeriums. Das Urteil habe Signalwirkung über Hessen hinaus. Die Landeskartellbehörde werden weitere Verfahren vorantreiben.

Nach Angaben von Posch sind allein in Hessen etwa eine Million Menschen von den neun laufenden Kartellverfahren betroffen. Für einen Durchschnittshaushalt - vier Personen, 150 Kubikmeter Wasserverbrauch pro Jahr - in Wetzlar bedeute die Preissenkung der Kartellbehörde eine Ersparnis von rund 110 Euro pro Jahr.

Wasserverbrauch geht zurück

In Deutschland gibt es etwa 6200 Wasserversorger, die insgesamt rund 41.000 Mitarbeiter beschäftigen bei einen Jahresumsatz von neun Milliarden Euro. Zu den größten Unternehmen gehören die Berliner Wasserbetriebe, der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, Hamburg Wasser und Hessenwasser. Rund 100 Unternehmen liefern die Hälfte des Trinkwassers. Neben zahlreichen kommunalen Anbietern wie Stadtwerken gehören zur Branche auch börsennotierte Unternehmen wie Gelsenwasser. Auch Konzerne wie der französische Versorger Veolia und der Energieriese RWE mischen mit. Sie sind unter anderem an den Berliner Wasserbetrieben beteiligt.

Der tägliche Trinkwasserverbrauch pro Kopf ist von 1990 bis 2006 um 15 Prozent auf durchschnittlich 125 Liter zurückgegangen. Nach Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) stiegen die Trinkwasserpreise von 2005 bis 2008 um insgesamt 3,4 Prozent, während die Lebenshaltungskosten um 6,6 Prozent kletterten. Die Landeskartellbehörden können die Preise überprüfen, wenn sie diese als zu hoch erachten.

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