20.03.2010 · Der monatelange Streit um die Neuorganisation der Jobcenter ist gelöst. Der Kompromiss zwischen Union, FDP und SPD sieht vor, dass mehr Kommunen als bisher Langzeitarbeitslose in eigener Regie betreuen. Details nannte das Arbeitsministerium nicht.
Im Ringen um die Neuorganisation der Jobcenter zur Betreuung der 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger haben Union, FDP und SPD einen Durchbruch erzielt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einigte sich am frühen Samstagmorgen in Berlin nach gut 13 Stunden Verhandlungen, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Details der Verständigung nannte das Ministerium nicht.
Aus Verhandlungskreisen ist zu erfahren, dass der Kompromiss eine Grundgesetzänderung vorsieht. Damit soll den 346 Jobcentern, in denen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammenarbeiten, der Fortbestand über das Jahresende hinaus ermöglicht werden. Die Zahl der sogenannten Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Alleinregie betreuen, soll von 69 auf höchstens rund 110 steigen. Die Einigung auf Arbeitsebene steht unter dem Vorbehalt, dass eine Spitzenrunde mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dem Kompromiss kommende Woche zustimmt. In der Runde ist auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder dabei, der vor einem Jahr den damaligen Kompromiss gekippt hatte. Das Spitzentreffen ist nach Reuters-Informationen für Mittwochabend in Aussicht genommen, aber noch nicht fest vereinbart. Laut Arbeitsministerium soll es in Kürze stattfinden. Dann soll die Einigung auch in Gesetzentwürfe eingearbeitet sein.
Auf Drängen des Verfassungsgerichts
Die von Arbeits-Staatssekretär Gerd Hoofe geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe ging am Samstagmorgen gegen 3.30 Uhr auseinander. Sie stand unter Einigungsdruck, weil das Verfassungsgericht eine Neuregelung der Jobcenter bis Ende dieses Jahres verlangt hat. Die SPD als größte Oppositionsfraktion sitzt mit am Verhandlungstisch, weil die Koalition für eine Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat auf die Stimmen der SPD angewiesen ist.
Die Union will nun doch die vom Verfassungsgericht verlangte Neuordnung der Jobcenter über eine Grundgesetzänderung regeln. Darüber soll mit der SPD verhandelt werden.
In die Hartz-IV-Grundsicherung fließen etwa 50 Milliarden Euro jährlich. Den Großteil davon zahlt der Bund. Allein in diesem Jahr sind im Bundesetat rund 38 Milliarden Euro für Ausgaben rund um das Arbeitslosengeld II veranschlagt. Bei den Kommunen fallen etwa zwölf Milliarden Euro für die Wohnungskosten der Hartz-IV-Bezieher an.
In den Jobcentern werden die Anträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet sowie Fördermaßnahmen und soziale Hilfe für die Langzeitarbeitslosen und ihre Familienangehörigen auf den Weg gebracht. Bisher arbeiten Kommunen und Arbeitsagenturen in 346 Jobcentern eng zusammen. 69 Kommunen erhielten bei Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 aber die Option, die Betreuung in Alleinregie ohne Bundesagentur für Arbeit zu übernehmen. Das Geld dafür bekommen sie größtenteils vom Bund.
40 neue Optionskommunen
Die Zahl dieser Optionskommunen soll nun ausgeweitet werden, wie aus Verhandlungskreisen verlautete. Anders als von Union und Arbeitsministerium bisher gewünscht solle ihre Zahl aber weiter begrenzt bleiben. Künftig sollten es nicht mehr als 110 sein, an anderer Stelle war von 109 die Rede. Demnach könnten etwa 40 neue Optionskommunen hinzukommen. Die Vereinbarung laute, dass höchstens ein Viertel aller Jobcenter von den Kommunen in Alleinregie geführt würde. Derzeit sind es ein Sechstel.
Im Grundgesetz abgesichert werden soll den Angaben zufolge, dass im Regelfall Kommunen und Arbeitsagenturen die Jobcenter gemeinsam einrichten. Für deren Hartz-IV-Bezieher bliebe damit alles wie bisher. Ohne Grundgesetzänderung hätten die Jobcenter aufgespalten werden müssen. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II hätten dann wieder mehrere Anlaufstellen gehabt. Diese gemeinsamen Jobcenter sollen in ihrer internen Organisation gestärkt werden, damit Reibereien zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen den Betrieb nicht lähmen.
Die hessische Landesregierung hat die Grundsatzeinigung begrüßt. Dies sei ein „Erfolg im Interesse der bestmöglichen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“, erklärten in Wiesbaden Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und sein Stellvertreter, Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Es habe sich als richtig erwiesen, dass Hessen im Februar auf einer Lösung mit Grundgesetzänderung beharrt und damit die Debatte neu angestoßen habe, hieß es in der Erklärung (Reform der Jobcenter: Koch blockiert Leyens Pläne). Zwei unterschiedliche Modelle könnten nunmehr langfristig miteinander um den optimalen Weg zur Betreuung Langzeitarbeitsloser ringen.
Im Detail dürfte die Einigung noch auf diverse Vorbehalte stoßen. Um die Bildung von Optionskommunen zu erschweren, sollen Kommunen diese Entscheidung nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit fällen können. Dies hatte der Deutsche Landkreistag, Hauptbefürworter der Optionskommunen, im Vorfeld strikt abgelehnt.
Teil der Grundsatzeinigung ist nach Informationen aus Verhandlungskreisen auch die Freigabe von 900 Millionen Euro für die Arbeitsmarktpolitik im laufenden Jahr. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte für die Mittel eine Etatsperre erlassen (Von der Leyen verteidigt 900-Millionen-Mittelsperre).
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