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Grundgesetzänderung kommt Bundestag für Jobcenter-Reform

17.06.2010 ·  Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union, FDP und SPD die lange umstrittene Jobcenter-Reform beschlossen. Kern ist eine Grundgesetzänderung, damit die rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger auch künftig Hilfen aus einer Hand bekommen können. Am 9. Juli muss noch der Bundesrat zustimmen.

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Notwendig wurde die Grundgesetzänderung, weil das Bundesverfassungsgericht die Kooperation von Arbeitsagenturen und Kommunen in den knapp 350 Jobcentern Ende 2007 als unzulässige Mischverwaltung verworfen hatte. „Der Weg war steinig und schwierig“, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor der Abstimmung im Parlament. Die Reform habe mehr als einmal auf der Kippe gestanden. Jetzt aber sei eine „sehr moderne Lösung im Sinne der Arbeitslosen“ gefunden worden. Die Reform bedeute ein hohes Maß an Freiheit in den Jobcentern und ermögliche zugleich eine Erfolgskontrolle auf Grundlage vergleichbarer Daten.

Das Gericht hatte dem Gesetzgeber drei Jahre Zeit gegeben, die Jobcenter in eine verfassungsgemäße Organisation zu überführen. Trotzdem gelang die Einigung erst jetzt. In der großen Koalition war der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit seinem Vorschlag zu einer Verfassungsänderung noch am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert. Wegen der Schwierigkeiten, die notwendige Zweidrittelmehrheit zu organisieren, wollte seine Nachfolgerin auf eine Grundgesetzänderung verzichten. Am Ende wurde aber doch noch eine Verfassungsänderung zur Legalisierung der Jobcenter angestrebt.

Der Bund gibt jedes Jahr etwa 40 Milliarden Euro für Hartz-IV-Leistungen aus; hinzu kommen mehr als 10 Milliarden Euro Ausgaben der Kommunen für die Wohn- und Heizkosten. Sollte der Bundesrat am 9. Juli dem neuen Artikel 91e des Grundgesetzes nicht gleich zustimmen, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen, geriete wegen der Verzögerung die geordnete Fortsetzung der Hartz-IV-Verwaltung nach dem Jahresende in Gefahr.

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