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Große Koalition „Wir sind uns zu 95 Prozent über die Unternehmenssteuer einig“

26.10.2006 ·  Die Union erwartet ein zügiges Ende der Verhandlungen um die neue Unternehmensbesteuerung. In weiten Teilen sei man sich in der großen Koalition einig - der Rest allerdings sei heftig umstritten.

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Die Union erwartet ein zügiges Ende der Verhandlungen um die neue Unternehmensbesteuerung. "Wir sind uns zu 95 Prozent einig", berichtete der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Meister. Er zeigte sich im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung überzeugt, daß die politische Lenkungsgruppe, die die Reform vorbereiten soll, Anfang November zu einem Ergebnis kommen wird. "Das kann heißen, daß ein fertiges Papier vorliegt, es kann aber auch heißen, daß ein oder zwei Fragen offenbleiben", betonte der CDU-Politiker. "Wenn Fragen offenbleiben sollten, dann werden sie so weit vorbereitet sein, daß die Koalitionsrunde nur ja oder nein sagen muß."

Meister gestand zu, daß um die verbleibenden 5 Prozent zum Teil "heftigst" gerungen wird. Diskussionen gibt es nach seinen Worten noch über die Besteuerung des Finanzierungsaufwands und die Finanzverfassung der Kommunen. "Die SPD vertritt nach wie vor die Hinzurechnung, zeigt aber mehr Offenheit für die modifizierte Zinsschranke, wie wir sie als Alternative zur Hinzurechnung vorschlagen", berichtete er. Nach seiner Darstellung ist eine Freigrenze von einer Million Euro auf die Finanzierungskosten geplant. "Das heißt: Bei einem Zinssatz von 5 Prozent wäre ein Finanzierungsvolumen von 20 Millionen Euro außen vor", betonte er. "Wir treffen damit nur Unternehmen, die vergleichsweise hohen Finanzierungsaufwand haben."

Zinsschranke trifft „allenfalls 300 Unternehmen“

Mit der Zinsschranke soll die steuerliche Anerkennung von Zinsausgaben begrenzt werden, wenn ihr Verhältnis zum Gewinn ungewöhnlich hoch ist. Die "modifizierte" Ausgestaltung umschrieb Meister so: "Wenn dann der Betriebsprüfer kommt und sagt, die Quote stimmt nicht, kann das Unternehmen darauf verweisen, daß das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital im Konzern stimmt." Generell solle ein Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden, wenn man sehe, daß die hohe Fremdfinanzierung nicht aus steuerlichen Gründen herbeigeführt worden sei. Mit diesen Modifikationen sei sichergestellt, daß nicht viele Unternehmen für das Verhalten einiger weniger büßen müßten: "Damit sind wir zielgenauer, wir belasten nur diejenigen, die ihren Gewinn in Deutschland erwirtschaften, aber woanders versteuern."

Meister sagte voraus, daß die derzeit diskutierte Zinsschranken-Variante "allenfalls 300 Unternehmen" treffen wird. "Wahrscheinlich werden sogar deutlich weniger belastet, denn alle, die davon betroffen wären, stellen sich darauf ein", prognostizierte er. Die Unternehmen würden ihre Finanzierungsstruktur ändern. Diese Form der Gestaltung sei erwünscht: "Wir wollen nicht strafen, sondern Anreize setzen, daß möglichst viel in Deutschland versteuert wird." Klar sei zudem, daß mit Einführung einer solchen Regelung die sehr komplizierte Gesellschafterfremdfinanzierung im geltenden Recht entfallen werde - was allerdings noch nicht alle Sozialdemokraten genauso sehen.

Chance für die Kommunen

Das von Steinbrück vertretene Konzept, generell ein Viertel der Zinskosten und sonstigen Finanzierungsaufwendungen, die in Mieten, Pachten, Leasingraten enthalten sind, einer dann einheitlichen Bemessungsgrundlage von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zuzurechnen, hat nach Meisters Worten keine ernsthafte Aussicht auf Realisierung. "Dies wird mit der Union nicht zu machen sein."

Weil sich die SPD dagegen sperre, die hälftige Besteuerung der Dauerschuldzinsen im Rahmen der Gewerbesteuer zu streichen, droht nach Einschätzung des CDU-Politikers die Angleichung der Bemessungsgrundlagen von kommunaler und staatlicher Unternehmensteuer zu scheitern. "Ich sehe die große Gefahr, daß eine große Chance zugunsten der Kommunen verspielt wird", berichtete er. Nur mit einer höheren Grundsteuer auf gewerblich genutzte Immobilien erhielten sie stabilere Einnahmen. "Schließlich können Grundstücke nicht davonlaufen." Doch werde es dies nur geben, wenn auch die Gewerbesteuer reformiert werde. "Das eine ist nicht ohne das andere zu haben."

Insgesamt zeigte sich Meister mit dem Stand der Beratungen zufrieden. Wer hätte vor zwei Jahren ernsthaft damit gerechnet, daß die Steuerlast für Kapitalgesellschaften unter 30 Prozent gesenkt wird. Nun werde angestrebt, die Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer Anfang 2008 in einem Schritt von 39 auf 29 Prozent zu drücken. Auch sollten Personengesellschaften (die der Einkommensteuer unterliegen und deren Belastung derzeit je nach Gewinnhöhe zwischen 15 und 42 Prozent liegt) das Recht erhalten, wie eine Kapitalgesellschaft vom niedrigeren Satz auf einbehaltene Gewinne zu profitieren. Dafür müßten sie zwar ausgeschüttete Gewinne nochmals versteuern, so, wie Dividenden von Aktiengesellschaften nochmals besteuert würden. Aber kein Aktionär werde im Ergebnis künftig stärker belastet, hob er hervor. Daran werde auch der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens nichts ändern. Weitgehend einig sei man sich auch, die Bedingungen für die Ansparabschreibungen zu verbessern, von denen kleine Unternehmen profitieren.

Meister kündigte zudem an, daß der Gesetzentwurf "über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - Sesteg" grundsätzlich überarbeitet wird. "Die Anhörung zum Sesteg-Gesetz hat mein Bild von dem Gesetz erschüttert", sagte er. Die Sachverständigen hätten darauf hingewiesen, daß erhebliche Belastungen für grenzüberschreitend arbeitende Unternehmen drohten. Auch seien wesentliche Einschränkungen für Personenunternehmen zu befürchten, deren Gesellschafter im Ausland lebten. "Wir müssen daher den Gesetzentwurf einer Generalrevision unterziehen." Die Industrie hatte kritisiert, daß stille Reserven von Wirtschaftsgütern, die über die Grenze in eine andere Betriebsstätte gebracht werden, sofort besteuert werden sollen.

Quelle: mas., F.A.Z., 26.10.2006, Nr. 249 / Seite 14
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