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Große Koalition Durchbruch zur neuen Erbschaftsteuer

05.11.2007 ·  Anfang dieses Jahres hatten die Verfassungsrichter in Karlsruhe die bisherige Praxis zur Besteuerung von Erbschaften gekippt. Nun müssen neue Regeln her. Lange haben Union und SPD darüber verhandelt, debattiert und gestritten. Jetzt haben sie sich auf Eckpunkte geeinigt.

Von Manfred Schäfers
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Der Rahmen für die neue Erbschaftsteuer steht. Die Freibeträge für Eltern, Kinder und Enkel werden erhöht, um die höheren Ansätze von Immobilienvermögen auszugleichen, das bisher nur mit etwa 60 Prozent seines wahren Wertes berücksichtigt wird. Für Betriebsnachfolger gibt es eine Sonderregelung, um Unternehmen im Generationenübergang nicht zu gefährden.

Auf diese Ergebnisse hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt, die am Montag unter Leitung von Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) in Berlin zusammenkam. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer soll bei 4 Milliarden Euro gehalten werden. Erschwert wurde die Reform durch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach alle Vermögensarten mit ihren wahren Werten zu bewerten sind.

500.000 Euro Ehegatten-Freibetrag

Die Regierungsparteien haben sich verpflichtet, dass Ehegatten und Kinder privat genutztes Wohneigentum weiterhin steuerfrei erben können. Daher sollen für sie die Freibeträge angehoben werden. Für Ehegatten soll der Freibetrag von 307.000 auf 500.000 Euro steigen, für Kinder von 205.000 Euro auf 400.000 Euro und für Enkel von 51.000 Euro auf 200.000 Euro. Der Tarif wird für sie nicht gesenkt, auch wenn dies bis zuletzt eine hoch gehandelte Option war. Andere Erben dürften im Gegenzug stärker belastet werden. Doch steht der Tarif für sie noch nicht fest. Bei den nichtehelichen Lebenspartnern, die die SPD wie Eheleute und die CSU wie Nichtverwandte behandeln wollte, hat man einen klassischen Kompromiss gefunden: Beim Tarif werden sie Fremde behandelt, beim Freibetrag wie Eheleute.

Nach dem nun gefunden Abschmelzmodell können Unternehmenserben ihre Erbschaftsteuer um 85 Prozent schmälern, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang weiterführen. Dafür darf allerdings die Lohnsumme in keinem Jahr unter 70 Prozent sinken. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen sollen sogar über 15 Jahre tabu sein, wenn die Erben nicht eine Nachversteuerung riskieren wollen.

Wirtschaftsvertreter enttäuscht

Die Wirtschaft zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. „Die Eckpunkte der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe bleiben hinter den Erwartungen zurück“, urteilte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Jürgen Thumann. Die Eckpunkte zeigten gute Ansätze, gäben aber keine befriedigenden Antworten. „Die versprochene Entlastung für Familienunternehmen wird in vielen Fällen weiterhin nicht erreicht“, kritisierte er.

Thumann wies darauf hin, dass bei den vorliegenden Plänen die Erbschaftsteuerschuld nicht auf Null abgeschmolzen werde, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei. Die Arbeitsgruppe gebe auch keine Antwort auf die Frage, wie der künftigen Doppelbelastung durch Erbschaftsteuer und Ertragsteuern zu begegnen ist. Zudem werde vernachlässigt, dass viele Nachbarländer die Erbschaftsteuer reduzierten oder abschafften. „Unterm Strich können die vorgestellten Eckpunkte für viele Familienunternehmen bestenfalls zu einem Status Quo in der Belastung führen.“ Aufwendige Aufzeichnungen fielen negativ ins Gewicht.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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