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Große Koalition Antidiskriminierung heißt jetzt Gleichbehandlung

28.02.2006 ·  Schon im ersten Testfall droht die Union ihr Versprechen, die Umsetzung von EU-Recht auf das Notwendigste zu beschränken, zu brechen - um des Koalitionsfriedens willen. Das Antidiskriminierungsgesetz geht über die Forderungen der EU hinaus.

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Das Antidiskriminierungsgesetz ist tot, es lebe das Gleichbehandlungsgesetz. Um schmerzhafte Erinnerungen an den Wahlkampfzwist nicht mehr aufkommen zu lassen, hat die große Koalition eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben der ersten hundert Tage kurzerhand umgetauft.

In der Sache indes bleibt der Gestaltungsspielraum des deutschen Gesetzgebers gering: Tugend geht vor Freiheit, diese gesetzliche Vorgabe für eine politisch korrekte Gesellschaft stammt von der Europäischen Union. In ihren Richtlinien verlangt sie, niemand dürfe im Arbeitsleben wegen seiner Rasse, ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, Alters, seiner Behinderung, Religion oder sexuellen Identität benachteiligt werden.

Die von Rot-Grün anvisierte Ausdehnung dieses Katalogs auf alle zivilrechtlichen Vereinbarungen wird es nun, da Union und SPD handelseinig werden müssen, nicht geben. Doch entgegen ihrer früheren Haltung, eine Einschränkung der Vertragsfreiheit nur in dem Maße hinzunehmen, wie die EU dies verlangt, will die Union jetzt akzeptieren, daß sich auch Alte und Behinderte auf das Gesetz berufen dürfen. (Siehe: Kompromiß zur Gleichbehandlung in Aussicht) Das ist der Preis dafür, daß die SPD von überzogenen Schutzvorstellungen abgerückt ist.

Um des Koalitionsfriedens willen droht die Union gleich im ersten Testfall gegen ihr Versprechen zu verstoßen, die Umsetzung von EU-Recht auf das Notwendigste zu beschränken.

Quelle: enn. F.A.Z., 01.03.2006, Nr. 51 / Seite 13
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