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Glos verteidigt Abwehrgesetz gegen Staatsfonds „Deutschland bleibt ein investitionsoffenes Land“

20.08.2008 ·  Wirtschaftsminister Glos ist Befürchtungen entgegen getreten, Deutschland wolle sich mit den vom Kabinett beschlossenen strikteren Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes abschotten: „Wir heißen ausländische Investoren ausdrücklich willkommen“.

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Bundeswirtschaftsminister Michael Glos ist Befürchtungen entschieden entgegen getreten, dass Deutschland sich mit den vom Bundeskabinett beschlossenen neuen strikteren Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes gegen ausländische Investitionen abschotten wolle. „Wir heißen ausländische Investoren ausdrücklich willkommen“, sagte Glos am Mittwoch. Er werde dafür sorgen, dass das Gesetz in diesem Geiste zurückhaltend umgesetzt werde. Deutschland bleibe ein investitionsoffenes Land und werde weiter weltweit um Investitionen werben.

Zuvor hatte das Bundeskabinett den Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und den vorgesehenen, strikteren gesetzlichen Vorschriften für ausländische Investitionen zugestimmt. Damit sollen Übernahmen deutscher Unternehmen und Beteiligungen - vor allem auch durch ausländische Staatsfonds - in den Fällen verhindert werden, die die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit Deutschland gefährden könnten. Das Gesetz soll noch 2008 in Kraft treten.

Neues Vetorecht

Mit dem AWG schafft sich die Regierung ein Vetorecht. Demnach kann die Regierung künftig den Aufkauf von mehr als 25 Prozent eines deutschen Unternehmens nachträglich untersagen, wenn dadurch eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung entsteht. Kriterium für ein Verbot des Erwerbs ist die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik.

Mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) schaffe sich Deutschland gesetzliche Grundlagen für ein Instrument, wie es in anderen Ländern bereits zur Verfügung stehe, sagte Glos. Der Minister betonte, dass die strikteren Gesetzesregelungen auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben sollten. Eine Abwehr von Investitionen sei nur bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorgesehen. Das Gesetz richte sich auch nicht explizit gegen Staatsfonds. Auch deren Engagement sei weiter willkommen.

„Werden aus Brüssel keinerlei Bedenken erhalten“

Europarechtliche Bedenken sieht Glos nicht. „Ich gehe davon aus, dass wir aus Brüssel keinerlei Bedenken erhalten werden“, sagte er. Der Gesetzentwurf entspreche dem, was andere Länder bereits an Regelungen hätten.

Glos rechnet damit, dass das Gesetz noch zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten kann. Das parlamentarische Verfahren dürfte nach seiner Einschätzung bis Ende des Jahres durchlaufen sein, sagte der Minister.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Dow Jones Newswires
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