10.11.2006 · Amerikaner tragen den Streit um den Klimaschutz vor Gericht aus. Autohersteller und Energieversorger sollen Treibhausgasemissionen senken. Die Aussichten der Kläger zu gewinnen sind gering, aber darum geht es ihnen nur zum Teil.
Von Katja Gelinsky, WashingtonDie Debatte über den Klimaschutz wird in den Vereinigten Staaten immer häufiger vor Gericht ausgetragen. Mindestens 14 Klimaschutzprozesse sind vor amerikanischen Bundesgerichten und Gerichten der Einzelstaaten anhängig, deren rechts- und wirtschaftspolitische Bedeutung nach Darstellung amerikanischer Juristen enorm ist. Die Kläger versuchen, die Regierung Bush mit Hilfe der Gerichte zu einer Neuausrichtung ihrer Klimaschutzpolitik zu zwingen. Außerdem gibt es mehrere Klagen, die sich unmittelbar gegen die Energie- und Automobilindustrie richten, die direkt oder indirekt für einen Großteil der klimaschädlichen Kohlendioxydemissionen verantwortlich sind.
Manche dieser Verfahren zielen darauf, die Unternehmen zu zwingen, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Außerdem sind Schadenersatzklagen anhängig, in denen von Autoherstellern und Ölunternehmen Entschädigung für die zerstörerischen Folgen des Klimawandels verlangt wird. Es sei nicht übertrieben, diesen Klimaschutzklagen ähnliche Sprengkraft wie den Prozessen gegen die Tabakindustrie zuzumessen, sagen amerikanische Juristen.
Selbst vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist ein Verfahren zum Treibhauseffekt anhängig. Am 29. November wird der Supreme Court darüber verhandeln, ob die amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA) ermächtigt und verpflichtet ist, Treibhausgase zu regulieren.
Regierung Bush steht nicht alleine
Die Bedeutung des Verfahrens läßt sich bereits daran ablesen, daß zwölf Bundesstaaten, darunter Kalifornien und New York, sowie die Städte New York, Baltimore und Washington D.C. sowie mehr als ein Dutzend Umwelt- und Bürgerorganisationen für mehr Klimaschutz durch die EPA fechten.
Die Regierung Bush steht in ihrem Kampf gegen die erstrebte Regulierung der Emissionen aber keineswegs allein da. Sie wird von zehn Bundesstaaten, darunter vom „Autostaat“ Michigan und von den „Ölstaaten“ Texas und Alaska, sowie von der Autoindustrie und von zahlreichen Wirtschafts- und Unternehmensverbänden unterstützt.
Heikle Frage der Gewaltenteilung
Die Kläger argumentieren, daß die EPA Vorschriften zum Ausstoß von Treibhausgasen erlassen müsse, da der Klimawandel die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger, die natürlichen Ressourcen und die amerikanische Wirtschaft gefährde. Die Regierung Bush hält unter anderem dagegen, daß der Kongreß die EPA nicht ermächtigt habe, Treibhausgase zu regulieren.
Zu diesem Streitpunkt kommen zahlreiche weitere schwierige Fragen hinzu: Welcher Schaden ist ihnen konkret entstanden? Und läßt sich das globale Problem des Klimawandels überhaupt durch Regulierungen der EPA bewältigen? Außerdem stellt sich die heikle Frage der Gewaltenteilung: Wäre es legitim, wenn die Gerichte die amerikanische Klimapolitik bestimmen?
In derart gefährliches Fahrwasser werden sich die Obersten Richter nicht begeben, sagen amerikanische Juristen voraus. Der Supreme Court werde den Fall gewiß schon im Vorfeld der Kernfrage des Klimaschutzes scheitern lassen.
Bundesrichterin fühlte sich nicht zuständig
Bislang gibt es noch kein Verfahren, in dem Umweltschützer Schritte zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder gar Entschädigungszahlungen für Klimaschäden erstritten hätten. In erster Instanz gescheitert ist vergangenen Sommer eine Klage gegen fünf der größten amerikanischen Energielieferunternehmen.
Die Kläger - acht Bundesstaaten und die Stadt New York - hatten gefordert, daß die Unternehmen den Ausstoß von Kohlendioxyd aus ihren Anlagen reduzieren müßten, da die Emissionen zum Klimawandel beitrügen. Eine Bundesrichterin in New York lehnte es jedoch ab, darüber zu befinden; Entscheidungen zum Klimaschutz seien Sache des Präsidenten und des Kongresses. Die Kläger, die daraufhin Berufung einlegten, hoffen nun, daß die Richter der zweiten Instanz dies anders sehen.
Schäden in Millionenhöhe
Mit Spannung wird auch die Entscheidung in einem Klimaschutzprozeß gegen die staatliche „Export-Import Bank“ (Ex-Im) und die Gesellschaft für Private Auslandsinvestitionen „Overseas Private Investment Corporation“ (OPIC) erwartet. Den beiden Behörden wird von Umweltschutzgruppen, Privatpersonen und vier amerikanischen Städten vorgeworfen, sie hätten in den vergangenen zehn Jahren mehr als 32 Milliarden Dollar für ausländische Projekte zur Energiegewinnung zur Verfügung gestellt und es dabei rechtswidrig versäumt, die Folgen für das globale Klima und die Umwelt in den Vereinigten Staaten zu bewerten.
Eine weitere juristische Front in der Debatte über den Klimaschutz hat Kalifornien im September mit einer spektakulären Klage gegen die sechs größten Autohersteller in den Vereinigten Staaten eröffnet. Chrysler, Ford, General Motors und die japanischen Automobilkonzerne Toyota, Honda und Nissan seien mitverantwortlich dafür, daß Kalifornien aufgrund des Treibhauseffekts Schäden in Millionenhöhe entstanden seien.
Aus Sorge um ihren Ruf handeln
„Und der Preis steigt weiter . . .“, begründete der demokratische Generalstaatsanwalt Bill Lockyer die Klage, mit der von den Autoherstellern Entschädigung in ungenannter Höhe verlangt wird. Auch bei diesem Versuch, auf dem Gerichtswege zu erreichen, was nach Überzeugung von Umweltschützern politisch versäumt wurde, wird allerdings juristisches Neuland betreten. So ist fragwürdig, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Entschädigungsforderungen gegen die Autoindustrie gibt.
Zahlreiche Fragen wirft auch eine Sammelklage gegen amerikanische Ölunternehmen auf, denen Mitverantwortung für die katastrophalen Folgen des Wirbelsturms „Katrina“ vorgeworfen wird. Ohne den Treibhauseffekt, an dem die Ölunternehmen Mitschuld trügen, wäre es nicht zu einem Sturm von der Stärke und Zerstörungskraft „Katrinas“ gekommen, argumentiert Gerald Maples, ein Klägeranwalt aus New Orleans.
Die Aussichten, daß die „Katrina“-Klage und andere Klimaschutzprozesse mit einem Sieg vor Gericht enden, mögen gering sein. Aber darum geht es den Klägern bei den Verfahren zum Treibhauseffekt auch nur zum Teil. Sie setzen darauf, daß die Unternehmen aus Sorge um ihren Ruf freiwillig Klimaschutz betreiben und womöglich auch Entschädigungszahlungen leisten werden.