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Gesundheitswesen Dienstwagenaffäre belastet Arzneimittelprüfer

17.01.2010 ·  Zu große Audi-Dienstwagen, dienstlich abgerechnetes Rasenmäherbenzin und innerdeutsche Business-Class-Flüge: Ein Prüfbericht moniert Abrechnungsfehler im „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ - kurz IQWiG. Dessen Chef Peter Sawicki ist bereits vor zwei Jahren gerügt worden.

Von Andreas Mihm
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Es geht um zu große Audi-Dienstwagen, es geht um dienstlich abgerechnetes Rasenmäherbenzin, und es geht um innerdeutsche Business-Class-Flüge: 74 Seiten ist der Bericht über mögliche Abrechnungsfehler im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) und dessen Chef Peter Sawicki lang. Erstellt hat ihn die BDO Deutsche Warentreuhand. Allein der finanzielle Schaden bei den Dienstwagen beläuft sich demnach rechnerisch auf mehr als 40.000 Euro – letztlich finanziert von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Prüfer halten arbeitsrechtliche Schritte gegen Sawicki für möglich, sagen Personen, die mit dem Inhalt des Berichts vertraut sind. Zugleich werfen die Prüfer den Kontrolleuren aus der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens vor, zu lasch gearbeitet zu haben.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen berät Kassen, Ärzte und Krankenhäuser in der Frage, welche Therapien und Medikamente künftig noch von den Kassen erstattet werden. Sawickis Empfehlungen können den Kassen Millionenausgaben sparen und der Pharmaindustrie entsprechende Einnahmen kosten. Mit dem Prüfbericht dürften die Chancen von Sawicki auf eine Vertragsverlängerung erheblich gesunken sein.

Sawicki hatte die Untersuchung selbst beantragt

Bereits vor zwei Jahren hatte der Vorstand Sawicki wegen Eigenmächtigkeiten bei der Vertragsvergabe gerügt. An diesem Mittwoch will der Vorstand des Instituts, dem der – wenn auch als vorläufig gekennzeichnete – Bericht seit Ende vergangener Woche vorliegt, über das weitere Vorgehen diskutieren. In den vergangenen Wochen hatten sich mehr und mehr Stimmen aus Krankenkassen, Politik und Ärzteschaft gemeldet, die Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) davor warnten, Sawicki abzulösen und durch einen pharmafreundlicheren Kandidaten zu ersetzen. Das Gesundheitsministerium ist im Vorstand des Institus, der die Personalfragen einstimmig entscheiden muss, vertreten.

Sawicki hatte die Untersuchung gegen sich im November selbst beantragt, nachdem ihn sein Geschäftsführer auf mögliche Verfehlungen hingewiesen hatte (siehe Sonderprüfung gegen Arzneimittelprüfer Peter Sawicki). Dabei geht es vor allem um zwei Bereiche: die Nutzung des Dienstwagens sowie Spesenabrechnungen und Reisekosten. Im Hinblick auf die Dienstwagen weisen die Prüfer fehlerhaftes Verhalten aller Beteiligten – auch der Kontrolleure des Instituts – seit 2004 nach. Damals hatte der Vorstand des Instituts Sawicki bei seiner Bestellung zugesichert, dass er seinen Privatwagen als Dienstwagen nutzen kann und auch die Kosten privater Fahrten erstattet werden, auch wenn das gegen das Reisekostenrecht des Bundes verstoßen habe. Dann aber habe Sawicki 2006 und 2009 Dienstwagen geleast, zuerst einen Audi Q 7, dann einen Audi Q 5, jeweils ohne Absprache mit dem Vorstand. Durch die Anschaffung seien die Kosten für das Institut um 40.636,12 Euro höher ausgefallen, als dies bei der 2004 vereinbarten Erstattung einer Kilometerpauschale der Fall gewesen wäre.

Was die Reisekosten angeht, soll Sawicki private Belege, vor allem Parkquittungen aus dem In- und Ausland in Höhe von 1100 Euro, unrechtmäßig eingereicht und erstattet bekommen haben. Davon habe er den größten Teil zurückgezahlt. Darunter seien auch zwei Belege über 10 und 15,20 Euro für Super-Benzin gewesen. Diese fielen den Prüfern deshalb auf, „als dass es sich bei dem genutzten Leasingfahrzeug um ein Diesel-Fahrzeug handelt“. Bei der Überprüfung habe sich herausgestellt, dass es sich um Abrechnungen für Rasenmäherbenzin gehandelt habe. Auf Kritik der Prüfer stößt auch, dass Sawicki bei innerdeutschen Flügen regelmäßig Business-Class gebucht habe. Die sei nicht mit der allgemeinen Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns und dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vereinbar, bemängeln die Prüfer.

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