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Gesundheitsreform „Wir halten die Reform für verfassungswidrig"

06.10.2006 ·  Alles andere als zufrieden ist Volker Leienbach, Vorstand des Verbandes der privaten Krankenversicherung, mit dem Entwurf zur Gesundheitsreform. Im Interview spricht er über Mehrbelastungen für Privatversicherte und Lücken im neuen System.

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Auf die Privatversicherten kommen erhebliche Mehrkosten zu, meint Volker Leienbach. Der Vorstand des Verbands der privaten Krankenversicherung macht im Interview seinem Ärger über den Entwurf zur Gesundheitsreform Luft.

Herr Leienbach, Sie müßten zufrieden sein. Die private Krankenvollversicherung bleibt erhalten.

Sie bleibt, aber die Details der Gesundheitsreform verändern die private Versicherung erheblich. Die privat Versicherten sollen zum Beispiel die Subvention tragen, die aus der politisch gewollten Limitierung der Beiträge im privaten Basistarif resultiert. Die Beiträge dürfen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung - was immer das sein mag - nicht überschreiten. Bei Bedürftigkeit darf sogar nur der halbe Satz erhoben werden. Die Differenz trägt nicht etwa der Staat, die Umverteilung sollen vielmehr die anderen privat Versicherten bezahlen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir ablehnen, ist der erleichterte Wechsel im Bestand.

Der bleibt doch hinter den ursprünglichen Forderungen zurück. Versicherte, die von der privaten in die gesetzliche Versicherung zurückkehren, lassen ihre Altersrückstellung zurück.

Die innerhalb des privaten Systems zu einem anderen Anbieter wechselnden Kunden nehmen die Rückstellung aber mit. Das ist in den Verträgen nicht vereinbart und von den Versicherern nicht einkalkuliert. In der Bemessung der Prämien ist die zurückbleibende Rückstellung der Wechsler einkalkuliert. Wir halten den Reformentwurf in diesem Punkt für verfassungswidrig, weil er in private Verträge eingreift.

Um wieviel teurer wird es denn für die privat Versicherten? Berechnungen aufgrund der früheren Vorschläge kamen auf bis zu 36 Prozent.

Nach dem neuesten Stand der Reform wäre die Mehrbelastung geringer, aber immer noch erheblich. Genaue Zahlen haben wir nicht.

Wie wirkt sich die geplante Regelung für die Aufnahme von Menschen, die derzeit gar nicht versichert sind, aus?

Offenbar soll jeder, der keine Versicherung hat, ein unbefristetes Recht erhalten, daß er jederzeit wieder Zugang zu einer Versicherung erhält. Das würde zur Vorteilsnahme einladen. Wer böswillig ist, könnte die Zahlung von Versicherungsbeiträgen unterlassen, bis er krank wird, um dann auf einen Schlag den vollen Schutz zu erhalten.

Was schlagen Sie vor?

Es geht um etwa 200.000 Menschen, die keine Versicherung haben und deshalb in einer Notlage sind. Wir plädieren für ein zeitlich befristetes Recht auf die Aufnahme in den Basistarif der privaten Versicherer beziehungsweise in die gesetzliche Krankenversicherung. Für künftige Betroffene muß eine Regelung geschaffen werden, die Anreize zum hin- und herspringen vermeidet.

Wie geht es weiter mit der Gesundheitsreform?

Wir haben vermutlich noch nicht den endgültigen Stand. Die Einführung des Fonds ist schon zum zweiten Mal verschoben worden, nun auf den 1. Januar 2009. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß bei den Politikern im Wahljahr die Erkenntnis reift, daß der Wähler entscheiden sollte.

Die Fragen stellte Stefan Ruhkamp.

Quelle: F.A.Z., 06.10.2006, Nr. 232 / Seite 12
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