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Gesundheitsreform Verwirrung um die Bürgerversicherung

15.09.2003 ·  Eine der Regeln im kleinen Einmaleins der Politik lautete bisher: Wer den Begriff besetzt hat, hat die Debatte fast schon gewonnen. Denn ein gut gewählter Begriff transportiert den Inhalt und verschafft politische Mehrheiten. Voraussetzung ist, daß er verständlich ist.

Von Andreas Mihm
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Eine der Regeln im kleinen Einmaleins der Politik lautete bisher: Wer den Begriff besetzt hat, hat die Debatte fast schon gewonnen. Denn ein gut gewählter Begriff transportiert den Inhalt und verschafft politische Mehrheiten. Voraussetzung ist, daß er verständlich ist. Der Begriff der "Bürgerversicherung" erfüllt diese Bedingung nicht mehr. Er ist zu einem semantischen Chamäleon geworden, zu einem Begriff, der sich dem Inhalt anpaßt und für die politische Debatte zunehmend wertlos wird. Wer für die Bürgerversicherung wirbt, muß erst einmal erklären, was er darunter versteht.

Nach der Definition der Rürup-Kommission ist die Bürgerversicherung eine gesetzliche Krankenversicherung, in die alle Bevölkerungsschichten einzahlen müssen - also auch Beamte, Selbständige und diejenigen, die heute als freiwillig Versicherte mit einem Einkommen von mehr als 3825 Euro im Monat in die private Krankenversicherung wechseln können. Zudem sollen neben Arbeitseinkünften auch die aus Kapital (Zinsen, Mieten, Pachten) zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Während die Pflichtversicherungsgrenze gestrichen wird, soll die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung stufenweise auf das Niveau der Rentenversicherung von 5100 Euro angehoben werden, hatte Gesundheitsberater Karl Lauterbach vorgeschlagen - auch wenn er die Notwendigkeit dafür zuletzt nicht mehr sah. Im Gegenzug sollte der Beitragssatz zur Krankenversicherung für alle sinken. Privaten Kassen blieben die Zusatzversicherungen.

Dagegen stellte Kommissionschef Bert Rürup sein Konzept der Gesundheitsprämien. Das sieht eine pauschale monatliche Prämie von etwa 210 Euro für jeden Erwachsenen unabhängig von der Einkommenshöhe vor. Wer die Prämie nicht zahlen kann, bekommt einen steuerfinanzierten Zuschuß. Über die Steuertransfers schafft Rürup einen Solidarausgleich. Den Arbeitgeberanteil von 50 Prozent des Kassenbeitrags will er an die Arbeitnehmer auszahlen, die ihn versteuern müßten. Private und gesetzliche Kassen stünden im Wettbewerb.

Außenminister Joschka Fischer, dessen Grüne Partei einer Bürgerversicherung anhängt, versucht beide Systeme zu verbinden: Um die Lohnkosten zu entlasten und Arbeitsplätze zu sichern, will er den Arbeitgeberbeitrag einfrieren. Die Beitragssätze der Arbeitnehmer würden in Abhängigkeit der Kassenausgaben sinken oder steigen, Einkünfte wie Zinsen oder Mieten würden "verbeitragt". Alle Bürger wären einbezogen, die Beitragsbemessungsgrenze soll aber nicht steigen. Dem kann die SPD wenig abgewinnen. Sie will die Arbeitgeber als Beitragszahler halten. Eine neue Variante hat SPD-Generalsekretär Olaf Scholz aufgebracht. Er will die privaten Kassen in den Risikostrukturausgleich der gesetzlichen einbeziehen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.09.2003, Nr. 215 / Seite 14
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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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