05.10.2006 · Der neue Gesundheitskompromiß besagt, daß Versicherte erst in zwei Jahren mit Zusatzprämien rechnen müssen. Zudem können künftig alle in einen Basistarif der Privaten wechseln. Die Spitzenverbände der Wirtschaft halten die Lösung für einen Reinfall.
Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muß nicht schon vom 1. April 2008, sondern frühestens vom 1. Januar 2009 an mit einer kassenindividuellen Zusatzprämie rechnen. Diese ist zudem auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens von 3562,50 Euro und nicht, wie zunächst geplant, des gesamten Bruttoeinkommens begrenzt. Die Prämie beträgt also höchstens 35,63 Euro im Monat. Ob diese Überforderungsgrenze von 1 Prozent erreicht ist, wird erst geprüft, wenn die Zusatzprämie 8 Euro im Monat übersteigt. Das geht aus den Eckpunkten zur Reform des Gesundheitswesens hervor, die die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD in der Nacht zum Donnerstag in Berlin gebilligt haben. Die Überforderungsgrenze ist bis 2011 befristet. Bis dahin bleibt es auch beim Beitragseinzug durch die Krankenkassen, die das Geld an den neuen Gesundheitsfonds weiterleiten.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wies darauf hin, daß der neue Gesundheitsfonds die Ausgaben der Kassen nicht wie bisher nur zu 92, sondern anfangs zu 100 Prozent (einschließlich der Verwaltungskosten und der Ausgaben für freiwillige Leistungen) decken soll. Sie gehe daher davon aus, daß die Kassen in der Regel mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln auskämen und keine Zusatzprämie zu erheben bräuchten. Diese sei nur eine „Auffanglösung“ für schlecht wirtschaftende Kassen. In Regierungskreisen hieß es, der Wettbewerb zwischen den Kassen werde sich eher über die Möglichkeit zur Rückzahlung nicht benötigter Mittel vollziehen. Die Mitglieder gut wirtschaftender Kassen könnten von solchen Bonuszahlungen profitieren.
Basistarif für alle
Nach den Koalitionsplänen können künftig alle, die derzeit freiwillig gesetzlich versichert sind oder früher einmal privat versichert waren, unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko in den neuen Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Für diesen Basistarif herrscht Kontrahierungszwang; die Beiträge werden nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht differenziert. Wer sich einmal in diesem Basistarif befindet, kann künftig im Rahmen der üblichen Kündigungsfristen unter Beibehaltung aller Rechte zwischen einzelnen Versicherungsunternehmen wechseln. Die Altersrückstellungen werden im Umfang des Basistarifs „anrechnungsfähig gestaltet“, können also kalkulatorisch von einer auf die andere Versicherung übertragen werden.
Damit der Basistarif bezahlbar bleibt, soll er nicht teurer werden als der Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (insgesamt rund 500 Euro im Monat, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen). Würde durch die Bezahlung dieser Prämie Hilfsbedürftigkeit ausgelöst, soll sich der Tarif auf die Hälfte reduzieren. Kann der Versicherte selbst diesen halbierten Tarif nicht bezahlen, ohne hilfsbedürftig zu werden, sollen sich die Arbeitsagenturen oder Sozialämter mit bis zu 125 Euro im Monat beteiligen.
Übergangsfrist von fünf Jahren
Vermutlich um den zu erwartenden Wechsel „schlechter“ Risiken in den Basistarif zu verzögern, will die Koalition eine Übergangsfrist von fünf Jahren einführen. In dieser Zeit soll im Fall eines Wechsels innerhalb der privaten Versicherung ein Mindesteintrittsalter von 40 Jahren unterstellt werden. Ein Fünfundvierzigjähriger, der schon mit 27 Jahren in die private Versicherung eingetreten ist, würde bei einem Wechsel die Altersrückstellungen für 13 Jahre verlieren; dies entspricht allerdings der heutigen Rechtslage.
Gesetzlich Pflichtversicherten soll weiterhin der Weg in die private Krankenversicherung verbaut bleiben, auch ein umgekehrter Wechsel von den Privaten zurück zu den gesetzlichen Kassen soll nur zu den Bedingungen möglich sein, die auch jetzt schon gelten - etwa wenn der Betroffene wieder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Wie bisher sind die Altersrückstellungen nicht portabel; sie sollen bei einer Rückkehr in die GKV in der privaten Versicherung verbleiben. Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, muß künftig von seiner früheren Versicherung wieder aufgenommen werden.
Rechtsanspruch auf Mutter-Vater-Kind-Kuren
Schmidt lobte die Einigung, weil dies „die erste Gesundheitsreform seit Jahren“ sei, die ohne Zuzahlungen und Leistungskürzungen auskomme. Im Gegenteil würden „dort, wo es notwendig ist, sogar noch Leistungen ausgebaut“. So besteht den Plänen zufolge künftig ein Rechtsanspruch auf Vorsorge-Impfungen und Mutter-Vater-Kind-Kuren. Ältere und pflegebedürftige Menschen erhalten einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation Schwerstkranke erhalten eine spezialisierte Betreuung (Palliativversorgung) in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld. Heimbewohner mit einem besonders hohen behandlungspflegerischen Bedarf (zum Beispiel Wachkoma-Patienten) und Mitglieder von Wohngemeinschaften haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege.
Gleichzeitig mit dem neuen Gesundheitsfonds werden zum 1. Januar 2009 auch die neue Gebührenordnung für niedergelassene Ärzte (Aufhebung der Budgetierung, Einführung fester Euro-Preise für jede Behandlung) und der neue Risikostrukturausgleich eingeführt. Neben der einheitlichen Grundpauschale von 150 bis 170 Euro je Versicherten sowie alters- und risikoadjustierter Zuschläge sollen die Kassen im neuen Finanzausgleich auch Morbiditätszuschüsse erhalten. Diese sollen in den nächsten Wochen von Fachleuten für 50 bis 80 Krankheiten ermittelt werden, deren Behandlung die durchschnittlichen Ausgaben je Versicherten um mindestens 50 Prozent übersteigen. Um die Belastungen aus dem erweiterten Finanzausgleich zu dämpfen, wird in einer fünfjährigen Konvergenzphase die Mehrbelastung gegenüber dem bisherigen RSA auf 100 Millionen Euro jährlich begrenzt.
Kassen müssen Schulden bis 2007 abbauen
Inwieweit die Kassen 2007 ihre Beiträge erhöhen müssen, um ihre Schulden abzubauen, ist noch offen. Denn die Koalition hat die Frist für die Entschuldung nicht verlängert, obwohl die Verschiebung des Gesundheitsfonds dies nahegelegt hätte; bis Ende 2007 müssen alle Verbindlichkeiten zurückgezahlt sein. Schmidt bezifferte die Beitragsrisiken für 2007 auf etwa 5 Milliarden Euro; das entspräche etwa 0,5 Beitragspunkten.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft kritisierten die Eckpunkte heftig. Weder ein intensiverer Wettbewerb noch eine Abkopplung der Krankheitskosten vom Arbeitsverhältnis sei erreicht worden, bemängelten BDI-Präsident Jürgen Thumann und BDA-Präsident Dieter Hundt. Die Zusatzprämie falle viel zu gering aus und bringe frühestens im Jahr 2010 eine Entlastung. Schon 2007 drohe ein Beitragsanstieg auf rund 15 Prozent. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte: „Der Murks muß vom Tisch.“ Die Streichung der Steuerzuschüsse für die Kassen müsse verhindert werden. Die Spitzenverbände der Kassen warnten, die Zusatzprämie werde zu einer Abwanderung gesunder und einkommensstarker Versicherter führen, während die privaten Versicherungen „völlig ungeschoren“ aus der Reform herausgingen. Die Acht-Euro-Grenze führe die Überforderungsklausel ad absurdum. Die Krankenhausgesellschaft betonte, der Gesundheitsfonds löse nicht das Problem der erodierenden Einnahmen, sondern öffne den Weg in die Rationierungsmedizin.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.420,70 | −1,27% |
| EUR/USD | 1,2401 | −0,70% |
| Rohöl Brent Crude | 103,51 $ | −3,13% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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