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Gesundheitsreform Die neue Welt der privaten Krankenversicherung

15.01.2007 ·  Wer viel verdient, kommt schwerer rein. Wer arm und krank ist, hat es leichter. Und wer ganz herausgefallen ist, den müssen die Kassen wieder aufnehmen: Was sich nach der Gesundheitsreform in der Privatversicherung ändert.

Von Carsten Germis
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Wer sich auf die neuen Regelungen der Gesundheitsreform einstellen will, muss sich beeilen. Die ersten Änderungen gelten wahrscheinlich schon vom 2. Februar an. Das sind die wichtigsten:

Wechsel in die Private

Das wird bald deutlich schwieriger. In Zukunft darf man nur noch wechseln, wenn man drei Jahre lang mehr als 3975 Euro im Monat verdient hat.

Eine Studie der Stiftung Warentest ergibt, daß eine private Krankenversicherung für viele Versicherte langfristig teurer kommt als die gesetzliche Alternative.

Derzeit können Angestellte aus der gesetzlichen Krankenversicherung noch sofort austreten, wenn ihr Monatseinkommen über diesem Betrag liegt, der Versicherungspflichtgrenze. Für junge, gesunde Menschen ist das attraktiv. Sie bekommen bessere Leistungen und müssen deutlich weniger zahlen als die insgesamt 524 Euro, die Gutverdienende heute jeden Monat an die gesetzlichen Kassen abführen müssen. Im Alter ist die finanzielle Belastung dafür spürbar höher. Teuer wird es auch, wenn man später eine Familie gründet. Nicht berufstätige Ehefrauen und Kinder sind in den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos mitversichert, bei den Privaten braucht jeder eine einzelne Police - das kann sich schnell aufsummieren.

Heute schon den Beitrag von morgen vereinbaren

Wer sich trotzdem für eine private Versicherung entscheidet, muss aufpassen: Die neuen Regeln treten nicht erst in Kraft, wenn die Gesundheitsreform Gesetz geworden ist. Wahrscheinlich wird der 2. Februar der Stichtag sein, bis zu dem man zu den alten Bedingungen wechseln kann. Im Gesetzentwurf steht sogar noch der 27. Oktober 2006. Doch das gilt als rechtlich anfechtbar und dürfte geändert werden.

Weil man künftig drei Jahre warten muss, bis man wechseln darf, bieten viele private Versicherungen jetzt Optionsverträge an. Das funktioniert so: Die Interessenten legen sich bereits heute fest, zu den Privaten zu gehen. Dafür bekommen sie die Garantie, dass sie in drei Jahren genau den Beitrag zahlen und die Leistungen erhalten, die heute schon vereinbart worden sind - auch wenn die Interessenten zwischendurch kränker werden sollten und deshalb sonst eigentlich einen Risiko-Aufschlag bezahlen müssten.

In der Privaten bleiben

Wer aus der privaten Versicherung herausgefallen ist und keine neue gefunden hat, der hat es vom 1. Juli an leichter. Dann müssen die Kassen ihn aufnehmen. Vom 1. Januar 2009 an muss dann jeder krankenversichert sein. Selbständige können das bei den privaten Versicherern tun. Wer neu in eine private Versicherung kommt, kann auch ohne Risikoprüfung den Standardtarif der Versicherung wählen.

Diesen Tarif bieten die Privaten jetzt schon für Versicherte an, denen ihre Vollversicherung zu teuer geworden ist - wenn sie älter als 65 sind und weniger als 41 850 Euro im Jahr verdienen. Derzeit sind von rund 8,5 Millionen Privatversicherten allerdings gerade mal 20 000 in diesem Standardtarif versichert. Er ist vor allem für ältere, kranke Menschen attraktiv.

Basistarif wird ausgebaut

Vom 1. Januar 2009 an soll der Standardtarif zu einem neuen Basistarif der privaten Krankenversicherungen ausgebaut werden. Dessen Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen. Das ist deutlich weniger als in der privaten Vollversicherung, etwa bei ambulanter Behandlung, bei Arzneimitteln und Zahnersatz sowie im Krankenhaus.

Die Prämie für diesen Basistarif darf nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegen - derzeit sind das etwas mehr als 500 Euro. In der Praxis liegt die Prämie aber oft deutlich darunter, vor allem bei gesunden jungen Menschen und langjährigen Kunden der Privatversicherung. Denn im Standardtarif werden die Altersrückstellungen angerechnet.

Im ersten Halbjahr 2009 volle Wahlfreiheit

Für Privatversicherte wird der Wechsel in den Basistarif allerdings schwer. Wer heute bereits einen Vertrag mit einer privaten Versicherung hat, der kann nur im ersten Halbjahr 2009 einfach und mit der vollen Auswahl zwischen den Versicherern wechseln. Über einen Wechsel nachdenken sollte jeder, der eine chronische Krankheit hat oder absehen kann, dass die Prämien im Alter zu teuer werden.

Nach einem halben Jahr schließt sich das Fenster wieder. Dann ist der Wechsel in den Basistarif nur noch bei der eigenen Versicherung möglich und nur unter zwei Bedingungen: wenn man Hartz IV bekommt oder älter als 55 ist. Für Alte kann das attraktiv sein, wenn sie krank sind und die Prämien deshalb zu stark steigen. Der Hartz-IV-Fall betrifft zum Beispiel Selbständige, denen Aufträge wegbrechen. Sie werden für den halben Beitragssatz versichert oder wie Hartz-IV-Empfänger bei den gesetzlichen Kassen für 125 Euro im Monat. An Kosten verursachen sie in der Regel aber mehr - das müssen die anderen Privatversicherten tragen. Deren Prämien dürften dann steigen.

Wechsel zwischen den Privaten

Wer sich 2009 neu privat versichert, dem winkt aber ein anderer Vorteil: Er kann leichter zwischen den Privatversicherungen wechseln, er kann dann seine angesparten Altersrückstellungen mitnehmen. Zwar erhöht das die Prämien leicht, weil die Unternehmen bisher auch die verfallenen Altersrückstellungen der Wechsler ausgeben konnten. Doch andererseits gibt es dank dieser Vorschrift erstmals einen Wettbewerb um Privatversicherte. Deshalb dürften die Unternehmen mit attraktiven Angeboten werben. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.

So geht es mit der Reform weiter

Nachdem sich die Gesundheitspolitiker von SPD und Union über den neuen Basistarif für die privaten Versicherungen geeinigt haben, ist der Weg für die Gesundheitsreform frei. In der kommenden Woche werden sich die Bundestagsfraktionen beider Parteien mit dem Kompromiss befassen. Ernsthaften Widerstand wird es wohl nicht mehr geben.

Am 2. Februar will der Bundestag die Reform endgültig beschließen. Der Bundesrat stimmt dann am 16. Februar über das Gesetz ab. Bis dahin soll eine Klausel gefunden werden, die vermeidet, dass die gesetzlich Versicherten in den wirtschaftsstarken süddeutschen Ländern stärker belastet werden als bisher. Auch über das Insolvenzrecht für die gesetzlichen Kassen wird noch beraten. Die Länder wollen dabei vor allem Fragen zur Haftung im Falle des Konkurses klären. In beiden Fällen ist eine Einigung aber nahe.

Versicherungspflicht ab 2009

Am 1. April tritt das Gesetz in Kraft, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten dann unterschiedliche Wahltarife anbieten: zum Beispiel Tarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung.

Vom 1. Juli an können sich auch die Leute versichern lassen, die jetzt keinen Vertrag bekommen. Ab 1. Januar 2009 sind sie sogar dazu verpflichtet. Das trifft rund 200.000 bis 300.000 Menschen, die derzeit nicht krankenversichert sind. Sie müssen sich dann bei einer gesetzlichen Kasse oder einer privaten Versicherung anmelden. Auch andere wichtige Punkte der Reform treten erst dann in Kraft - zum Beispiel der Basistarif ohne Risikoprüfung, den die privaten Krankenversicherer einführen müssen. Auch der umstrittene Gesundheitsfonds der Gesetzlichen kommt erst 2009.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.01.2007, Nr. 2 / Seite 39
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