31.08.2009 · Mit Empörung hat Bundesgesundheitsministerin Schmidt auf den Bericht der F.A.Z. reagiert, wonach immer mehr Ärzte für die Einweisung von Patienten in Krankenhäusern Prämien verlangen. „Ich erwarte, dass derartige Praktiken so schnell wie möglich abgestellt werden,“ sagte Schmidt.
Von Andreas MihmMit Empörung hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) auf den Bericht der F.A.Z. reagiert, wonach mehr und mehr Ärzte für die Einweisung von Patienten in Krankenhäusern Prämien verlangen. „Ich erwarte, dass derartige Praktiken durch die Kammern, die KVen und die Berufsverbände so schnell wie möglich abgestellt werden,“ sagte Schmidt am Montag.
Prämien für die Einweisung von Patienten in Krankenhäuser seien „klar berufsrechtswidrig“. Ebenso dürfen Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung keine Vergütung von Krankenhäusern für Leistungen fordern, für die sie sowieso einen Vergütungsanspruch hätten, fügte Schmidt hinzu.
DKG: Politik trägt die Schuld
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Rudolf Kösters, sicherte Schmidt zu: „Selbstverständlich kommen DKG und Ärztekammer im Schulterschluss ihrer Pflicht nach.“ Aber auch die Politik trage Schuld an den nun kritisierten Zuständen. „Um es ganz klar zu sagen, die Politik hat durch einen überhitzten Wettbewerb die niedergelassenen Ärzte möglicherweise zur verzweifelten Suche nach Wettbewerbsvorteilen animiert.“
Kösters hatte zuvor bestätigt, dass es eine wachsende Zahl von Fällen gebe, bei denen niedergelassene Ärzte Prämien für die Einweisung von Patienten verlangen (siehe dazu auch: Immer mehr Ärzte verkaufen ihre Patienten). Nach Angaben von Ärzten soll es dabei im Einzelfall um Hunderte von Euro gehen.
Vor allem Fachgebiete der „kleinen Chirurgie“ betroffen
Niedergelassene Mediziner, aber auch der Verband der Universitätskliniken (VUD) bestätigten die von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung kritisierten Praktiken. VUD-Generalsekretär Rüdiger Strehl sagte in Berlin: „Das Problem verdeckter Zuweiserprämien unter der Flagge nachstationärer Behandlung besteht schon länger.“ Dabei geht es um verdeckte Bezahlung für eine Einweisung; der niedergelassene Arzt kann gegenüber der Klinik dann Positionen für angeblich oder tatsächlich erbrachte Leistungen überteuert abrechnen. Die Klinik refinanziert sich über die höhere Menge an Operationen und Fallpauschalen der Kassen.
Strehl kritisierte Kassen und Krankenhausgesellschaften, dagegen zu wenig getan und zu spät vorgegangen zu sein: „Versuche, die Landeskrankenhausgesellschaften und die DKG zu sensibilisieren, sind zunächst im Sande verlaufen, weil offenkundig einige Krankenhäuser aktiv und offensiv diese Zuweiserprämien zur Rekrutierung von vollstationären Patienten eingesetzt haben.“
Betroffen seien vor allem die Fachgebiete der sogenannten „kleinen Chirurgie“ wie Augenheilkunde, HNO und Urologie. Nach einer Verständigung mit der Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dürfte den kritisierten Praktiken verdeckter Zuweiserprämien künftig aber „der gebotene Riegel vorgeschoben sein,“ sagte Strehl. Einzelne Universitätskliniken waren in den vergangenen Jahren gerichtlich belangt worden, weil sie Prämien für die Nachsorge von Patienten an niedergelassene Augenärzte bezahlt hatten, die ihre Patienten zuvor in diese Kliniken eingewiesen hatten.