27.01.2010 · Die Ankündigung mehrerer Krankenkassen, aus Geldmangel von Millionen Versicherten einen Zusatzbeitrag von 8 Euro zu verlangen, hat zu einer Debatte über dessen Zulässigkeit und die Folgen geführt. Gesundheitsminister Rösler will nun die Ausgaben der Kassen für Arzneimittel kürzen.
Die Ankündigung mehrerer Krankenkassen, aus Geldmangel von Millionen Versicherten einen Zusatzbeitrag von 8 Euro zu verlangen, hat zu einer Debatte über deren Zulässigkeit und die Folgen geführt. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) kündigte eine Initiative zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der Krankenkassen an. Er habe Kassen und Pharmaverbände deshalb zu Gesprächen ins Ministerium geladen. „Wir werden Einsparpotentiale suchen und für die Versicherten heben“, sagte er im Gespräch mit der F.A.Z.
Das Ziel sei klar, sagte Rösler: „Dass es dort Einsparmöglichkeiten gibt, ist unbestritten.“ Bei der Erstattung solle künftig stärker der Nutzen eines Präparates gegen die Kosten abgewogen werden. „Denn ich bin nicht dafür verantwortlich, dass die Pharmaunternehmen ihre Gewinnmargen mit neuen Präparaten hoch halten, sondern dafür, dass sie innovative Medikamente auf den Markt bringen, die den Patienten nützen,“ fügte er hinzu.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mahnte unterdessen eine genaue Prüfung der geplanten Zusatzbeiträge an, die die DAK und andere Kassen erheben wollen. Zusatzbeiträge entsprächen zwar der geltenden Rechtslage, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Die Kassen dürften es sich aber „auch nicht einfach damit machen“. Zuvor hatte es geheißen, Merkel habe den Kassen indirekt mit dem Kartellamt gedroht, was eine wettbewerbswidrige Preisabsprache vorausgesetzt hätte. Das Amt werde sich die Beiträge „genau anschauen“, sagte ein Sprecher. Es gebe „schwierige rechtliche Fragen“, weshalb das nicht zwangsläufig in ein Kartellverfahren münden müsse. Rösler verwies auf die Aufsichtsbehörden: „Diese prüfen die geplanten Erhebung von Zusatzbeiträgen auf ihre rechtliche und wirtschaftliche Ordnungsmäßigkeit.“ (Kartellamt nimmt Zusatzbeiträge ins Visier)
Kassen sind nicht dem Wettbewerbsrecht unterworfen
Die Kassen sind nach dem Sozialgesetzbuch nicht dem Wettbewerbsrecht unterworfen. Die Regierung hat angekündigt, entsprechende Änderungen zu prüfen. Auch muss das Bundesversicherungsamt (BVA) die Zusatzbeiträge genehmigen. Ermittlungen des Kartellamtes gegen die Kassen würden so die Beschlüsse des BVA in Frage stellen. Ersatzkassenverbandschef Tomas Ballast nannte den Vorwurf der Kartellabsprache unsinnig: „Es fehlen nun mal 4 Milliarden Euro in 2010, die kann man jetzt nicht wegreden.“
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) rügte die Informationspolitik der Kassen. Ihren Sprecher ließ sie ausrichten: „Der Zusatzbeitrag darf nicht schon zum 1. Februar 2010 eingefordert werden.“ Denn eine Kasse müsse ihre Mitglieder spätestens einen Monat bevor der erste Beitrag fällig wird auf die Erhöhung hinweisen. Tatsächlich bezieht sich die Frist im Gesetz auf den Fälligkeitstermin des Beitrags. Der sei von Kasse zu Kasse unterschiedlich, hieß es bei deren Spitzenverband. Bei der DAK ist der Fälligkeitstermin für den Beitrag der 15. des Folgemonats. Damit kann sie den Zusatzbeitrag für Februar erheben, wenn ihre Mitglieder vier Wochen vor dem 15. März benachrichtigt wurden. Die Kritik Aigners ginge ins Leere. Die Kündigungsfrist wegen des Zusatzbeitrags betrage vier Wochen nach der Mitteilung, bei Kündigung müsse der Beitrag nicht gezahlt werden.
Mehrere Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen kündigten an, sie wollten 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben. „Die Versicherten der Innungskrankenkassen in Deutschland werden in diesem Jahr keinen Zusatzbeitrag erheben müssen“, hieß es. Zuvor hatte die Chefin des Spitzenverbands der Kassen, Doris Pfeiffer, erklärt, bis zum Jahresende würden flächendeckend Zusatzbeiträge erhoben oder ankündigt werden.
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