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Gesundheitspolitik Die Wahltarife der Kassen kommen nicht an

30.07.2010 ·  Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten Wahltarife an. Damit lassen sich bis zu 600 Euro im Jahr sparen. Aber kaum jemand nutzt diese Tarife. Jetzt sollen die Möglichkeiten attraktiver werden.

Von Andreas Mihm, Berlin
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Seit der jüngsten Gesundheitsreform haben auch gesetzlich Krankenversicherte Wahlmöglichkeiten: Sie können eine Beitragsrückerstattung vereinbaren, wenn sie nicht beim Arzt waren oder sich an den Behandlungskosten beteiligen. Selbständige können Krankengeldzahlungen absichern. Und wer auf Homöopathie steht, kann diese Leistungen gegen einen Zusatzbeitrag absichern. Aber die Versicherten interessieren sich bisher kaum dafür: Nicht einmal 1 Prozent der 70 Millionen Kassenkunden nutzen die Möglichkeit, bis zu 600 Euro zurückzubekommen. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat deshalb angekündigt, er wolle Wahltarife attraktiver machen.

Die Techniker Krankenkasse will das Spektrum der Wahlmöglichkeiten jetzt erweitern: Erstmals sollen Versicherte Leistungen abwählen können, nicht nur freiwillige Leistungen der Kasse, sondern auch gesetzlich garantierte. Im Gegenzug will die TK bis zu 120 Euro im Jahr zurückerstatten.

Bisher haben nur 65 000 Versicherte Wahltarif-Verträge abgeschlossen

Mitglieder können auf den Zuschuss zu Badekuren für Unterkunft und Verpflegung verzichten, die erweiterte Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus für Kinder von 12 bis 13 Jahren nicht beanspruchen, auf die Homöopathie-Leistungen und Reiseschutz-Impfungen sowie Malariaprophylaxe bei privaten Auslandsreisen verzichten. Darüber hinaus will die TK erstmals ein Abwahlrecht auch für die gesetzlich zugesicherte Fahrtkostenerstattung zu Kuren, Ärzten und Kliniken ermöglichen - Fahrten im Kranken- oder Rettungsfahrzeug bei medizinischen Notfällen fallen nicht darunter. Für jede abgewählte Leistung will die TK 24 Euro im Jahr erstatten, macht zusammen 120 Euro. Die Laufzeit beträgt drei Jahre, für die Kunden sich an die Kasse binden.

Bisher haben die 5,2 Millionen Mitglieder der Versicherung aber nur 65 000 Wahltarif-Verträge abgeschlossen. Noch unter der 1-Prozent-Marke liegt die Quote in der gesamten GKV. Echte Wahltarife, Hausarztvertrag oder spezielle Behandlungsprogramme ausgenommen, haben bis Juni nach Daten des Gesundheitsministeriums gerade mal 550 000 Versicherte abgeschlossen, einige auch mehrfach. Auffällig im Kontrast steht das zu den millionenfach (auch über die Kassen) abgeschlossenen privaten Zusatzversicherungen wie für Krankenhausbehandlung oder Reisekrankenversicherung.

„Gesetzlich Krankenversicherte sind überzeugte Flatrate-Fans“

Die Wahltarife sind in der GKV nicht unumstritten. Die Deutsche Angestellten- Krankenkasse hält sie sogar für eine „ordnungspolitisch fragwürdige Konstruktion im solidarischen System“. Allerdings bietet auch sie solche Tarife an, teils mit besonderen Anreizen für Vorsorgemaßnahmen. Jan Carels, Geschäftsführer beim AOK-Bundesverband, wundert die geringe Nachfrage nicht: „Gesetzlich Krankenversicherte sind eben größtenteils überzeugte Flatrate-Fans.“

Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in den mageren Abschlusszahlen den Beleg dafür, dass Wahltarife „nicht der Mentalität der gesetzlich Versicherten entsprechen“. Wahltarife könnten den Kassenwettbewerb aber anheizen. Gerade für Kassen wie die TK, die einen hohen Anteil an Mitgliedern hätten, die auch in die Privatversicherung wechseln könnten, seien solche Angebote wichtig, um Kunden zu halten. TK-Verwaltungsratschef Harald Schulte bestätigt das indirekt: „Jedes Mitglied, das wir mit Wahltarifen in unserem System halten können, stärkt die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Regionale Kassen wie die AOKen profitieren

Kassenchef Norbert Klusen verlangt deshalb weniger Regulierung für Wahltarife in der GKV. Die Bindungsfrist solle von 3 auf 2 Jahre gekürzt werden. Auch brauche man eine einheitliche Aufsichts- und Genehmigungspraxis. „Heute profitieren regionale Kassen - wie die AOKen - davon, dass die zuständigen regionalen Aufsichten oftmals Tarife genehmigen, die das Bundesversicherungsamt ablehnt.“ Das führe zu unnötigen Wettbewerbsverzerrungen.

Statt besserer Wahltarife mit Leistungsausschluss verlangt die AOK mehr Möglichkeiten für Rabattverhandlungen mit Ärzten und Kliniken: „Mehr Bereitschaft zu Wahlentscheidungen - dann in Form von Kassenwahlentscheidungen - ist dann zu erwarten, wenn die Kassen wirklich gute Selektivverträge anbieten könnten, die bei planbaren Operationen Premium-Qualität garantieren“, sagt Carels.

Wenn die Patienten die Wahl haben

Die meisten GKV-Wahltarifverträge - annähernd 390 000 - betreffen Selbstbehalte, bei denen die Versicherten bis zu einem Höchstbetrag ambulante Leistungen alleine bezahlen und im Gegenzug eine Jahresprämie von maximal 600 Euro bekommen können. 151 000 haben sich für einen Tarif entschieden, der ihnen eine Prämie verspricht, wenn sie nicht zum Arzt gehen - Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen. 280 000 Versicherte haben einen Tarif gewählt, in dem sie den Arzt selbst bezahlen und die Kosten anteilig von der Kasse erstattet bekommen.

Besonders wenig beliebt ist die Möglichkeit, „besondere Therapieformen“ wie Homöopathie gegen ein Aufgeld absichern zu lassen. Das nutzen nur 1023 Versicherte. Die Begründung dafür liege auf der Hand, heißt es bei den Kassen. Der Tarif könne sich kaum alleine tragen, wie es das Gesetz verlangt. Denn den würden nur Kunden wählen, die die Leistung bestimmt in Anspruch nähmen.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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