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Gesundheitsministerin Schmidt Arzthonorare sollen offengelegt werden

26.03.2009 ·  Seit Wochen klagen die deutschen Ärzte über sinkende Honorare durch die jüngsten Reformen. Nun geht Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in die Offensive: Sie will die Kassenärzte verpflichten, alle Einkünfte aus der Behandlung von Kassenpatienten offenzulegen. Es sei „Zeit für mehr Transparenz“, sagte sie der F.A.Z.

Von Andreas Mihm
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Im Honorarstreit der Ärzte will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Kassenärzte verpflichten, alle Einkünfte aus der Behandlung von Kassenpatienten offenzulegen. Es sei „Zeit für mehr Transparenz“, sagte sie der F.A.Z. am Donnerstag. „Daher schlage ich vor, die durchschnittliche Honorarsumme der niedergelassenen Ärzte jeweils in jedem Planungsbezirk zu veröffentlichen.“ Dabei solle nach Fachgruppen differenziert werden. Außerdem seien die Werte für die höchsten und niedrigsten Honorarsumme in der jeweiligen Arztgruppe anzugeben.

„Transparenz und sich daraus ergebendes Vertrauen sind Schlüsselworte für die Beziehung zwischen Versicherten und Kassenärzten“, begründete sie ihren Vorstoß, der noch an das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Arzneimittelrechts angehängt werden soll. Die zwangsweise Veröffentlichung der Honorarsumme könnte damit bereits rückwirkend zum zweiten Quartal geschehen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Koalitionspartners Union und ein entsprechender Beschluss des Bundestages.

Schmidt setzt die Kassenärzte unter Druck

Schmidt machte deutlich, dass sie eine Veröffentlichung der Kassenumsätze jedes einzelnen der knapp 150.000 Kassenärzte und Psychotherapeuten bevorzugt hätte. Das sei aber derzeit nicht möglich. Deshalb wolle sie dies zunächst für die in einem Planungsbereich niedergelassenen Ärzte verlangen.

Es ist offenkundig, dass Schmidt damit den Klagen der Ärzte über „zu niedrige“ Honorare die Spitze nehmen will. Schon vor mehreren Jahren hatte sie durchgesetzt, dass die Vorsitzenden der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen einmal im Jahr ihre Gehälter veröffentlichen müssen.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gibt es bundesweit 395 Planungsbereiche. Ihre Größe reicht von 40.000 Einwohnern bis zu Großstädten wie Hamburg, Bremen oder Berlin. Kassen und KV legen fest, wie viele Ärzte innerhalb dieser Bezirke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln dürfen.

Schmidt setzte die Kassenärzte und ihre Vertretungen, die KV, auch an anderer Stelle unter Druck. Zur gleichen Stunde, als die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf einem Sonderkongress in Berlin über ihre Zukunft und den Umgang mit dem Hausärzteverband debattierte, der in Konkurrenz zu ihr Verträge mit den Kassen abschließen darf, rief Schmidt die Kassen dazu auf, dies auch zu tun.

Bis Jahresmitte muss jede Kasse einen Hausarztvertrag abschließen

Bislang haben nur die AOK in Baden-Württemberg und Bayern solche Verträge unterzeichnet. Jetzt komme es darauf an, dass dies auch in den anderen Regionen geschehe, sagte sie. Bis Mitte des Jahres muss jede Krankenkasse einen Hausarztvertrag abschließen, Verhandlungspartner ist überall der Hausärzteverband. Die KBV als Vereinigung aller Kassenärzte verlangte wieder „eine Teilnahme am Wettbewerb an allen selektiven Verträgen“, also auch an Hausarztverträgen.

Manche Kasse hoffe darauf, dass die Passage, die dem Hausärzteverband das Vorrecht zu Verhandlungen gebe, wieder aus dem Gesetz gestrichen werde, sagte der Verbandschef Ulrich Weigeldt. Ein entsprechender Antrag ist für die Sitzung des Bundesrates am Freitag kommender Woche vorgesehen. Schmidt machte aber klar, das sie dem nicht zustimmen werde. „Wir wollen das nicht wieder rückgängig machen.“ Heftig kritisierte sie einzelne Hausärzte und Verbandsvertreter, die Berichten zufolge in ihren Praxen Patienten zu einem Kassenwechsel - in dem Fall zur AOK - drängen. „Das ist nicht zulässig“, sagte Schmidt. Der Arzt sei ja kein „nebenberuflicher Versicherungsvertreter.“

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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