11.10.2006 · Ein neuer Arbeitsentwurf für die Gesundheitsreform sieht vor, daß private Kassen demnächst auch Hartz-IV-Empfänger aufnehmen müssen. Die Regelung soll die Gesetzlichen entlasten. Die PKV kritisiert das Vorhaben scharf.
Arbeitslose, die einmal privat krankenversichert waren, sollen künftig ungehinderten Zugang zur privaten Krankenversicherung bekommen. Das betrifft auch Empfänger des Arbeitslosengelds II, die vorher als Selbständige gar nicht versichert waren. Das geht aus dem neuen Arbeitsentwurf für die Gesundheitsreform hervor, in den das Gesundheitsministerium die in der vergangenen Woche von den Spitzenpolitikern der großen Koalition vereinbarten Änderungen eingearbeitet hat.
„Da die privaten Krankenversicherungen künftig einen bezahlbaren Basistarif im Umfang des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen anbieten müssen, die privat krankenversichert sind oder sein können, erscheint es nicht länger erforderlich, Arbeitslosengeld-II-Bezieher auch dann in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen, wenn sie unmittelbar vor dem Leistungsbezug privat krankenversichert waren“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf, der der F.A.Z. vorliegt. Das gelte auch für Selbständige, die „grundsätzlich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen“ seien.
Für die gesetzlichen Kassen bedeutet das eine Entlastung. Für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die derzeit in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden, zahlt der Bund den Kassen lediglich einen monatlichen Beitrag von 125 Euro. Dieser Beitrag ist bei weitem nicht kostendeckend. Auch die privaten Versicherungen sollen für Bedürftige nur die 125 Euro monatlich erhalten. „Die Regelung dient damit auch einer gleichmäßigeren Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung“, heißt es im Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums.
Private müssen auf Risikoprüfung verzichten
Mit der Gesundheitsreform will die Bundesregierung die privaten Krankenversicherungen dazu zwingen, künftig auch einen Basistarif anzubeiten, der dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen entspricht. Dieser Basistarif steht allen privat Versicherten ebenso offen wie den freiwillig in einer gesetzlichen Kasse Versicherten – das sind Angestellte mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 3937,50 Euro. Die Privatversicherungen müssen dabei künftig jeden, der dazu berechtigt ist, ohne Risikoprüfung aufnehmen. Dies dürfte neben den Arbeitslosen vor allem für Privatversicherte interessant sein, deren Prämien wegen Vorerkrankungen sehr hoch sind oder deren Einkommen stark sinkt, wenn sie in Rente gehen. Wegen des Basistarifs müssen auch die Privaten einen Risikoausgleich nach Vorbild der gesetzlichen Krankenkassen einführen. Daran müßten sich alle derzeit rund 8,4 Millionen Privatversicherten beteiligen – was zu Prämiensteigerungen führen dürfte.
Die privaten Versicherungen lehnen den Basistarif für Nichtversicherte ab. Sie befürchten ein „Vorteilshopping“. Außerdem kritisieren sie, daß Nichtversicherte die gleichen Leistungen erhalten sollen wie freiwillig Versicherte. Der Leistungskatalog für Nichtversicherte müsse schlanker sein als der Basistarif, heißt es beim Verband der privaten Krankenversicherungen. Es wäre absurd, für potentiell Schutzbedürftige dieselbe Lösung anzubieten wie für freiwillig Versicherte, die regelmäßig hohe Beiträge gezahlt haben.
Warum?
Julius Franzot (JFranzot)
- 11.10.2006, 12:01 Uhr
Sozialistische Unverschämtheit
Thomas Schmitt (redfish)
- 11.10.2006, 12:44 Uhr
Basistarif private KV
Thomas Gerth (MarcaurelI)
- 11.10.2006, 12:54 Uhr
Armes krankes Deutschland
norbert doerre (ndoerre)
- 11.10.2006, 13:31 Uhr
Steter Tropfen höhlt den Stein
Karin Brunner (Sansara)
- 11.10.2006, 14:23 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.436,40 | −1,15% |
| EUR/USD | 1,2401 | −0,70% |
| Rohöl Brent Crude | 103,41 $ | −3,22% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
Anonym bewerben? Ist das gut?