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Gesundheit Private Krankenversicherer drohen mit Klagewelle

06.10.2006 ·  Die Assekuranz befürchtet eine Preissteigerung von zehn Prozent durch die Gesundheitsreform und sieht ihr Geschäftsmodell bedroht. Die Altersrückstellungen und der neue Basistarif sind die wunden Punkte für die privaten Versicherer.

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Die privaten Krankenversicherer befürchten, daß auch die jüngste Entwicklungsstufe der Gesundheitsreform zu hohen Preissteigerungen führt und ihr Geschäftsmodell bedroht.

"Wenn man den Kompromiß der Politiker - so weit er uns bekannt ist - eins zu eins umsetzen würde, würde es für alle privat Vollversicherten deutlich teurer", sagt Günter Dibbern, Vorstandsvorsitzender der DKV, des zweitgrößten Krankenversicherers in Deutschland. "Wir reden über Prämiensteigerungen oberhalb von 10 Prozent im Durchschnitt." Die Preissteigerungen würden das Angebot der privaten Krankenversicherer unattraktiver machen, sagt Herbert Grohe, Vorstandsmitglied des größten deutschen Anbieters Debeka. "So unattraktiv, daß die private Vollversicherung auf Dauer Neugeschäft verlieren oder sogar ganz verschwinden könnte", befürchtet Grohe.

Der Kompromiß der Regierung enthalte Eingriffe in bestehende Verträge, sagt Wilfried Johannßen, Vorstandsmitglieder der Allianz Private Krankenversicherungs-AG. "Das Verfassungsgericht ist immer das letzte Mittel, aber in diesem Fall wären wir zu diesem Schritt gezwungen. Wir gehen ohnehin von einer Klagewelle unserer Kunden aus."

Bewegliche Rückstellungen führen zu erhöhten Prämien

Zwei Punkte des derzeitigen Kompromisses zur Gesundheitsreform greifen die Versicherer vor allem an. Sie fürchten - erstens - die Einführung einer beweglichen Altersrückstellung für schon bestehende Verträge. Bisher verfallen die Ansprüche der Kunden, wenn sie zu einem anderen privaten Anbieter wechseln, sie kommen stattdessen den anderen Versicherten zugute.

Künftig dürfen die scheidenden Kunden die Rückstellungen mitnehmen. Weil aber die Versicherer die Rückstellungen der Wechsler - die bisher verfallen sind - schon einkalkuliert haben, würde die neue Regel die Prämien erhöhen.

Kunden mit höheren Prämien finanzieren Basistarif mit

Der zweite wunde Punkt ist der noch zu schaffende Basistarif, der jedem offenstehen soll, der wegen eines hohen Einkommens von der Pflicht zu einer gesetzlichen Versicherung befreit ist. Die privaten Anbieter sollen hier, anders als sie es gewohnt sind, bei Vertragsabschluß mit kranken Kunden keine Risikozuschläge erheben dürfen. Außerdem sollen die Prämien auf die Höchstbeiträge zur Gesetzlichen Versicherung beschränkt werden.

Wer im Laufe seines Lebens einmal soviel Geld nicht hat, soll zudem den Basistarif für die Hälfte erhalten. Wer nicht einmal das aufbringen kann, für den soll das Sozialamt einspringen, das dann eine noch geringerere Summe an den Versicherer überweist.

Aufgrund dieser Konstellation ist absehbar, daß die Beiträge der im Basistarif Versicherten nicht ausreichen werden. Diese Unterfinanzierung soll nicht der Staat tragen, sondern die in anderen Tarifen mit höheren Leistungen versicherten Kunden der Assekuranz. Das würde auch für solche Versicherte gelten, die schon vor vielen Jahren unter ganz anderen Umständen und Erwartungen einen Vertrag abgeschlossen haben. Es käme zu einer Art sozialer Umverteilung innerhalb des privaten Systems, ohne eine Unterstützung aus Steuermitteln. Wie groß der Umfang der daraus resultierenden Preissteigerungen ist, hängt von der Wechselfreudigkeit der Versicherten und dem Andrang in den Basistarif ab.

Private Versicherer sehen ihr System ausgehöhlt

An dieser Stelle setzt die Argumentation des Gesundheitsministeriums an. Es behauptet gegenüber den privaten Anbietern, daß die Auswirkungen gering seien. Die Erfahrungen der gesetzlichen und privaten Kassen zeigten, daß die meisten Versicherten den Wechsel scheuen. Die relativ seltenen Wechselfreudigen seien zudem meist jung und gesund.

Doch selbst, wenn das so wäre, so halten die privaten Versicherer entgegen, hätten die geplanten Neuerungen für die Branche fatale Auswirkungen. Die Reform öffne Tür und Tor und sei der Eintritt in ein System, in dem die privaten Versicherer immer mehr in die Richtung der gesetzlichen Kassen gezwungen würden, sagt Reinhold Schulte, Präsident des Verbandes der Privaten Krankenversicherer. "Aber ich erwarte nicht, daß die Reform in der derzeitigen Form umgesetzt wird", sagt Schulte. Sie sei in Teilen verfassungswidrig und versicherungstechnischen Gründen nicht durchführbar.

Der Berliner Verfassungsgerichtspräsident Helge Sodan pflichtete Schulte bei und zweifelte in einem Interview an, daß zentrale Punkte der Reform mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Unterdessen gibt sich die Regierung entschlossen: Regierungssprecher Thomas Steg wies die Zweifel zurück. In der Bundesregierung finde eine "gewissenhafte Prüfung" statt. Sodan, habe lediglich "eine subjektive Meinung geäußert. Die Prüfprozesse in der Regierung sagen etwas anderes."

Quelle: F.A.Z., 07.10.2006, Nr. 233 / Seite 11, ruh.
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