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Gesundheit Neuer Reformentwurf mit wenigen Änderungen

05.09.2006 ·  Die Koalitionsrunde hat die zweite Vorlage zur Gesundheitsreform beraten. Von 2010 an soll es eine höhere Steuerfinanzierung geben. Dissens herrscht unter anderem über einen Finanzausgleich zwischen den Kassen.

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Gesundheitspolitiker der Koalition haben am Montag erstmals über den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gesprochen. Doch sehen die Fachpolitiker aus Union und SPD weiteren Gesprächsbedarf.

Es gebe noch zwölf Punkte, die man am Mittwoch abarbeiten wolle, sagte der Vizefraktionschef der Union, Wolfgang Zöller, nach dem zweistündigen Treffen. Erst dann könne man von einem gemeinsamen Gesetzentwurf reden.

Dissens bei Zusatzprämie

Thema der Beratungen sei unter anderem der Finanzausgleich zwischen den Kassen gewesen, den die SPD zur Vorbedingung für den neuen Gesundheitsfonds ab 2008 macht. Auch bei der Zusatzprämie, die von der Union durchgesetzt worden war, gebe es noch Dissens. CDU und CSU haben Bedenken, diese Zusatzprämie auf ein Prozent des Einkommens zu begrenzen.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner sagte, man habe zunächst eine Datenerhebung beschlossen, um den neuen Finanzausgleich zwischen den Kassen vorzubereiten. Auch über deren Entschuldung werde man noch reden. Die private Krankenversicherung sei kein Thema gewesen. Dort soll ein neues Papier im Laufe der Woche abgewartet werden.

Jahresmitte als Anfangsdatum

Ferner zeigte abermals Vorbehalte gegenüber Schmidts Ziel, mit dem Fonds Anfang 2008 zu beginnen. Es sei klug, nicht den Jahresanfang, sondern die Jahresmitte als Anfangsdatum zu wählen. In dem überarbeiteten Gesetzentwurf ist kein Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes oder des Fonds genannt. Das könnte Spekulationen nähren, daß die Koalition den Kassen - vor allem den Allgemeinen Ortskrankenkassen - für die Entschuldung mehr Zeit lassen will.

Nach dem ersten Entwurf sollte das Gesetz zum 1. Januar 2007 wirksam werden und der Fonds Mitte 2008 die Arbeit aufnehmen. In dem neuen Papier heißt es, die Kassen müßten vor dem Neubeginn schuldenfrei sein. Allerdings heißt es in der Begründung, der Gesundheitsfonds solle von Juli 2008 an wirksam sein. Von Januar 2007 an sollen kassenartenübergreifende Fusionen ermöglicht werden - etwa die Fusion einer Betriebskrankenkasse mit einer Ersatzkasse.

„Ab dem Jahr 2010 erhöhen sich die Leistungen des Bundes

Nach dem Streit in der Koalition um die stärkere Steuerfinanzierung der Gesundheitsausgaben will das Gesundheitsministerium nun wohl Nägel mit Köpfen machen. Abweichend von der ersten Vorlage, ist nicht nur von Steuerzuschüssen in Höhe von 1,5 und 3 Milliarden Euro für 2007 und 2008 die Rede. Zusätzlich heißt es nun: „Ab dem Jahr 2010 erhöhen sich die Leistungen des Bundes.“

Für die Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung soll nach dem neuen Entwurf die Bundesregierung verantwortlich sein. Zunächst war an deren Stelle das Gesundheitsministerium genannt. Keine Änderungen gibt es an wichtigen Stellschrauben für den Fonds. Schmidt macht klar, daß mit Beginn des Fonds „die Ausgaben zu 100 Prozent gedeckt sein“ werden.

Basistarif in der Privatversicherung

Offen ist, ob dies für den Durchschnitt aller Kassen gelten soll oder für jede einzelne Kasse. Nur im ersten Fall könnte es Abweichungen davon geben und damit die von der Union gewollte Zusatzprämie. Zur Privatversicherung wird in dem Entwurf festgehalten, daß es künftig einen Basistarif für diejenigen geben werde, die ohne Versicherungsschutz seien, aber zuvor privat versichert waren. Der Basistarif soll allen privat Versicherten offenstehen.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen bezeichneten am Montag das Koalitionskonzept eines Fonds mit Zusatzprämie als den "falschen Weg".

Quelle: ami. / F.A.Z., 05.09.2006, Nr. 206 / Seite 11
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