18.11.2005 · Gesundheitsministerin Ulla Schmidt will die Arzthonorare für gesetzlich und privat Versicherte angleichen. Die designierte Kanzlerin Angela Merkel sieht diese Forderung durch den Koalitionsvertrag jedoch nicht gedeckt.
Die Ankündigungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) über die Neufassung des ärztlichen Honorarsystems haben zu ersten Spannungen in der künftigen Koalitionsregierung geführt.
Vor Zeitungsverlegern in Berlin sagte die designierte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag laut Agenturberichten, die Äußerungen Schmidts seien so nicht durch den Koalitionsvertrag gedeckt.
In der Unions-Fraktion wollte man Schmidts Bemerkungen darüber hinaus nicht kommentieren. Nach der für kommenden Dienstag angesetzten Kanzlerwahl werde man sich zusammensetzen und Differenzen innerhalb der Koalition klären. Schmidt müsse künftig deutlich machen, „wo sie für die SPD und wo für die Regierung spricht“, heißt es.
„Vergleichbare Vergütungen“
Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) gab zu, daß die Koalitionsvereinbarung eine Regelung zu Privathonoraren enthalte. Diese eröffnet „jedoch nicht die Möglichkeit, Ärzte zu verpflichten, zu nicht angemessenen Gebührensätzen zu behandeln“.
Ulla Schmidt verteidigte derweil ihre Wortwahl. Sie sei durch den Vertrag, der am Freitag unterzeichnet wurde, gedeckt. Sie stellte klar, daß sie auch künftig für ihre Ansichten streiten werde: „Große Koalition bedeutete nicht, daß es künftig keine öffentlichen Debatten mehr gibt.“
Die Angleichung der Arzthonorare für gesetzlich und privat Versicherte sei Bestandteil des Koalitionsvertrages. Es gehe darum, die Vergütung der niedergelassenen Mediziner vergleichbar zu machen. „Jeder Arzt muß wissen, was er erhält, wenn er einen Patienten behandelt.“ Das sei heute nicht der Fall. Nach dem Vertrag wollen Union und SPD das ärztliche Vergütungssystems „fortentwickeln und vereinfachen“, für ambulanten Leistungen in Kliniken und Praxen „vergleichbare Vergütungen“ und „eine Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen für privatversicherte Personengruppen“ einführen.
Umverteilung der Honorare
Die Bundesärztekammer und Medizinerverbände haben das kritisiert, weil sie fürchten, daß das Ergebnis der lange verlangten Änderung der Honorarordnung nicht die gewünschte Anhebung, sondern eine Senkung sein könne. Schmidt machte klar, daß bei einer Reform und Angleichung der Honorarsysteme der kassenärztlichen und privaten Behandlung insgesamt nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt werde. Eher werde es zu einer Umverteilung der Honorare von den Fachärzten zu den Hausärzten kommen. Schmidt merkte an, daß die Hausärzte ihren Plänen auch zustimmten. Gemäß Koalitionsvertrag sollen ambulante Leistungen künftig pauschal bezahlt werde, wie dies derzeit auch in den Krankenhäuser eingeführt wird.
Die von Union und SPD geplanten Einsparungen an Arzneimitteln sollen bereits im kommenden Jahr die gesetzliche Krankenversicherung um 1,6 bis 1,7 Milliarden Euro entlasten. Das entsprechende Gesetz solle möglichst im ersten Quartal kommenden Jahres vom Bundestag beschlossen werden, kündigte Schmidt an. Im Folgejahr, von dem an dann auch der 4,2 Milliarden Euro große Steuerzuschuß an die gesetzlichen Kassen reduziert werden soll, würden die Einsparungen dann bereits mehr als 2 Milliarden Euro ausmachen. Im ersten Halbjahr wolle die große Koalition auch die Grundlagen für eine Reform der Pflege- und Krankenversicherung legen.
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