02.11.2005 · Krankenhausträger und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund streiten über die Folgen der von Januar an geltenden Regel für Klinikärzte, nach der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit bezahlt werden müssen.
Krankenhausträger und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) streiten über die Folgen der von Januar an geltenden Arbeitszeitregelung für Klinikärzte, nach der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit gelten und bezahlt werden müssen. Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen Personalnotstand in den Kliniken und beim Rettungsdienst erwartet, wirft die Ärztegewerkschaft dem Dachverband der Krankenhausträger vor, er betreibe "blanke Panikmache". Die Kliniken sollten zügig Tarifverträge über flexible Arbeitszeiten abschließen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist das Arbeitszeitgesetz. Demnach gelten die bisher vielfach üblichen ärztlichen Bereitschaftsdienste von Januar 2006 an als Arbeitszeit und müssen entsprechend besser vergütet werden. Die DKG argumentiert, den Krankenhäusern fehle das Personal, um die sich öffnenden Lücken zu schließen, und das Geld, um die zusätzlich einzustellenden Ärzte zu bezahlen. "Eine genaue Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes führt dazu, daß einzelne Abteilungen und Bereiche, schlimmstenfalls ganze Krankenhäuser ihren Betrieb einstellen müssen", warnte DKG-Präsident Wolfgang Pföhler, Vorstandschef der Rhön-Klinikum AG.
Personalkosten steigen um Milliarden
Wenn es bei der Regelung bleibe, benötigten die Krankenhäuser vom kommenden Jahr an jährlich eine Milliarde Euro mehr für Personalkosten, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers. Dies müsse von den Kassen finanziert werden. Besser wäre es allerdings, die auslaufende zweijährige Übergangsregelung um weitere zwei Jahre zu verlängern. Damit könnten sich die Kliniken besser auf das neue Arbeitszeitregime einrichten, sagte er.
Die Bundesregierung hatte das abgelehnt, in den Koalitionsverhandlungen hat dies bisher keine Rolle gespielt. Allerdings will Bayern, selbst Klinikträger, im Bundesrat einen Antrag auf Verlängerung stellen. Die DKG hoffe darauf, daß während der Übergangszeit die EU eine neue Arbeitszeitrichtlinie erläßt, die Bereitschaftsdienste nicht automatisch und vollständig als Arbeitszeit definiere, sagte Robbers. Das Arbeitszeitgesetz war geändert worden, nachdem der Europäische Gerichtshof einem Klinikarzt bescheinigt hatte, daß Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit gewertet und bezahlt werden müßten.
Der Marburger Bund will daran nicht rütteln lassen. Die Arbeitgeber hätten zwei Jahre Zeit gehabt, Tarifverträge über flexible Arbeitszeiten abzuschließen. Er sei weiter dazu bereit, sagte Montgomery: "Wir sind in allen Tarifbezirken bereit und in der Lage, in kürzester Zeit zu Abschlüssen zu kommen."
„Ausgesprochen kampfbereite Ärzte auf der Straße“
Befürchtungen der DKG, daß dies zu hohen Zusatzkosten führen werde, wies er zurück. Mit flexiblen Modellen, wie sie der MB vorgeschlagen habe, ließen sich die Mehrkosten auf jährlich 700 Millionen Euro begrenzen. Zudem gebe es schon heute viele Kliniken, die flexible Arbeitszeitmodelle erprobten oder eingeführt hätten. Montgomery sprach von bis zu 50 Prozent der mehr als 2000 Krankenhäuser. Der Mehrbedarf an Klinikärzten liege bei 6700 und ließe sich befriedigen, wenn die Arbeitsbedingungen so verbessert würden, daß weniger Ärzte ins Ausland oder zu anderen Arbeitgebern abwanderten.
Er warnte vor einer längeren Übergangsfrist. "Wer verlängert, wird die ausgesprochen kampfbereiten Ärzte auf der Straße erleben." In den vergangenen Wochen hatte der MB, der seine Tarifgemeinschaft mit Verdi aufgekündigt hat, Tausende Ärzte zu Demonstrationen für mehr Geld auf die Straßen gerufen.
Verdi-Vorstand Ellen Paschke wies darauf hin, daß im neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) der Bereitschaftsdienst geregelt sei. So könne die Wochenarbeitszeit durch Betriebsvereinbarung auf bis zu 58 Stunden erhöht werden; diese "Opt-out"-Regelung gelte allerdings nur, wenn zugleich eine Gesundheitsanalyse erfolge, innovative Arbeitszeitmodelle erarbeitet würden und die Betroffenen zustimmten. Die Regelungen des TVöD zum Bereitschaftsdienst könnten problemlos auch auf die privaten Kliniken und die Landeskrankenhäuser übertragen werden. "Wir brauchen keine Verlängerung der Übergangsfrist, damit die Ausbeutung endlich ein Ende hat."
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