30.06.2006 · Kurz vor der entscheidenden Zusammenkunft der Koalitionsspitzen am Sonntag im Bundeskanzleramt sind die wichtigsten Punkte der geplanten Reform des Gesundheitswesens weiterhin offen.
Kurz vor der entscheidenden Zusammenkunft der Koalitionsspitzen am Sonntag im Bundeskanzleramt waren die wichtigsten Punkte der geplanten Reform des Gesundheitswesens weiterhin offen.
Das geht aus dem 56 Seiten umfassenden Eckpunktepapier hervor, das die Fachpolitiker von Union und SPD beschlossen haben und das dieser Zeitung vorliegt. Einig ist man sich darin lediglich über die Einrichtung eines Gesundheitsfonds, der die Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und -nehmer einziehen und anschließend den Kassen für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag überweisen soll.
Rolle der privaten Krankenversicherung noch unklar
Uneins sind sich die Koalitionäre dagegen über die Ausgestaltung des individuellen Zusatzbetrags, der verbleibende Fehlbeträge decken und so den Wettbewerb zwischen den - bis dahin entschuldeten - Kassen fördern soll. Ebenso strittig sind die Einbeziehung der privaten Krankenversicherung (PKV) in den Fonds, die Ausgestaltung des Leistungskatalogs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Art und Weise, wie der GKV neue Finanzquellen erschlossen werden können.
In dem Eckpunktepapier spricht sich die SPD für die Einführung einer "zusätzlichen Finanzierungssäule" aus direkten Steuern aus, um die Einnahmebasis der GKV zu verbreitern. Hieraus sollen die Senkung der Lohnnebenkosten und sozialstaatliche Aufgaben finanziert sowie künftige Belastungen aufgrund der Demographie und des medizinisch-technischen Fortschritts abgefedert werden. Die Union will dagegen nur gesamtgesellschaftliche Aufgaben "teilweise aus Steuermitteln" finanzieren und diese Einnahmen - ob aus direkten oder indirekten Steuern, bleibt offen - in einem ersten Schritt zur Mitfinanzierung der Gesundheitsausgaben der Kinder heranziehen.
Unstimmigkeiten über Höhe des Zusatzbetrags
Der Gesundheitsfonds, in den auch die Steuermittel fließen sollen, übernimmt künftig die Aufgabe des bisherigen Risikostrukturausgleichs, indem den Kassen neben der Grundpauschale für jeden Versicherten ein alters- und risikoadjustierter Zuschlag überwiesen wird.
Reichen die Fondsmittel nicht aus, muß jede Kasse einen Zusatzbetrag erheben. Nach dem Willen der Union soll dies ein einheitlicher, in Euro und Cent festgelegter Satz für alle erwachsenen Versicherten sein; die SPD will dagegen einen prozentualen, einkommensabhängigen Satz nur von den erwachsenen Mitgliedern erheben.
Nach dem Willen der SPD sollen mindestens 95 Prozent der Gesundheitsausgaben aus dem Fonds finanziert werden. "Vermeidbare Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt und die demographische Entwicklung" sollen "einkommens- und belastungsneutral von Arbeitgebern und Versicherten getragen" werden, heißt es in dem Papier. Weiter wollen die Sozialdemokraten die Arbeitgeberbeiträge unter Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze aufkommensneutral in einen Lohnsummenbeitrag umwandeln und dadurch den Satz auf rund 6 Prozent senken.
Union will Beitragsbemessungsgrenze beibehalten
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 3562,50 Euro monatlich soll auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze (3937,50 Euro/VPG) angehoben werden. Um den Abstand von 375 Euro zu erhalten, soll die VPG auf 4312,50 Euro steigen. Der GKV bescherte dies Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Euro, ein Wechsel zur PKV würde den Versicherten, deren Verdienst zwischen der alten und neuen Pflichtgrenze liegt, verwehrt.
Die Union lehnt eine Anhebung der Grenzen ab und will für den Arbeitgeberbeitrag die geltende Regelung bestehen lassen. Über einen moderaten Zuschlag sollen individuelle Kapitalrückstellungen gebildet werden.
Während die SPD Neumitglieder in der PKV in den Gesundheitsfonds einbeziehen will, lehnt die Union dies ab. Beide Parteien wollen das plurale System und die PKV als Vollversicherer erhalten. Der Wechsel innerhalb der PKV und zwischen den Systemen soll durch eine Portabilität der Altersrückstellungen erleichtert werden. Die PKV soll ihren ehemaligen Versicherten oder wechselwilligen freiwillig Versicherten einen Basistarif anbieten. Dieser soll den Leistungsumfang der GKV, einen Kontrahierungszwang ohne individuelle Riskoprüfung und -zuschlag und ohne Leistungsausschluß, dazu bezahlbare Prämien und Altersrückstellungen umfassen.
Außerdem sollen Privatversicherte an der Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und den Ausgaben für die Primärprävention beteiligt werden. Die Union will das nur mittragen, wenn die PKV nicht in den Fonds einbezogen und die VPG nicht angehoben wird.
Die Union will alle Privatunfälle aus dem Leistungskatalog der GKV ausgliedern, Ausnahmen von der Praxisgebühr streichen und die Überforderungsregel generell von 1 auf 2 Prozent des Einkommens anheben, die SPD dagegen nur für jene chronisch Kranken, die nicht ausreichend an der Therapie mitwirken. Eine weitere Anhebung der Zuzahlungen hält die SPD generell für nicht vertretbar.
Außerdem will die Union in der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung eine Kostenerstattung mit fakultativen Selbstbehalttarifen einführen. Die SPD will dagegen das Sachleistungsprinzip erhalten.
"Belastung aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts"
Sophia Orti (rum)
- 30.06.2006, 22:31 Uhr
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