11.01.2007 · Die Einsparungen durch die Gesundheitsreform werden mehrere hundert Millionen Euro kleiner ausfallen als bislang vorgesehen. Allein der von den Apotheken verlangte Mindestrabatt in Höhe von 500 Millionen Euro dürfte auf 150 Millionen Euro schrumpfen.
Die Einsparungen durch die Reform des Gesundheitswesens werden mehrere hundert Millionen Euro kleiner ausfallen als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. Das folgt aus Vereinbarungen und Entwürfen für Änderungsanträge, welche die Fachpolitiker von Union und SPD beschlossen haben.
Allein der von den Apotheken verlangte Mindestrabatt in Höhe von 500 Millionen Euro dürfte auf 150 Millionen Euro schrumpfen. Auch sollen die mit 500 Millionen Euro kalkulierten Einsparungen bei den Kliniken auf die Hälfte reduziert werden. Wichtige Punkte, vor allem zur Reform der Privaten Krankenversicherung (PKV), aber auch Details zum Insolvenzrecht der Krankenkassen oder die Klinikfinanzierung waren am Donnerstag noch offen. Der Bundestag wird das Gesetz wohl am 2. Februar beschließen. Es soll, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates, am 1. April in Kraft treten.
Wechsel in die PKV wohl ab 2. Februar erschwert
Der 2. Februar wäre dann der neue Stichtag, von dem an der Wechsel in die Privatversicherung erschwert wird. Danach darf nur in die PKV wechseln, dessen Einkommen drei Jahre oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze von 3950 Euro lag. Bisher gibt es keine Karenzzeit; im Gesetzentwurf ist noch der Stichtag 27. Oktober 2006 vorgesehen, was sich wohl aus rechtlichen Gründen nicht halten lassen wird. Allerdings herrscht Unklarheit darüber, wie der neue Basistarif in der Privatversicherung aussehen soll und ob er 2008 oder – wie von Union und Ländern gewünscht – 2009 eingeführt wird.
Gesetzlich Versicherte sollen von 2009 an zusätzliche Kündigungsrechte bekommen. Kassen, denen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht reichen, müssen dann Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen oder gegebenenfalls Überschüsse durch Prämienzahlungen an die Mitglieder weiterreichen. Falls der Zusatzbetrag steigt oder die Prämie sinkt, dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Wenn das fristgerecht für den Wechsel in eine neue Kasse genutzt wird, sind die Patienten von Erhöhung oder Minderung in der alten Kasse ausgenommen. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II soll die Arbeitsagentur in bestimmten Fällen eine Zuzahlung übernehmen – beispielsweise wenn der Versicherte an einem Behandlungsprogramm seiner Kasse teilnimmt, das andere Kassen nicht anbieten. Dann sei es „sachgerecht, dass der Zusatzbeitrag vom Bund als Träger des Arbeitslosengelds II übernommen wird“.
Möglicherweise Mehrkosten für gesetzlich Versicherte
Auf gesetzlich Versicherte, die künftig Wahlrechte für bestimmte Versicherungstarife in Anspruch nehmen wollen, könnten allerdings auch zusätzliche Kosten zukommen. So soll den Kassen künftig erlaubt werden, auch die Kosten für „Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen“ – vorrangig sind das homöopathische Mittel – zu erstatten. Doch müssen die Mitglieder für diesen Wahltarif auch eine spezielle Prämie zahlen. So soll die Quersubventionierung durch andere Versicherte ausgeschlossen werden.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen müssen bis Ende April Beauftragte für die Errichtung des neuen (und von ihnen abgelehnten) Bundesverbands ernennen. Bis zur Jahresmitte soll dessen Vorstand bestellt sein. Der Verband selbst soll erst Mitte und nicht Anfang 2008 seine Tätigkeit aufnehmen. Um einem Marktmissbrauch durch die Krankenkassen entgegenzuwirken, gelten auch für sie künftig zentrale Elemente des Wettbewerbrechts: Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, der Diskriminierung und der Boykotts. Ausnahmen sind nur für jene Fälle zugelassen, in den Kassen oder Leistungserbringer gesetzlich zum Abschluss von Verträgen verpflichtet sind. Da die Kassen Rabattverhandlungen mit den Arzneimittelherstellern aufnehmen dürfen, würde hierfür dann das Kartellrecht gelten.
Entscheidende Änderung im Apothekenrecht
Im Apothekenrecht hat die Koalition eine unter finanziellen, aber auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten entscheidende Änderung vorgenommen. Nach bisherigem Stand hatten die Krankenkassen, aber auch die Apotheker mit Pharmaherstellern in Preisverhandlungen treten und so rund eine Milliarde Euro an Preissenkungen für die Kassen erzielen sollen, mindestens 500 Millionen Euro. Diesen Betrag sollten im Zweifel die Apotheker für das erste Jahr nach der Reform allein aufbringen. Diese ursprünglich vorgesehenen Änderungen sollen aber nun komplett gestrichen werden. Statt auf Höchstpreise umzustellen, von denen nach unten abgewichen werden könnte, bleibt es bei Festpreisen. Zur finanziellen Kompensation soll der Zwangsrabatt erhöht werden, den die Apotheken je Rezept an die Kassen zahlen, von 2 auf 2,30 Euro. Das macht rund 150 Millionen Euro mehr aus, die damit allerdings dauerhaft (und nicht nur im ersten Jahr) zu zahlen wären.
Generikaherstellern droht ein neuer Strafrabatt. Seit dem Jahreswechsel konnten sie den verlangten Rabatt von bis zu 10 Prozent vermeiden, wenn sie den Abgabepreis entsprechend senkten. Einige haben deshalb zum Jahresende die Preise erhöht, im neuen Jahr wieder auf den alten Betrag gesenkt und sich so legal den Rabatt erspart. Diesen sollen die Kassen nun rückwirkend zurückerstattet bekommen, samt zweiprozentigem Zuschlag.
Nullsummenspiele u. viel Lärm um nichts?
heike haubrichs (roselheike)
- 11.01.2007, 20:06 Uhr
Arzneimittelpreise zu hoch?
Andreas Grünebaum (agruenebaum)
- 12.01.2007, 14:47 Uhr
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