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Gesundheit Gesundheitskarte und Ausweis mit elektronischer Signatur

09.03.2005 ·  Die Bundesregierung versucht einen neuen Anlauf in der zuletzt zu scheitern drohenden Kartenstrategie. Die Projekte für elektronische Karten und Ausweise sollen nun vereinheitlicht werden.

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Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf, ihre Projekte für die Einführung elektronischer Karten und Ausweise zu vereinheitlichen. Das Bundeskabinett beschloß am Mittwoch - passend zum Auftakt der Computermesse Cebit - „Eckpunkte für eine gemeinsame E-Card-Strategie zur Unterstützung der flächendeckenden Einführung von elektronischen Karten“. Im einzelnen werden genannt: die elektronische Gesundheitskarte, die von 2006 an ausgegeben werden soll (Gesundheitsministerium); der digitale Personalausweis, der möglichst schnell kommen soll (Innenministerium); das Jobcard-Verfahren, das 2006 beginnen sollte (Wirtschaftsministerium) sowie die elektronische Steuererklärung (Finanzministerium), die mangels digitaler Unterschriften bisher kaum zum Tragen gekommen ist.

Gleiche Standards und die breite Verwendbarkeit der Chipkarten für den elektronischen Geschäftsverkehr sollten Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen gewährleisten, erklärte die Regierung. Entscheidend dürfte die Verständigung darauf sein, daß Gesundheitskarte und digitaler Personalausweises „auf Wunsch des Kartennutzers technisch so erweitert werden können, daß sie auch für eine elektronische Unterschrift einsetzbar sind“. Weiter heißt es in der Erklärung: „Über die Frage, welche Karte später im Jobcard-Verfahren verwendet wird, kann der Nutzer sodann selbst entscheiden.“

Entlastung für Unternehmen?

Damit steht außer Frage, daß das bereits gescheitert geglaubte Jobcard-Verfahren (F.A.Z. vom 26. Mai 2004) wiederbelebt wird. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) wollte bereits 2006 allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine solche elektronische Arbeitnehmerkarte mit einer digitalen Unterschrift vorschreiben. Damit sollten Unternehmen entlastet werden, indem ihr Datenaustausch mit den Sozialversicherungen schneller abgewickelt würde. Auch würden die Projekte für eine elektronische Verwaltung beschleunigt, wenn Bürger ihre Unterschrift rechtsverbindlich per Karte am Computer abgeben könnten. Gleiches gälte für elektronische Geschäfte oder Zahlungsverfahren. Die Einführung der Jobcard war bisher an den Kosten gescheitert. Nach dem Streit um die Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal Anfang 2004 wollte Clement keine Debatte um die bis zu 20 Euro teure Jobcard auslösen. Auch die Banken, mit denen die Regierung vor Jahren ein förmliches Bündnis zur Verbreitung der Karten geschlossen hatten, zögerten aus Kostengründen mit der flächendeckenden Ausgabe. Dies soll nun mit der Gesundheitskarte, die für alle 80 Millionen Bürger verbindlich wird, wie auch mit dem elektronischen Paß geschehen. Die Gesundheitskarte soll bis 2007 oder 2008 flächendeckend eingeführt sein.

Der Bürger soll dann wählen können, auf welchem Träger er seine elektronische Unterschrift eintragen läßt. Damit soll Ängsten vorgebeugt werden, daß mit der Signatur auch andere Daten - etwa über verschriebene Arzneien - illegal vom Chip gelesen werden können. Industrievertreter fürchten deshalb auch um die Akzeptanz der Gesundheitskarte. Die Krankenkassen dagegen, die das 1,4 Milliarden Euro teure Gesundheitskartenprojekt finanzieren, haben bereits mehrfach vorgeschlagen, die Karte signaturfähig zu machen und so für weitere Anwendungen zu öffnen (F.A.Z. vom 22. Oktober). Nach Angeboten aus der Wirtschaft sollen die Kosten für die Signatur (ohne Karte) inzwischen weniger als 5 Euro betragen. Offen bleibt, wer dies bezahlen muß: die Bürger, weil sie auch Vorteile davon haben, oder Staat und Wirtschaft, weil sie Bürokratiekosten reduzieren können.

Quelle: ami., F.A.Z., 10.03.2005, Nr. 58 / Seite 12
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