05.10.2006 · Der Gesundheitskompromiß steht vorerst. Doch was verbirgt sich hinter dem Risikostrukturausgleich, dem Rückkehrrecht oder der Länder-Klausel? Ein kleines Lexikon von Ä wie „Ärztehonorare“ bis Z wie „Zusatzprämie“.
Wer im Gesundheitsdschungel noch mitreden will, muß mit einigen Begriffen jonglieren können. Wie genau sollen jetzt die Ärzte bezahlt werden? Was kostet in Zukunft die Gesetzliche Krankenversicherung? Und wie war das noch mal mit dem Risikostrukturausgleich? Die Eckpunkte der Gesundheitsreform stehen - was sich genau dahinter verbirgt, erklärt dieses kleine Lexikon.
Ärztehonorare:
Bei der Vergütung der niedergelassenen Ärzte wird ab 2009 das komplizierte Punktesystem abgeschafft und durch eine neue Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen ersetzt. Die bisherige Deckelung der Ärztebudgets läuft damit aus, Ärzte erhalten für medizinisch notwendige zusätzliche Leistungen zusätzliches Honorar.
Beiträge:
Bis zum Start des Fonds entscheiden noch die Kassen über die Beitragshöhe. Für 2007 droht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Finanzloch von bis zu fünf Milliarden Euro. Die Beiträge würden damit - je nach Kasse - um bis zu 0,5 Punkte steigen. Das Gesundheitsministerium erwartet jedoch einen geringeren Anstieg.
Einsparungen:
Trotz der Leistungsausweitungen erwartet die Bundesregierung durch Minderausgaben bei Arzneimitteln, Krankenhäusern, Hilfsmitteln und Fahrkosten eine jährliche Entlastung von rund 1,8 Milliarden Euro. In 2007 sollen bei Inkrafttreten der Reform zum 1. April noch 1,4 Milliarden Euro gespart werden.
Gesundheitsfonds:
Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie ein geringer Steueranteil fließen ab Januar 2009 in einen Fonds. Die Beiträge werden weiterhin von den einzelnen Kassen eingezogen und in den Fonds abgeführt. Daraus erhalten sie dann für ihre Versicherten jeweils eine Grundpauschale sowie alters- und risikobezogene Zuschläge. Die Beiträge werden bundeseinheitlich gesetzlich festgeschrieben.
Kindermitversicherung:
Die kostenfreie Kindermitversicherung wird ab 2008 schrittweise zunehmend über Steuern finanziert. Der Steuerzuschuss soll 2008 1,5 Milliarden Euro, 2009 3,0 Milliarden Euro betragen. Steuererhöhungen soll es dafür zunächst nicht geben. Insgesamt schlägt die Kindermitversicherung in der GKV heute mit 14 Milliarden Euro zu Buche.
Länder-Klausel:
Etwaige Mehrbelastungen für die Kassen „reicher“ Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg im Zuge der Reform werden nicht auf einen Schlag, sondern in Schritten von je 100 Millionen Euro jährlich wirksam.
Leistungen:
Empfohlene Schutzimpfungen und Mutter-Kind-Kuren werden Regelleistungen der GKV. Alte und Pflegebedürftige erhalten einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Schwerstkranke erhalten eine Sterbebegleitung in ihrem häuslichen Umfeld. Verbesserungen gibt es auch für Heimbewohner und Schwerstbehinderte. Leistungskürzungen sind möglich in Fällen selbst verschuldeter Behandlungsbedürftigkeit. So sollen Versicherte verstärkt an Folgekosten für Schönheitsoperationen oder Piercings beteiligt werden. Bei Chronikern bleibt die Zuzahlung nur dann auf ein Prozent des Einkommens beschränkt, wenn sie sich therapiegerecht verhalten und Vorsorgeuntersuchungen mitmachen.
Medikamente:
Der Nutzen von Medikamenten wird in Zukunft im Verhältnis zu den Kosten bewertet. Kassen erhalten mehr Möglichkeiten, mit den Herstellern günstigere Preise auszuhandeln.
Risikostrukturausgleich (RSA):
Damit Kassen mit vielen Alten und Kranken keine Wettbewerbsnachteile mehr haben, werden ab 2009 die Kosten für 50 bis 80 schwere Krankheiten ausgeglichen.
Private Krankenversicherung (PKV):
Die Privatversicherer sollen sich künftig verstärkt um Bestandskunden bemühen. Beim Wechsel zu einer anderen Versicherung innerhalb der PKV können die Kunden daher künftig die aus ihren Beiträgen vorgenommenen Altersrückstellungen mitnehmen, wenn auch nur im Umfang eines neuen Basistarifs. Der Basistarif, der sich am GKV-Leistungskatalog orientiert, steht allen Neu- und Altkunden offen. Die Prämien dazu dürfen sich nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden, Risikozuschläge darf es nicht geben.
Rückkehrrecht:
Jeder soll künftig versichert sein. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, erhält ein Rückkehrrecht in seine letzte private oder gesetzliche Versicherung.
Versicherungen:
Die Kassen werden verpflichtet, den Versicherten eine Auswahl günstigerer Tarife anzubieten. So können Mitglieder Geld sparen, wenn sie einen Hausarzt-, Selbstbeteiligungs- oder Kostenerstattungstarif wählen. Kostengünstig wäre auch ein Tarif, bei dem die Kasse behandelnde Ärzte und Krankenhäuser aussucht. Um Zusammenschlüsse zu erleichtern, dürfen auch verschiedene Kassenarten wie Orts- und Betriebskrankenkassen fusionieren. Künftig vertritt ein einheitlicher Spitzenverband (statt wie bislang sieben) die Kassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Ärzten.
Zusatzprämie:
Krankenkassen, die gut wirtschaften, können ihren Versicherten Vergünstigungen gewähren oder Beiträge rückerstatten. Schlecht wirtschaftende Kassen können von ihren Versicherten eine Zusatzprämie erheben. Diese darf ein Prozent des Einkommens nicht überschreiten, bis zu einer Höhe von acht Euro monatlich entfällt jedoch die Einkommensprüfung. Daher kann bei Einkommen unter 800 Euro die Ein-Prozent-Grenze überschritten werden. Wird ein Zusatzbeitrag verlangt, kann der Versicherte in eine andere Kasse wechseln.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.436,40 | −1,15% |
| EUR/USD | 1,2401 | −0,70% |
| Rohöl Brent Crude | 103,41 $ | −3,22% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
Anonym bewerben? Ist das gut?