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Gestohlene Steuerdaten Keine wachsende Zahl von Selbstanzeigen

03.02.2010 ·  Ob Bankdaten, die der Staat von einem Datendieb kauft, zur Strafverfolgung benutzt werden können, ist juristisch nicht endgültig geklärt. Finanzminister Schäuble hat seine Absicht bekräftigt, die Steuerdaten zu erwerben. Erstmals meldet sich auch die Justizministerin zu Wort.

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In den Finanzministerien von Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es keine Erkenntnisse, dass sich Steuersünder nun entschieden hätten, reinen Tisch zu machen. Auch bei den Finanzämtern ist eine ungewöhnlich große Zahl von Selbstanzeigen noch nicht aufgelaufen. „Dafür ist es aber auch noch zu früh“, sagte ein Fahnder der F.A.Z. Erfahrungsgemäß meldeten sich Steuerhinterzieher zunächst bei ihrer Bank, um sich zu erkundigen, ob diese von dem Datenklau betroffen sei. Danach suchten Betroffene gegebenenfalls zunächst einen Steuerberater oder Strafverteidiger auf (Für Selbstanzeigen ist es in den meisten Fällen noch nicht zu spät).

Ob Bankdaten, die der Staat von einem Datendieb gekauft hat, zur Strafverfolgung benutzt werden können, ist juristisch nicht endgültig geklärt. Nicht einmal der Bundesgerichtshof hat sich bislang konkret damit befasst. Dem Bundesverfassungsgericht liegt seit September eine Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Bochum vor; dabei ging es um einen der „Liechtenstein-Fälle“. Es ist aber fraglich, ob die Richter darüber noch in diesem Jahr entscheiden werden (Az.: 2 BvR 2101/09).

Strafrechtsexperte: Steuersünder-Daten verwertbar

Der Göttinger Strafrechtsprofessor Kai Ambos hat keine Bedenken gegen den Ankauf der gestohlenen Daten. „Der Staat hat den Diebstahl nicht in Auftrag gegeben, und der Täter ist kein Amtsträger - damit ist die Erhebung der Daten aus staatlicher Sicht völlig unproblematisch“, sagte Ambos in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Aber auch bei der Verwertung des Materials sieht der Experte zum deutschen und internationalen Strafprozessrecht keine Hindernisse: „Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts gibt es keinen Automatismus zwischen Beweisen, die rechtswidrig erhoben wurden, und einem Verbot sie im Strafverfahren zu verwerten.“

So habe sich der BGH im Fall eines Terrorhelfers „extrem großzügig“ zu Gunsten der Ermittlungsbehörden gezeigt, als es um einen Lauschangriff ging. Obwohl es an einem richterlichen Beschluss für einen Lauschangriff gemangelt habe, habe das Gericht Beweise aus der Abhöraktion zugelassen. „Wenn also bereits eine rechtswidrige Ermittlungsmaßnahme eines Amtsträgers nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot führt, sollte dies bei einem Privaten, der durch einen Diebstahl an Material gelangt ist, erst recht der Fall sein.“

Es bestehe auch nicht automatisch ein Verwertungsverbot, wenn die Polizei eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Genehmigung vornehme oder eine Blutprobe nehme. „Dabei handelt es sich um klare Eingriffe in die Grundrechte - und dennoch lässt die Rechtsprechung die Verwertung der dabei erlangten Beweise grundsätzlich zu“, sagte Ambos. „Ein absolutes Verwertungsverbot besteht nur im Zusammenhang mit massiven Menschenrechtsverletzungen, wie dem Einsatz von Foltermethoden beim Verhör.“

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Absicht bekräftigt, die gestohlenen Steuerdaten von 1500 Bürgern mit Schweizer Konten zu erwerben, die ein Informant dem deutschen Fiskus angeboten hatte. Im Prinzip sei die Entscheidung gefallen, sagte Schäuble. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich schon am Vortag für den Kauf der Daten ausgesprochen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer unterstützten den Entschluss am Dienstag.

Justizministerin warnt vor innenpolitischer Intrumentalisierung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich erstmals dazu öffentlich. „Ich warne vor einer innenpolitischen Instrumentalisierung durch die Opposition bei einem Thema, das sehr sensibel ist und viele juristische wie politische Facetten hat“, sagte sie der F.A.Z. Eine sachliche Diskussion darüber, wie in der europäischen Nachbarschaft mit Steuerflüchtlingen umgegangen werde, sei überfällig - „besonders auch von Herrn Gabriel“. Der SPD-Vorsitzende hatte es als skandalös bezeichnet, dass jeder Parksünder verfolgt werde, „aber nicht die Leute, die bis zu 200 Millionen Euro Steuern hinterziehen“.

Die Steuerverwaltung sei dem Bundesfinanzministerium zugeordnet, sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Es sei gut, dass Schäuble eine umfassende rechtliche Prüfung in seinem Haus vornehme, ob überhaupt ein legaler Erwerb möglich ist.

SPD und Grüne auf Schäubles Seite

Außerhalb des Kabinetts fehlt es nicht an Warnungen: Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), „wären die Kontodaten in einem Strafprozess gegen betroffene Steuersünder nicht verwertbar“. Steuern dürften nicht eingetrieben werden, indem die Finanzbehörden sich der Hehlerei schuldig machten. „Der Staat würde sich auf juristisch außerordentlich vermintes Gelände begeben. Davon kann ich nur dringend abraten.“ Auch der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Christian Ahrendt erhob rechtsstaatliche Bedenken.

SPD und Grüne wiesen die Einwände zurück. „Wir haben bei organisierter Kriminalität immer wieder auf durchaus zweifelhafte Quellen zurückgegriffen, weil es eine Abwägung gab: Was ist wichtiger, wo wird das Recht mehr verletzt“, sagte die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles. Auch in diesem Fall gebe es eine Abwägung. Die Interessen des Staates gingen jedoch vor. Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast unterstrich, die Frage nach einem fahrlässigen Umgang mit Kontodaten stelle sich in diesem Fall nicht. Schließlich gebe es einen Anfangsverdacht.

Die Linke warf der Bundesregierung bei der Verfolgung von Steuersündern Versagen vor. „In den letzten 20 Jahren haben unterschiedliche Regierungen Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt betrachtet und damit Bürger zur Steuerhinterziehung ermuntert“, bemängelte die designierte Bundesvorsitzende Gesine Lötzsch. Sie bezeichnete den möglichen Kauf der Steuerdaten als „Armutszeugnis“. Die Linke werde diesem Kauf nur zustimmen, wenn die Bundesregierung versichere, endlich systematisch gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.

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