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Gespaltene Tarife Rechnungshof mahnt Mehrwertsteuer-Reform an

28.06.2010 ·  In einem Bericht entfacht der Rechnungshof die Debatte über die ermäßigten Mehrwertsteuersätze neu. Der Katalog der Ermäßigungen sei nicht mehr nachvollziehbar, kritisiert er.

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Der Bundesrechnungshof fordert eine Überprüfung der Fälle, in denen statt der normalen Mehrwertsteuer von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent angewendet wird: „Jede einzelne Begünstigung sollte auf systematische Schwachstellen untersucht und kritisch hinterfragt werden“, heißt es in einem am Montag vorgelegten Sonderbericht. FDP und Grüne begrüßten in Berlin den Vorstoß.

Die komplizierte Liste der mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer belasteten Dienstleistungen und Produkte sorgt seit Jahrzehnten für Streit. Der Staat lässt sich das System der ermäßigten Steuersätze inzwischen mehr als rund 20 Milliarden Euro pro Jahr kosten.

Statt die oft als unsinnig empfundenen Vergünstigungen einzuschränken, kamen immer neue Ausnahmen hinzu - unter der aktuellen Regierung aus Union und FDP der Steuerbonus für Hotels. Dabei hatte Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag noch vereinbart, Benachteiligungen auf den Prüfstand zu stellen.

Zunehmend unübersichtlichere Systematik

Das ursprüngliche Ziel der Vergünstigung sei es gewesen, bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs aus sozialpolitischen Gründen zu verbilligen, erinnerte Behördenpräsident Dieter Engels. Doch treffe dies heute in vielen Fällen nicht mehr zu. So gelte der ermäßigte Steuersatz nicht nur für alltägliche Lebensmittel, sondern auch für Feinschmeckerprodukte wie Wachteleier und frische Trüffel. Dagegen sei für Mineralwasser der volle Steuersatz zu entrichten.

Seit der Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Jahr 1968 sei die Systematik der begünstigten Produkte zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher geworden, beklagte der Bundesrechnungshof. Die Abgrenzung mute heute häufig willkürlich an. Dabei summieren sich die Vergünstigungen nach Angaben des Bundesrechungshofes immerhin auf jährlich mehr als 24 Milliarden Euro.

Keine sachliche Rechtfertigung sieht der Bundesrechnungshof etwa für die ermäßigte Besteuerung von Reit- und Rennpferden. Und für überflüssig hält er auch die Steuerermäßigung für Heimtierfutter - von der Dosennahrung für Katzen, über Kauspielzeug für Hunde bis zum Zierfischfutter. Und auch Schnittblumen, Bäume und Sträucher müssten nach Einschätzung der Experten nicht länger vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren. Schon allein durch den Wegfall dieser Begünstigungen könnten nach Berechnungen der Experten mehr als 700 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen der öffentlichen Hand fließen.

Doch auch aus anderen Gründen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Bundesrechnungshof immer wieder ein Ärgernis. Der Katalog der Ausnahmeregelungen sei für die Steuerbehörden kaum nach nachvollziehbar. Den Abgrenzungsproblemen stünde auch die Finanzverwaltung häufig hilflos gegenüber. In den vergangenen zehn Jahren seien mehr als 300 Gerichtsentscheidungen zum ermäßigten Steuersatz ergangen, aktuell seien 14 weitere Verfahren anhängig.

„Lobbygetriebene Ausnahmen“

Nach den Worten von Unions-Finanzexperte Leo Dautzenberg (CDU) bestätigt der Bericht des Rechnungshofes die Notwendigkeit, die Ausnahmetatbestände zu überprüfen: „In der Tat muss es uns gelingen, hier Licht ins Dickicht zu bringen.“

FDP-Finanzexperte Volker Wissing begrüßte den Sonderbericht als eine „sehr gute Arbeitsgrundlage“ für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform-Kommission.

Die Grünen-Politiker Alexander Bonde und Thomas Gambke erklärten, mit einer Reform würden auch Mehreinnahmen in Milliardenhöhe realisiert. „Die Abschaffung von lobbygetriebenen Ausnahmen in der Umsatzsteuer ist auch ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit.“

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