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Gesetzliche Rentenversicherung Streit über die Altersvorsorge für Selbständige

06.01.2012 ·  CSU und FDP streiten mit der CDU-Arbeitsministerin darüber, wie eine Pflicht zur Altersvorsorge aussehen soll. Pflichtversicherung oder Versicherungspflicht?

Von Kerstin Schwenn, Berlin
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Im Kampf gegen Altersarmut will die Koalition dafür sorgen, dass Selbständige besser Vorsorge getroffen haben. Allerdings streiten CDU, CSU und FDP darüber, wie eine mögliche Pflicht zur Altersvorsorge aussehen soll. Die CSU stellt sich mit ihrem jüngsten Beschluss in Wildbad Kreuth gegen die Absicht von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Auch die FDP lehnt den Zwang zum Umlagesystem ab.

Die Partei hält zwar eine Versicherungspflicht für sinnvoll, wirbt aber für ein Wahlrecht zwischen der gesetzlichen Alterssicherung und verschiedenen Formen der privaten Vorsorge. In Deutschland arbeiten rund 4,5 Millionen Menschen als Selbständige. Rund 2,4 Millionen von ihnen beschäftigen keine Mitarbeiter, gelten mithin als „Solo-Selbständige“. Besonders sie gelten als gefährdet, wegen unzureichender Vorsorge im Alter auf Grundsicherung angewiesen zu sein.

Nur ein Viertel der Selbständigen geschützt

Einige Selbständige sind schon heute gesetzlich rentenversichert - zum Beispiel jene mit nur einem Auftraggeber. Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte sind über berufsständische Versorgungssysteme abgesichert. Selbständige Handwerksmeister können nach einer Sonderregelung nach 18 Beitragsjahren aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden. Nach Erkenntnissen des Sachverständigenrats ist nur etwa ein Viertel der Selbständigen obligatorisch gegen Armut im Alter geschützt.

Von der Leyen will nun ein „festes System einer Altersvorsorge für Selbständige“ auf den Weg bringen. Dabei hält sie die gesetzliche Rentenversicherung für „die erste Adresse“. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß schlägt vor, die Selbständigen so lange in die staatliche Rentenkasse einzahlen zu lassen, bis sie Ansprüche in Höhe der staatlichen Grundsicherung von rund 680 Euro im Monat erworben haben. Wer wenig verdient, müsste lange gesetzlich rentenversichert bleiben. Diese Lösung sei unbürokratischer als der jährliche Nachweis im Rahmen einer Versicherungspflicht, argumentiert Weiß.

„Rentendialog“ in Berlin

Eine Schnittmenge der CDU mit CSU und FDP ergibt sich damit nur teilweise. Im Kreuther Papier der CSU heißt es zwar: „Für Selbständige soll eine Pflicht zur Altersvorsorge eingeführt werden.“ Zugleich aber: „Dabei soll Wahlfreiheit gelten.“ Voraussetzung sei, dass die Vorsorge als Rente ausgezahlt werde und durch diese Absicherung der spätere Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wirksam ausgeschlossen werde. Die FDP will ebenfalls ein Wahlrecht verankern. Sie warnt davor, eine Ausweitung der Pflichtversicherung würde die funktionierende berufsständische Versorgung aushebeln.

Von der Leyen macht einen Schritt auf die Koalitionspartner zu, wenn sie jetzt sagt, es gebe aber auch Alternativen wie die Ärzteversorgung oder andere pfändungssichere Altersvorsorgesysteme. Die Selbständigen-Vorsorge ist Teil des Rentenpakets, das die Ministerin schnüren will. Dazu gehören noch die umstrittene Zuschussrente für Geringverdiener, Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente und Zuverdienstgrenzen für Frührentner, Riester-Rente sowie Rehabilitationsleistungen. Mitte Januar wird der „Rentendialog“ in Berlin fortgesetzt.

In der Wirtschaft stoßen die Pläne auf Vorbehalte. Der Bundesverband der Freien Berufe lehnt von der Leyens Idee einer Pflichtversicherung ab, sieht eine Versicherungspflicht als das „geringere Übel“. Zudem verlangt er Anreize zur privaten Vorsorge, etwa die Öffnung der Riester-Rente für Selbständige. Ähnlich sieht es der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der auch moniert, es gebe keine belastbaren Zahlen, wie viele Selbständige überhaupt von Altersarmut bedroht seien. Auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände plädiert für Wahlfreiheit. Eine Vorsorgepflicht müsse sich auf jene beschränken, die steuerlich leistungsfähig seien. Sie müssten in gleicher Höhe vorsorgen wie Selbständige, die in die Rentenkasse zahlten. Dann könnte das Finanzamt überprüfen, ob der Selbständige versorgt ist.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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