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Gesetzesreform Die Wertstofftonne kommt 2015

23.10.2011 ·  Nach Informationen der F.A.Z. legt die Koalition den Streit über die Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei. Die Einigung soll den Wettbewerb beleben und das Recycling verbessern.

Von Andreas Mihm, Berlin
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Nach kontroversen Debatten haben sich die Koalitionsfraktionen im Bundestag auf einen abschließenden Entwurf für die Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geeinigt. Die Einigung belebe den Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Entsorgungsbetrieben, ohne Letztere ins Abseits zu drängen, und verbessere das Recycling, sagte der in der FDP für das Thema zuständige Abgeordnete Horst Meierhofer der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Er sprach von einer "vernünftigen Lösung zum Wohle der Verbraucher". Der Bundestag will das Gesetz am Freitag beschließen. Doch könnte die SPD, die sich für die Interessen der kommunalen Betriebe eingesetzt hatte, das Gesetz im Bundesrat blockieren.

Das Gesetz setzt einerseits eine Richtlinie der EU für eine bessere Verwertung von Abfällen um. Andererseits soll es die Voraussetzungen für ein neues Wertstoffgesetz im kommenden Jahr legen. Damit soll unter anderem die Entsorgung aller Plastik- und Metallabfälle in einer Wertstofftonne pro Haushalt vorgeschrieben werden. Bisher dürfen nur vorher durch den "grünen Punkt" lizenzierte Verpackungen in den Wertstofftonnen oder gelben Säcken entsorgt werden. Künftig sollen alle Arten von Plastik und Metallen in einer Tonne gesammelt werden.

Flächendeckend bis 2015

Die Tonnen sollen bis 2015 flächendeckend eingeführt werden. Ausnahmen von der Tonne würden nur dort geduldet, wo Kommunen ein qualitativ gleich- oder höherwertiges Bringsystem betreiben. Das gilt vor allem für Bayern, wo Landkreise oft Wertstoffhöfe unterhalten, auf denen Bürger Abfälle wie Verpackungen entsorgen. Dort ist die Sortenreinheit der gesammelten Wertstoffe - Papier, Glas, Plastik - zwar höher als bei Holsystemen.

Doch würden nur etwa ein Drittel der entsprechenden Wertstoffe dort auch abgegeben, was gegenüber Holsystemen zu wenig sei, sagte Meierhofer. Künftig dürften Kommunen auf Holsysteme nur verzichten, wenn sie ihre Sammelmengen erheblich ausbauten. Das koste die Bürger kein zusätzliches Geld. Denn für die Abfuhr der Plastikverpackung hätten sie schon an der Ladentheke bezahlt.

Private Entsorger bekommen mehr Spielraum

Die zweite wichtige Änderung betrifft die Frage, wer die Wertstoffe einsammeln und damit Geld verdienen darf. Nach dem Willen der Koalition bekommen private Entsorger mehr Spielraum. Sie müssen Kommunen das Sammeln nur drei Monate vorher anzeigen. Voraussetzung sei, dass sie gegenüber bisherigen Sammlungen einen Mehrwert böten, etwa neben Plastik auch Papier abholten. Dann dürfe die Kommune das nicht untersagen.

In dem Fall zähle auch nicht, dass die Gebührenkalkulation des öffentlichen Entsorgers gefährdet sei. In der Gesetzesvorlage heißt es: "Bei der Beurteilung sind die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit, die Qualität, der Umfang, die Effizienz und die Dauer der Leistungen zu berücksichtigen." Allerdings muss der Entsorger das Einsammeln drei Jahre garantieren. So soll verhindert werden, dass in Zeiten hoher Papierpreise Private sammeln, wenn die Preise sinken, den Abfall aber der Kommune überlassen.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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