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Gesetzentwurf Kabinett billigt schärfere Regeln für Managergehälter

11.03.2009 ·  Für die Bezahlung von Managern sollen künftig schärfere Regeln gelten. Das hat in der vergangenen Woche bereits der Koalitionsausschuss entschieden. Nun hat auch das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt. Der Bundestag soll die Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause beschließen.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch strengere Regelungen für Managergehälter beschlossen. Danach müssen Vorstände ihre Aktienoptionen statt bisher zwei mindestens vier Jahre lang halten. Auf staatlich begrenzte Höchstsummen für die Bezahlung konnte sich die Koalition in der vergangenen Woche aber nicht einigen.

Ziel der neuen Regeln sei es, bei der Bezahlung „verstärkt Anreize für eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung“ zu setzen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der Bundestag solle die geplanten Änderungen im Handels- und Aktienrecht noch vor der Sommerpause beschließen.

Zypries hofft, den Anstieg der Chefgehälter durch variable, an die Börsenkursentwicklung gekoppelte Vergütungsbestandteile zu stoppen. Es gehe darum, bei einer erfolgsabhängigen Bezahlung die richtigen Anreize zu setzen. Nicht der Börsenkurs an einem bestimmten Stichtag dürfe entscheidend sein, sondern der nachhaltige Erfolg des Unternehmens.

Vorstandsgehälter vom Aufsichtsrat genehmigen

Die Reform sieht auch vor, dass die Vorstandsgehälter vom gesamten Aufsichtsrat genehmigt werden und nicht mehr nur von einem Ausschuss. Dadurch entstehe mehr Transparenz bei deren Spitzeneinkommen, so die Ministerin. Künftig bekommt der Aufsichtsrat zudem die Möglichkeit, nachträglich Vorstandsbezüge zu kürzen, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät.

Zudem wird die Haftung des Aufsichtsrates verschärft. Setze er eine unangemessen hohe Vergütung der Manager fest, „macht er sich gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig“, erläuterte Zypries weiter. „Wir stehen in der Politik zur Zeit vor der Aufgabe, den Schaden, den Manager am Finanzmarkt angerichtet haben, im Gemeinwohlinteresse so gut es geht zu begrenzen“, erklärte die Ministerin.

In vielen Unternehmen sei in der Vergangenheit zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter - wie etwa Umsatzzahlen oder Börsenkurse zu bestimmten Stichtagen - geschaut worden. Das langfristige Wohlergehen des Unternehmens sei dabei aus dem Blick geraten.

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Von Susanne Preuß

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