23.03.2011 · Vollzeitbeschäftigte sollen künftig ihre Arbeitszeit halbieren können, um Angehörige zu unterstützen - und dabei 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Die Bundeskasse würde die Gehälter zinslos vorfinanzieren.
Von Andreas Mihm, BerlinDas Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der es Berufstätigen leichter machen soll, pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Nach dem von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegten Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sollen Beschäftigte ihre Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden in der Woche reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Es soll keinen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit geben, was Gewerkschaften und Sozialverbände für falsch halten. Das Gesetz, das nun vom Bundestag beraten wird, soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Nach dem Gesetzentwurf könnte ein Vollzeitbeschäftigter künftig seine Arbeitszeit halbieren, um pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Während dieser Zeit stünden ihm 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens zu. Den Gehaltsvorschuss trägt der Beschäftigte später ab, indem er für seine volle Stelle danach so lange nur 75 Prozent des Gehaltes bekommt, bis die Differenz wieder ausgeglichen ist. Rentenansprüche sollen etwa auf dem Niveau der bisherigen Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben.
Die höheren Gehaltszahlungen der Betriebe sollen aus der Bundeskasse zinslos vorfinanziert und später von den Unternehmen zurückerstattet werden. Die Kosten für Zinsen und Kreditausfallabsicherung schätzt die Regierung langfristig auf 8 Millionen Euro im Jahr. Um die Risiken einer Erwerbsunfähigkeit zu minimieren, sollen diejenigen, die eine Familienpflegezeit nehmen, eine Versicherung abschließen. Die Gewerkschaften lehnen das ab. Bei einem Bruttolohn von 3000 Euro läge der Preis für die Versicherung bei etwa 15 Euro im Monat, sagte ein Sprecher Schröders. Sie wies darauf hin, dass einige Betriebe schon Pflegeteilzeit ermöglichten. Familienfreundlichkeit sei auch ein Faktor im Wettbewerb um Arbeitskräfte.
Sozialverbände kritisierten, dass der Arbeitgeber der Pflegeteilzeit seiner Beschäftigten zustimmen müsse. „Sich nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen ist der falsche Weg“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher. Auch sei der Abschlag von 25 Prozent auf das Gehalt zu hoch. Die Arbeitgeber warnten vor zusätzlichen Belastungen, organisatorischen Problemen und neuer Bürokratie im Betrieb sowie einer faktischen Ausdehnung des Kündigungsschutzes. In Deutschland sind etwa 2,2 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden 1,6 Millionen zu Hause durch Angehörige und ambulante Dienste versorgt.
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Alex Merck (AlexM3)
- 23.03.2011, 22:49 Uhr
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