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Geschlossene Fonds Steuernsparen mit Fonds adieu

24.11.2005 ·  Von geschlossenen Fonds als Steuersparmodellen heißt es Abschied nehmen. Als eine ihrer ersten Maßnahmen haben die Koalitionsparteien am Donnerstag beschlossen, den Modellen die steuerlichen Vorteile zu nehmen.

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Die große Koalition wirft ihre Schatten auf das Geschäft mit geschlossenen Fonds: Die Koalitionsparteien haben am Donnerstag beschlossen, Steuerstundungsmodellen ihre steuerlichen Vorteile zu nehmen und damit geschlossene Fonds als Steuersparmodelle abzuschaffen. Künftig sollen Verluste aus Steuerstundungsmodellen nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden dürfen.

Wegen der „besonderen Eilbedürftigkeit des Vorhabens“ soll die Beschränkung für alle Verluste aus Steuerstundungsmodellen gelten, denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10. November beitritt oder für die nach dem 10. November mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Der Koalitionsbeschluß schließt ein langsames Sterben eines Geschäftsmodells ab, das in seinen Ursprüngen hauptsächlich durch hohe Grenzsteuersätze und eine undurchsichtige Steuergesetzgebung motiviert war.

Rendite war Nebensache

Anleger konnten Anfangsverluste aus Beteiligungen steuermindernd geltend machen und damit ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen reduzieren - in den besten Zeiten waren Verlustzuweisungen von bis zu 300 Prozent auf das eingesetzte Kapital möglich; die Rendite des Fonds wurde darüber zur Nebensache.

Dieser Steuerspareffekt - korrekterweise muß man von einer Steuerstundung sprechen - soll durch die neue Gesetzgebung beseitigt werden: Analog zu den Regelungen der früheren Regierungskoalition vom Mai dieses Jahres sollen Verluste aus diesen Modellen nur noch in den Folgejahren mit Gewinnen beziehungsweise Überschüssen aus demselben Modell verrechnet werden. Erwirtschaftet der Fonds keine Erträge, bleibt der Investor endgültig auf seinen Verlusten sitzen, ohne seine Steuerlast zu reduzieren.

Gescheiterte Angriffe

Bereits im Mai hatte das Finanzministerium die Initiatoren solcher Fondsmodelle überrumpelt, indem es ihnen nicht einmal zwei Wochen Zeit für einen veritablen Steuersparschlußverkauf ließ. Dieser Angriff scheiterte allerdings, weil die damalige Regierung diese Regelungen mit der Unternehmenssteuerreform verknüpft hatte, die aber im Bundesrat scheiterte.

Allerdings galt unter vielen Beobachtern bereits der Tag der Bundestagswahl als Stichtag für das Ende der Steuersparmodelle: Die künftige Bundesregierung könne sich darauf berufen, daß Anlegern bereits ab diesem Zeitpunkt klar gewesen sein könnte, daß die Steuervorteile dieser Fonds von einer neuen Regierung beseitigt werden dürften - damit gäbe es keinen Vertrauensschutz für Anleger, die nach der Bundestagswahl in solche Fonds in der Hoffnung auf steuerliche Vorteile investiert hätten.

Vor allem Medienfonds sind betroffen

Betroffen von dieser Regelung sind vor allem Medienfonds zur Finanzierung von Filmen, die immerhin zu den drei größten Produktgruppen im Markt für geschlossene Fonds zählen, sowie Windkraftfonds und die relativ kleine Gruppe der Wertpapierbeteiligungsfonds.

Schiffsfonds hingegen behalten durch die sogenannte Tonnagesteuer ihre steuerlichen Vorteile. Auslandsimmobilienfonds profitieren von Doppelbesteuerungsabkommen. Insgesamt haben die meisten Anbieter ihre Modelle mittlerweile auf Rendite statt auf Steueroptimierung ausgerichtet, wenngleich sich auch hier in den vergangenen Monaten Probleme ergeben haben: Die Suche nach renditeträchtigen Objekten gestaltet sich für die Fondsinitiatoren zunehmend schwierig.

Zwischen zwei und drei Milliarden Euro will die Politik durch diese Regelung einnehmen, wird kolportiert - eine Zahl, die Fondsanbieter anzweifeln: Die am meisten betroffenen Medienfonds hatten im vergangenen Jahr Zuflüsse in Höhe von 1,2 Milliarden Euro - bei einer unterstellten Verlustzuweisung von 100 Prozent wären das knapp 500 Millionen Euro, die der Staat sparen könnte.

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