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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Geringverdiener Zuschussrente nur für Mütter

 ·  Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sucht nach einem koalitionstauglichen und günstigeren Renten-Modell. Währenddessen ist der Gesetzentwurf für das Betreuungsgeld so gut wie fertig.

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© dpa Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, sollen in Zukunft besser gestellt werden

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit Nachbesserungen ihre umstrittene Zuschussrente für Geringverdiener retten. In den eigenen Reihen stößt ihr bisheriges Modell auf Widerstand. Deswegen kann sie das „Rentenpaket“ zur Eindämmung von Altersarmut nicht wie geplant am nächsten Mittwoch durch das Kabinett bringen. Von der Zuschussrente sollten bislang alle Geringverdiener profitieren, die jahrzehntelang Rentenbeiträge gezahlt, Kinder erzogen sowie immer zusätzlich privat für das Alter vorgesorgt haben. Deren Rente sollte auf bis zu 850 Euro aufgestockt werden. Kritiker hatten den Vorschlag als ungerecht und zu teuer abgelehnt. Nunmehr erwägt von der Leyen, die Zuschussrente auf Mütter zu beschränken; andere Geringverdiener könnten leer ausgehen. Damit will die Ministerin die Zustimmung der CSU und der Frauen-Union gewinnen, die eine bessere Anerkennung der Kindererziehung in der Rente fordern.

Von der Leyens Rentenpaket, zu dem auch Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und höhere Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner gehören, wird inzwischen nicht mehr losgelöst von anderen strittigen Vorhaben der Koalition betrachtet. Die detaillierte Ausgestaltung der Zuschussrente wird voraussichtlich im Koalitionsausschuss am 4. Juni zusammen mit dem Betreuungsgeld verhandelt werden. Auch eine Verknüpfung mit dem Thema Mindestlohn wird erwogen.

Das Kabinett will das Betreuungsgeld am 6. Juni auf den Weg bringen. Den Gesetzentwurf dafür hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) angeblich so gut wie fertiggestellt. Ein Sprecher des Ministeriums wollte am Freitag nicht verraten, was darin steht. Bekannt sind aber die Eckdaten: Ab dem Jahr 2013 sollen Eltern von einem Jahr alten Kindern 100 Euro im Monat erhalten, wenn sie keine staatlich bezuschusste Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen. 2014 wird der Betrag auf 150 Euro erhöht und auf zwei Jahre alte Kinder ausgeweitet. Das soll den Bund 2013 insgesamt 400 Millionen Euro kosten, ab dem Folgejahr dann 1,2 Milliarden Euro jährlich. Ministerin Schröder will zudem am kommenden Mittwoch einen Plan zum beschleunigten Ausbau von Kinderkrippen mit zehn konkreten Punkten vorlegen, auch um inner- und außerparteiliche Kritiker des Betreuungsgeldes sanft zu stimmen.

Unklar ist, ob heutige Renterinnen schon profitieren

Im Arbeitsministerium wird derweil geprüft, wie Frauen bei der Rente besser gestellt werden können, die Kinder erzogen haben. Dabei geht es um Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, denn die jüngeren sind schon heute gut gestellt. Sie werden in der Rente je Kind so behandelt, als hätten sie drei Jahre durchschnittlich verdient und Rentenbeträge eingezahlt. Das kostet den Bund aus Steuern heute jährlich schon mehr als 11 Milliarden Euro. Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, bekommen aber je Kind nur ein Jahr angerechnet. Zu ihren Gunsten könnten künftig zwei oder drei Jahre angerechnet werden. Die Aufwertung der Erziehungszeiten auf drei Jahre brächte je Kind etwa 55 Euro mehr Rente im Monat. So könnte die Rentenlücke gemildert werden, die besonders groß ausfällt, weil Mütter damals weniger von Krippenplätzen und Teilzeitarbeit profitierten.

Außerdem wird eine zweite Verbesserung geprüft: Schon heute werden die Anwartschaften aus Einkommen, die Mütter bis zum zehnten Geburtstag des Kindes erzielen, für die Rente um bis zu 50 Prozent hochgewertet - bis die Höhe einer Rentenanwartschaft eines Durchschnittsverdieners erreicht ist. Diese Anrechnung in der „Kinderberücksichtigungszeit“ könnte auf 60 oder 70 Prozent erhöht werden. Völlig unklar ist, ob von den Verbesserungen auch die acht Millionen heutigen Rentnerinnen profitieren sollen oder nur die künftigen. Von dieser Frage hängt ab, welche Milliardenbeträge aus Steuer- und Beitragsmitteln dereinst fällig werden. Nach Berechnung des Arbeitsministerium würde die Aufwertung für ältere Mütter, selbst wenn sie nur Neu-Rentnerinnen gewährt wird, im ersten Jahr rund 200 Millionen Euro kosten und schnell auf einen Milliardenbetrag aufwachsen.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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