21.01.2009 · An diesem Donnerstag sollen die beiden novellierten Mindestlohn-Gesetze durch den Bundestag. Die Regierungskoalition hat sich auf Lohnuntergrenzen in sieben weiteren Branchen geeinigt. Sie werden für Hunderttausende gelten.
Von Kerstin SchwennDer Mindestlohn hat die Koalition lange entzweit. Doch den Streit, ob gesetzliche Lohnuntergrenzen nun die Geringverdiener stärken oder eher Arbeitsplätze kosten, haben Union und SPD endgültig hintangestellt. An diesem Donnerstag wollen sie die beiden novellierten Mindestlohn-Gesetze durch den Bundestag bringen.
Bald sollen in sieben weiteren Branchen gesetzliche Lohngrenzen gelten: Neben den Bauarbeitern, Gebäudereinigern und Postdienstleistern sollen auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Entsorgungswirtschaft, die Pflegedienste, Großwäschereien und Bergbauspezialdienste in das Arbeitnehmerentsendegesetz einbezogen werden. Am Dienstag kamen in letzter Minute noch die gewerkschaftlichen Weiterbildungseinrichtungen hinzu. In den Mindestlohn-Gesprächen, die zuletzt parallel zu denen über das zweite Konjunkturpaket liefen, hat die Union auch nach langer Gegenwehr einem Mindestlohn für Zeitarbeiter zugestimmt. Allerdings ist die konkrete Untergrenze noch heftig umstritten, da in der Branche verschiedene Mindestlohn-Tarifverträge gelten. Die Zeitarbeit steht diese Woche noch nicht auf der Tagesordnung. Die Koalition will hier nicht den Weg über das Entsendegesetz nehmen, sondern eine Verordnungsermächtigung in das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz einfügen, die die "Tarifautonomie wahrt", wie die Koalition verabredet hat.
Das Mindestlohn-Netz wird immer dichter
Einschließlich der Zeitarbeit sollen künftig in Branchen mit rund 3 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne gezahlt werden. So wird das Mindestlohn-Netz immer dichter - auch wenn von einer flächendeckenden Lohnuntergrenze, wie sie sich die SPD wünscht, noch keine Rede sein kann. Ihr Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier bekräftigte am Dienstag bei einem Besuch der Klausurtagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes die SPD-Forderung nach einem generellen Mindestlohn von 7,50 Euro.
Die Branchen, die Union und SPD im Zuge der Novellierung in das Arbeitnehmerentsendegesetz schreiben werden, übertreffen aber diese Untergrenze zum Teil deutlich. So haben sich die Tarifpartner in der Abfallwirtschaft mit knapp 200.000 Beschäftigten auf einen Mindestlohn von 8,02 Euro geeinigt. Im Sicherheitsgewerbe gelten für die 177.000 Mitarbeiter je nach Bundesland unterschiedliche Grenzen zwischen 6 Euro im Osten und 8,32 Euro in Baden-Württemberg. Ein Sonderfall ist die Pflegebranche. Da mehr als die Hälfte der rund 500.000 Pflegekräfte für kirchliche Organisationen wie Caritas und Diakonie arbeiten, soll wegen deren arbeitsrechtlicher Sonderstellung eine neue Kommission über die Höhe des Mindestlohns entscheiden.
Der Streit um den Zeitarbeiter-Mindestlohn ist nicht ausgestanden
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) verspricht sich von den Mindestlöhnen mehr Gehalt für mehrere hunderttausend Arbeitnehmer. Allein in der Zeitarbeit müssten 100.000 der 700.000 Beschäftigten davon profitierten. Doch der Streit um den Zeitarbeiter-Mindestlohn ist nicht ausgestanden. Per Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz soll das Bundeskabinett künftig direkt Lohnsätze festlegen dürfen. DGB-Gewerkschafter haben schon wenig begeistert auf die Ankündigung der Union reagiert, der Mindestlohn solle Tarifverträge ihrer Konkurrenz vom Christlichen Gewerkschaftsbund berücksichtigen. Die SPD unterstützt den DGB-Chef Michael Sommer in der Forderung, man dürfe sich nicht am "billigsten" Tarif orientieren.
Die Gretchenfrage, was mit konkurrierenden Tarifverträgen passieren soll, spaltet in der Union Wirtschafts- und Sozialpolitiker. Einige Wirtschaftspolitiker kritisierten, dass das neue Mindestarbeitsbedingungengesetz tarifvertraglichen Lösungen nicht mehr den Vorrang gebe. Dennoch blieben die Gesetze auf der Agenda. Danach kann die Regierung künftig Mindestlöhne durch Verordnung auch dort vorschreiben, wo Tarifverträge mit geringeren Löhnen bestehen. Diese würden verdrängt. Die Union konnte hier nur eine Ausnahme durchsetzen: Tarifverträge, die schon im Sommer 2008 in Kraft waren oder nur verlängert werden, bleiben geschützt. Neue Abschlüsse in zuvor tariflosen Branchen hätten aber keine Chance. Die Gesetze aufhalten könnte nun nur noch der Bundesrat am 13. Februar. Die Länder hatten in ihrer früheren Stellungnahme ebenfalls auf dem Tarifvorrang beharrt. Diese Position könnte nach der hessischen Landtagswahl wegen des größeren Einflusses der FDP im Bundesrat gestärkt sein.
Zwei juristische Wege zum Mindestlohn
In Deutschland wird es vorerst keinen einheitlichen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geben. Stattdessen will die Koalition mehr Branchen-Mindestlöhne einführen. Dazu dienen zwei Instrumente: Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können in Branchen mit hoher Tarifbindung bestehende Tarifverträge für die ganze Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden. Über das Mindestarbeitsbedingungengesetz können in Branchen mit geringer Tarifbindung Mindestlöhne durch staatliche Verordnung unter Mitwirkung der Sozialpartner (in Branchenausschüssen) festgesetzt werden.
In das Entsendegesetz können Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent aufgenommen werden. Das bedeutet, die tarifgebundenen Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer der Branche beschäftigen. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein gemeinsamer Antrag der Tarifparteien.
Stellt eine Branche erstmals einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages, wird mit diesem Antrag zunächst der Tarifausschuss (besetzt mit je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes) befasst. Die Arbeitgeber haben ein Vetorecht. Lehnt der Ausschuss die Allgemeinverbindlicherklärung ab, kann die Bundesregierung den Mindestlohn aber trotzdem durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären. Sie muss dabei besonders die Auswirkungen auf Wettbewerb und Beschäftigung prüfen. Für den Fall konkurrierender Tarifverträge in einer Branche werden dem Verordnungsgeber Abwägungskriterien vorgegeben.
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz soll für die Wirtschaftszweige gelten, in denen die Tarifbindung unter 50 Prozent liegt. Ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Wenn ja, wird ein Fachausschuss gebildet, der die konkrete Lohnuntergrenze festlegt. Die Bundesregierung kann auf Vorschlag des Arbeitsministers diese Mindestlöhne als Rechtsverordnung erlassen, die befristet werden kann. Bis zum Stichtag des 16. Juli bestehende Tarifverträge gehen den festgesetzten Mindestlöhnen vor. Tarifverträge, die diese ablösen, haben ebenfalls Vorrang.
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