08.01.2010 · Wirtschaftsprozesse sollen künftig in englischer Sprache geführt werden können. Das sieht eine Initiative der Justizminister von Nordrhein-Westfalen und Hamburg vor. Nach Informationen der F.A.Z. wollen sie eine entsprechende Gesetzesänderung in die Wege leiten. Auch Richter und Anwälte sind beteiligt.
Von Joachim JahnWirtschaftsprozesse sollen künftig in englischer Sprache geführt werden können. Das sieht eine Initiative der Justizminister von Nordrhein-Westfalen und Hamburg, Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und Till Steffen (Grüne), vor. Nach Informationen dieser Zeitung wollen die beiden Minister eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes in die Wege leiten. Auch Richter und Anwälte sind an dem Projekt beteiligt, mit dem Deutschland als Justizstandort gestärkt werden soll. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat bereits den ersten Schritt getan: Soweit das geltende Gesetz dies bereits jetzt zulässt, kann dort seit Jahresbeginn in Zivilprozessen in englischer Sprache verhandelt werden.
Das Problem: Gerade die interessantesten – und für Staatskasse wie Anwälte lukrativsten – Prozesse, an denen deutsche Unternehmen als Kläger oder Beklagte beteiligt sind, werden auf Wunsch ausländischer Geschäftspartner meist vor angelsächsischen Gerichten oder vor privaten Schiedsgerichten geführt. Dies hat zur Folge, dass oft schon in den Verträgen eine andere Rechtsordnung vereinbart wird (und deshalb nichtdeutsche Rechtsanwälte die Aufträge zur Beratung erhalten). Die geringe Verbreitung der deutschen Sprache auf der Welt gilt als wesentlicher Grund dafür. „Der Gerichtsstandort Deutschland leidet darunter, dass das Gerichtsverfassungsgesetz Deutsch als Gerichtssprache vorschreibt“, sagte Müller-Piepenkötter dieser Zeitung. „Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schrecken davor zurück, in einer fremden Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln.“ Englisch sei nun einmal die führende Sprache im internationalen Wirtschaftsverkehr.
Die Justizministerin hat deshalb zusammen mit ihrem Hamburger Kollegen Steffen sowie Vertretern des Deutschen Richterbundes und Deutschen Anwaltvereins einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, an ausgewählten Landgerichten spezielle „Kammern für internationale Handelssachen“ einzurichten. Diese können bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten vollständig auf Englisch verhandeln, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Das gilt dann auch für Anträge, das Protokoll und das Urteil. Diese Kammern sollen mit sprachkundigen Richtern besetzt werden und bestehen – wie die regulären Kammern für Handelssachen, die es seit je gibt – aus einem Berufsrichter und zwei Nichtjuristen aus der Wirtschaft als gleichberechtigten Richtern.
Brigitte Kamphausen, stellvertretende Vorsitzende des Richterbunds, sagt: „In meinen sieben Jahren als Vorsitzende einer solchen Kammer habe ich oft erlebt, wie durch die Übersetzungen ins Deutsche viele Nuancen und Details verlorengehen.“ Auch für ausländische Kläger und Beklagte wäre es nach ihrer Ansicht angenehmer, wenn sie den Gang der mündlichen Verhandlung „ungefiltert“ verfolgen könnten; den zugrunde liegenden Vertrag hätten sie schließlich auch meist auf Englisch ausgehandelt. Die nötige Sprachkompetenz traut Kamphausen vielen ihrer Kollegen durchaus zu. Denn zunehmend gebe es Richter, die zuvor in einer internationalen Anwaltskanzlei gearbeitet oder einen angelsächsischen Zusatzabschluss als Master of Laws (LL.M.) erworben hätten.
Einen Vorgeschmack auf die geplante Neuregelung können Unternehmen von sofort an erleben, wenn sie einander in Nordrhein-Westfalen verklagen. Das OLG Köln sowie die zu dessen Bezirk gehörenden Landgerichte Aachen, Bonn und Köln haben in ihren Geschäftsverteilungsplänen spezielle Kammern und Senate eingerichtet, vor denen auf Wunsch englisch gesprochen wird. „Als Gerichtsstandsvereinbarung ist das jetzt schon möglich“, sagte OLG-Präsident Johannes Riedel dieser Zeitung. Bei Anwälten bestehe ein großes Interesse daran. „Solange das Gesetz nicht geändert wird, gilt dies aber nur für die mündliche Verhandlung“, bedauert Riedel. Schriftsätze und Urteile müssten hingegen bislang noch auf Deutsch eingereicht werden.
Oh Deutschland, wo bist du hingekommen
Peter Kelm (Museumsdirektor)
- 08.01.2010, 20:30 Uhr
Warum nicht Wirtschaftsprozesse gleich in Mandarin austragen?
Ralf Wewerke (vvevve)
- 08.01.2010, 20:37 Uhr
auf Denglish verhandeln
Juri Garkov (JuriGarkov)
- 08.01.2010, 20:46 Uhr
Klingt ja ganz nett
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 08.01.2010, 20:49 Uhr
Amtssprache
Fritz Vandermöhlen (FritzV)
- 08.01.2010, 20:58 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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