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Gendiagnostikgesetz Versicherungen wollen keinen Gentest verlangen

17.04.2008 ·  Nach den Eckpunkten zum Gendiagnostikgesetz könnten Versicherer vor dem Abschluss von Lebensversicherungen mit hohen Summen die Vorlage eines Gentests verlangen. Darauf wollen die Versicherer jedoch verzichten. Dennoch müssen die Verbraucher bei Gentests aufpassen.

Von Daniel Mohr
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Die deutsche Versicherungswirtschaft will auch künftig vor dem Abschluss einer Versicherung keine Durchführung eines Gentests von ihren Kunden verlangen. Man akzeptiere ausdrücklich das Recht auf Nichtwissen. Damit reagierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Kritik insbesondere von den Grünen nach dem Beschluss des Bundeskabinetts über Eckpunkte zum Gendiagnostikgesetz.

Demnach könnten die Versicherer vor dem Abschluss von Lebensversicherungen mit hohen Summen die Vorlage von Ergebnissen von Gentests verlangen. „Ein solches Vorgehen ist auch künftig nicht beabsichtigt", teilte der Verband in einer Stellungnahme mit.

Versicherungswirtschaft: Informationsgleichgewicht muss gewahrt bleiben

Gleichwohl sei es für die Versicherungswirtschaft jedoch unabdingbar, dass das Informationsgleichgewicht zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer gewahrt bleibe. „Der Vertragspartner muss auch weiterhin den Versicherer über alle bekannten Risiken informieren, unabhängig davon, auf welchem Weg er dieses Wissen erlangt hat“, so der GDV.

Dabei dürften durch genetische Testmethoden erlangte Kenntnisse über gesundheitliche Risiken nicht anders behandelt werden als auf herkömmlichen medizinischen Verfahren beruhende Ergebnisse. Wer also durch einen Gentest weitergehende Kenntnisse über seinen Gesundheitszustand erlangt habe, dürfe diese dem Versicherer vor dem Vertragsabschluss nicht verheimlichen.

Die Versicherungswirtschaft hält es daher für unverzichtbar, dass während der parlamentarischen Beratungen über das Gesetz das Informationsgleichgewicht als Grundsatz der freiwilligen Personenversicherung erhalten bleibe. Nur so könnten zum Beispiel Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu risikogerechten und damit fairen Preisen angeboten werden. Generell begrüßen die Versicherer das Eckpunktepapier, da so die Diskussion über den Umgang mit genetischen Untersuchungen wiederaufgenommen werde.

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Jahrgang 1978, Redakteur in der Wirtschaft.

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