Home
http://www.faz.net/-gqg-ovyi
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Geldpolitik Die EZB dringt auf Änderungen am EU-Verfassungsentwurf

28.04.2004 ·  Aus Sorge vor einer Schwächung der Währungsverfassung dringt die Europäische Zentralbank (EZB) verstärkt auf Korrekturen am Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union.

Artikel Lesermeinungen (0)

Aus Sorge vor einer Schwächung der Währungsverfassung dringt die Europäische Zentralbank (EZB) verstärkt auf Korrekturen am Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union (EU). EZB-Präsident Jean-Claude Trichet hat die irische Ratspräsidentschaft in einem Brief gebeten, daß den Bedenken und Änderungswünschen der Notenbanker entsprochen werde. Der EZB-Rat erachte dies als extrem wichtig, schreibt Trichet. Der EZB geht es vor allem um die Absicherung von Preisstabilität und Unabhängigkeit der Notenbanken in der Verfassung. Die Notenbank sorgt sich zudem, daß ihre Zuständigkeiten in der internationalen Vertretung des Euro-Raums untergraben werden. Die Regierungskonferenz über die Verfassung nimmt ihre Beratungen Mitte Mai wieder auf.

Im Gegensatz zu früheren Einwänden hat die EZB ihre Besorgnis ausgedehnt. Bisher sei die Notenbank davon ausgegangen, daß alle Teile der Verfassung denselben Rang genießen würden, heißt es. Dieses Prinzip sieht die EZB nun gefährdet. Denn der Regierungskonferenz liegt mittlerweile der Vorschlag auf dem Tisch, Teile der künftigen Verfassung in einem vereinfachten Verfahren ändern zu können. Titel III des dritten Teils der Verfassung, der unter anderem die Aufgaben der EZB und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) beschreibt, würde danach vom Europäischen Rat einstimmig ohne Einberufung einer Regierungskonferenz geändert werden können. Die Änderungen müßten in den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Werde dieser Vorschlag angenommen, heißt es im Schreiben Trichets, genössen viele der im Maastricht-Vertrag vereinbarten Sicherungen der "Währungsverfassung" nicht mehr denselben Verfassungsrang wie die Vorkehrungen im ersten Teil der Verfassung. Dieser Teil enthält unter anderem den Zielkatalog der EU.

„Nicht-inflationäres Wachstum“

Die EZB fordert deshalb, daß die EU sich im ersten Teil der Verfassung das Ziel "nicht-inflationäres Wachstum" oder "Preisstabilität" setzt. Im Gegensatz zu den geltenden EU-Verträgen ist dieses Ziel im Verfassungsentwurf nicht mehr enthalten. Notenbanker und Ökonomen sehen darin eine Abkehr von der Stabilitätsphilosophie der Währungsunion, die die gesamte Wirtschaftspolitik der EU auf Preisstabilität verpflichte. Auch fordert die EZB, daß den nationalen Notenbanken im ESZB in Artikel I-29 des ersten Verfassungsteils neben der EZB die volle Unabhängigkeit garantiert wird. Bisher erfolgt dies nur im dritten Verfassungsteil. Notenbanker monieren dies als "Unabhängigkeit zweiter Klasse".

Trichet schlägt ferner redaktionelle Änderungen der Verfassung vor, damit die EZB nicht als "Organ der Union" geführt werde. In dieser Formulierung wittern Notenbanker eine Schwächung ihrer Unabhängigkeit und möglichen Druck zur unerwünschten Vorabkoordinierung der Geld- mit der Wirtschaftspolitik. Die EZB fordert auch, daß ihre Zuständigkeiten in der Vertretung des Euro-Raums auf internationaler Ebene voll respektiert werden. Die Zuständigkeiten der EZB sollten im entsprechenden Artikel III-90 des Verfassungsentwurfs ausdrücklich Erwähnung finden, fordert Trichet.

Ohne Zustimmung

Der EZB-Präsident weist darauf hin, daß der neue Vorschlag eines vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens keine Konsultation der EZB vorsieht. Weil auch hier Geld- und Währungspolitik betroffen seien, müsse die EZB aber gehört werden, mahnt Trichet. Er greift zudem Bedenken hinsichtlich des Verfahrens auf, nach dem bestimmte Artikel der EZB-Satzung und damit zusammenhängender Rechtsakte geändert werden können (siehe Link: „Die EU-Verfassung vereinfacht Eingriffe in die EZB-Satzung“). Artikel I-24 des Verfassungsentwurfs sieht vor, daß der Ministerrat solche Änderungen künftig einfacher beschließen kann, wenn die Initiative von der Europäischen Kommission und nicht von der EZB ausgeht. Hier müsse zumindest Gleichheit der Verfahren hergestellt werden, schreibt Trichet. "Es sei sicher nicht gewünscht, daß die Verfassung die Stellung der EZB hinsichtlich ihrer eigenen Satzung schwäche", heißt es.

Trichets Brief von Mitte April wurde erst jetzt veröffentlicht. Die EZB hatte im vergangenen Jahr mehrfach Änderungen an dem Verfassungsentwurf vorgeschlagen und überwiegend kein Gehör gefunden.

Quelle: pwe. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.04.2004, Nr. 100 / Seite 12
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Barrosos Verantwortung

Von Werner Mussler, Brüssel

Die EU-Kommission schaut den EU-Staaten auf die Finger: Sind ihre Haushalte in Ordnung? Wie sie diese Kontrolle ausübt, wird sich in der Politik entscheiden - abhängig davon, ob sich der französische Weg oder der deutsche Weg zur Krisenbekämpfung durchsetzt. Mehr 2 5

30.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.280,80 −1,81%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.368,84 −1,82%
Dow Jones 12.428,50 −1,21%
EUR/USD 1,2400 −0,71%
Rohöl Brent Crude 103,52 $ −3,12%
Gold 1.579,50 $ 0,00%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.