08.09.2010 · Über die Atomkraft wird bundesweit heftig gestritten. Bei der Laufzeitverlängerung ist aber längst nicht Schluss im Energiekonzept. Sanierungen der Wohnhäuser könnten jeden Bürger unmittelbar betreffen - und das könnte teuer werden.
Von Steffen UttichIn ihrem Energiekonzept lässt die Bundesregierung erstmals erkennen, wie sie ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele langfristig erreichen will, ohne dafür eine sichere und bezahlbare Energieversorgung preiszugeben. Im Vordergrund steht derzeit zwar noch der politische Streit über die geplante Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke. Doch wenn sich der Pulverdampf verzogen hat, wird sich zeigen, dass auch andere Bestandteile des Konzepts hochbrisant sind, weil sie nahezu alle Bürger unmittelbar betreffen werden.
So sieht die Koalition in der energetischen Gebäudesanierung den entscheidenden Hebel, um die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent (gegenüber 1990) zu senken. Dies durchaus zu Recht, schließlich entfallen auf die Immobilien im Land schätzungsweise 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs. In der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden liegen hohe Einsparpotentiale.
Wer soll die Sanierungen bezahlen?
Doch zeigt das Energiekonzept auch, wie schwierig es ist, das ehrgeizige Ziel zu verwirklichen. Im Neubau sind die Anforderungen über die Energieeinsparverordnung schon jetzt so hoch, dass Deutschland für den Rest der Welt ein energieeffizientes Musterland darstellt. Das Problem liegt darin, dass sich der Wohnungsneubau mit zuletzt 159.000 fertiggestellten Wohnungen im Jahr auf einem Nachkriegstief bewegt. Die jährlich neu gebaute Fläche beträgt derzeit gerade einmal 0,6 Prozent des Wohnflächenbestandes. Der Bau von Gewerbeobjekten wiederum ist im Zuge der Wirtschaftskrise eingebrochen.
Das wahre klimapolitische Potential schlummert also weniger im Neubau als im Bestand von 17 Millionen Wohngebäuden und weiteren 6 Millionen Verwaltungs-, Gewerbe- und Kulturbauten - und hierbei vor allem im Gebäudebestand, der vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet wurde.
Dieses Potential gilt es zu heben. Doch wie das geschehen soll, vor allem aber, wer die Rechnung für die energetische Sanierung bezahlen soll, weiß heute noch keiner. Die Sanierungskosten liegen immerhin zwischen 35 Euro und 250 Euro je Quadratmeter, wie in dem wissenschaftlichen Gutachten zu lesen ist, das die Regierung zur Vorbereitung des Energiekonzepts in Auftrag gegeben hat.
Die Rechnung können Immobilieneigentümer nicht alleine tragen
Die energetische Sanierung - also vor allem eine bessere Wärmedämmung und der Einbau moderner Heizungen - hat zwar längst begonnen. Aber eben nur dort, wo die Investitionen für Haus- und Wohnungseigentümer wirtschaftlich darstellbar sind. Das ist in den wirtschaftsstarken Städten und Regionen der Fall, wo ein nennenswertes Wert- und Mietsteigerungspotential vorhanden ist.
Das ist nicht der Fall in Landstrichen mit einer schrumpfenden Bevölkerung. Hier lassen sich Preisaufschläge nicht durchsetzen und Modernisierungskosten über Mieterhöhungen nicht umlegen. Die Eigentümer dort über verschärfte Auflagen zur Sanierung zu zwingen, ist unmöglich. Der Gesetzgeber darf die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht ausblenden. Sollte er es doch tun, dürften die Wohnungsgesellschaften vieler Kommunen als erste in die Knie gehen.
Die weit gesteckten klimapolitischen Ziele werden nicht erreicht, wenn die Rechnung für die energetische Sanierung allein den Haus- und Wohnungseigentümern präsentiert wird. An dieser Einsicht führt kein Weg vorbei. Bundesbauminister Peter Ramsauer hat sich bisher darum gedrückt, daraus die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Im Energiekonzept deutet die Regierung nun zumindest in Eckpunkten an, wie sie das Sanierungstempo erhöhen will.
Von den Förderungen wollen viele etwas abhaben
Zum einen stellt sie verbesserte finanzielle Förderung in Aussicht, die Investitionsanreize setzen soll. Sie erwägt etwa mehr zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse über die staatliche KfW und steuerliche Sonderabschreibungen. Gleichzeitig soll das Mietrecht „ausgewogen“ angepasst werden, um energetische Sanierungen nicht mehr zu behindern und angemessene Umlagen auf die Miete zu erleichtern. Passiert ist bislang das Gegenteil: Das KfW-Förderprogramm zur Teilsanierung ist jüngst eingestellt worden. Im kommenden Jahr sollen nach dem bisherigen Haushaltsansatz die Mittel für die Ausstattung der KfW-Förderprogramme um die Hälfte gekürzt werden. Von einer Anpassung des Mietrechts war lange überhaupt keine Rede mehr.
Der Bundesumweltminister hat erkannt hat, das hier etwas nicht zusammenpasst. Ohne Förderung werde es nicht gehen, hatte Norbert Röttgen kürzlich klargestellt. Freilich hält sich die Bundesregierung im Energiekonzept bedeckt, wie viel Geld sie in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes stecken will - und kann. Denn an den nach und nach auf 2,5 Milliarden Euro jährlich aufwachsenden Fördermilliarden, von denen im Energiekonzept die Rede ist, wollen viele etwas abhaben. Hier liegt die Krux. Die eigentliche Arbeit am Konzept beginnt daher erst. Es gilt die Kosten ehrlich offen zu legen, gegen den Nutzen abzuwägen und nach möglichst marktwirtschaftlichen Ansätzen zu suchen. Bis zu einem systematischen, bezahlbaren Konzept für die energetische Sanierung ist es noch ein weiter Weg.
Steffen Uttich Jahrgang 1970, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Immobilienteil.
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