01.02.2006 · Das Kartellamt bereitet weitere Mißbrauchsverfahren gegen Gasversorger vor, die ihren Kunden überhöhte Preise berechnen. Zwischen vergleichbaren Unternehmen gebe es Preisunterschiede von mehr als 40 Prozent.
Das Bundeskartellamt bereitet eine zweite Welle von Mißbrauchsverfahren gegen Gasversorger vor, die ihren Kunden überhöhte Preise berechnen. Das hat Kartellamtspräsident Ulf Böge im Gespräch mit dieser Zeitung angekündigt. „Die teilweise erheblichen Preisunterschiede zwischen Unternehmen mit vergleichbarer Kostenstruktur deuten auf den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hin“, sagte er. Solche Differenzen ließen sich in einem funktionierenden Wettbewerb nicht durchsetzen. Namen wollte er noch nicht nennen.
Blaue Briefe drohen nicht nur einigen der vom Bundeskartellamt überwachten überregional tätigen Versorger. An der Prüfung sind auch die Landeskartellämter beteiligt. Gemeinsam haben sie Preiserhebungen für eine Vergleichsmarktanalyse durchgeführt, in die Daten der rund 700 Gasversorger einfließen. Wie zu hören ist, dürften die Verfahren von Bundeskartellamt und Landesbehörden, die für die Regionalversorger zuständig sind, zusammen eine deutlich zweistellige Zahl von Unternehmen betreffen.
„Wir sind keine Preiskommissare“
Böge wollte sich dazu nicht äußern. Bei der Marktanalyse hätten sich zum 1.November des vorigen Jahres zwischen ansonsten vergleichbaren Unternehmen Abweichungen der Endverbraucherpreise von bis zu 44 Prozent ergeben, sagte er. Danach hatte eine Reihe von Versorgern weitere Preisanhebungen beschlossen; die letzten von ihnen sind am heutigen Mittwoch in Kraft getreten. Damit stünden die Preise für das laufende Gaswirtschaftsjahr bis Ende September vorerst fest; man verfüge über eine solide Datenbasis für die Marktanalyse.
„Wir sind keine Preiskommissare, die Unternehmen daran hindern wollen, höhere Einkaufskosten weiterzugeben“, sagte der oberste deutsche Wettbewerbshüter. Maßstab des Kartellamtes sei die Preisbildung unter der Annahme eines funktionierenden Wettbewerbs. Unter dieser Voraussetzung könnten steigende Gasbezugskosten, die im Durchschnitt allenfalls die Hälfte der Endverbraucherpreise ausmachten, keinesfalls „eins zu eins“ auf die Verbraucherpreise durchschlagen. Von überhöhten Preisen besonders betroffen sind offenbar die neuen Bundesländer. In den Untersuchungen zeichne sich ein deutliches Ost-West-Gefälle der Preise ab, sagte Böge. Im Dezember 2004 und Anfang 2005 hatte das Kartellamt die ersten Mißbrauchsverfahren gegen insgesamt sieben Gasversorger eröffnet, die daraufhin allesamt einlenkten und die beanstandeten Preisanhebungen nicht wie geplant vornahmen oder sich zu neuen Tarifen verpflichteten. Der harte Kurs zeige Wirkung, meinte Böge. Viele Stadtwerke hätten inzwischen eingesehen, daß ihnen die langfristigen Lieferverträge mit den großen Gasversorgern zu wenig Spielraum in ihrer Preisgestaltung ließen.
Jeder Tag ist viel Geld wert
„Verbraucher und Unternehmen dürfen nicht länger in die Gebietsmonopole der Versorger gezwungen werden“, sagte Böge. Eine Voraussetzung dafür will die Bundesnetzagentur schaffen. Die von ihr betriebene Vorbereitung für einen diskriminierungsfreien Netzzugang, der allen Gaskunden den Wechsel ihres Lieferanten ermöglichen soll, ist aber nur eine Seite der Medaille. „Sinkende Preise sind nur dann zu erwarten, wenn die Stadtwerke ihr Gas dort beziehen können, wo es am günstigsten ist und neue Anbieter in den Markt gelangen“, sagte Böge.
Ohne die vom Kartellamt angeordnete Abschaffung der langfristigen Lieferverträge zwischen den großen Versorgern und den Weiterverteilunternehmen werde sich der Wettbewerb nicht entfalten können. Böge rechnet mit einer raschen Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf, vor dem Eon Ruhrgas gegen die Entscheidung des Amtes geklagt hat. Er warf dem Konzern vor, auf Zeit zu spielen, um sich die lukrativen Verträge möglichst lange zu sichern. „Für Ruhrgas ist jeder Tag mehr viel Geld wert.“ Sobald die Entscheidung des Amtes gerichtlich bestätigt sei, könnten anhaltende Verstöße mit Bußgeldern und der Abschöpfung mißbräuchlicher Gewinne geahndet werden, warnte er.
Der relevante Markt ist zu klein
Böge erwartet, daß sich die Stadtwerke im Wettbewerb mittelfristig neu gegen die großen Gasversorger aufstellen werden. Ein Aufbrechen der bestehenden regionalen Monopole durch eine wettbewerbskonforme Durchleitungsregelung werde den genehmigungsrechtlichen Spielraum für Unternehmenszusammenschlüsse erhöhen. „Es würden Fusionen der kleineren Gasversorger möglich, die wir heute ablehnen müssen, weil der relevante Markt zu klein ist“, sagte Böge.
Auf dem Strommarkt prüft das Bundeskartellamt noch immer Beschwerden, daß Elektrizitätsversorger angebliche Kosten für Emissionszertifikate zu Unrecht auf die Strompreise aufschlügen. Ende Februar läuft die Frist für Stellungnahmen der Versorger aus. Böge will dann „mit Hochdruck“ zu einer Entscheidung kommen. Die betriebswirtschaftliche Methode der Stromversorger, Opportunitätskosten, die sich aus einem möglichen Verkauf zunächst gratis zugeteilter Emissionsrechte an der Leipziger Strombörse EEX ergäben, in ihre Preiskalkulation einzubeziehen, sei „an sich“ nicht zu beanstanden.
Börsenpreise als Maßstab für die Kalkulation
Angesichts der marktbeherrschenden Stellung von Versorgern wie Eon und RWE müsse man sich aber fragen, „ob diese Aufschläge auch unter Wettbewerbsbedingungen möglich wären“. Böge verwies auf andere Branchen wie die Stahlindustrie, die angesichts scharfer Konkurrenz nicht die Möglichkeit hätten, die kalkulatorischen Kosten in die Verkaufspreise zu überwälzen. Zu prüfen sei auch, ob die Börsenpreise angesichts des geringen Anteils der dort gehandelten Zertifikate als Maßstab für die Kalkulation herangezogen werden könnten.
Erwartungsgemäß hat Eon Ruhrgas derweil zu der vom Bundeskartellamt Mitte Januar erlassenen Untersagungsverfügung gegen langfristige Lieferverträge Rechtsmittel eingelegt. Neben der beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereichten Beschwerde ziele ein Eilantrag darauf ab, den Sofortvollzug der beklagten Untersagungsverfügung auszusetzen, bestätigte das Essener Unternehmen.
Gaspreise und Durchleitungsrechte
Peter Eckhoff (justav)
- 25.05.2006, 21:10 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.419,90 | −1,28% |
| EUR/USD | 1,2369 | 0,00% |
| Rohöl Brent Crude | 103,19 $ | −0,06% |
| Gold | 1.540,00 $ | −2,50% |
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