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Für Kinder von Hartz-IV-Empfängern Chipkarte soll Bildung erleichtern

13.08.2010 ·  Arbeitsministerin von der Leyen will eine elektronische Guthabenkarte für Kinder aus Hartz-IV-Familien einführen. Auch Geringverdiener-Familien sollen davon profitieren, die Karte soll aber nicht für alle Kinder gelten.

Von Kerstin Schwenn
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Kinder aus Hartz IV-Familien sollen in Zukunft leichter Zugang zum Förderunterricht, zum Sportverein, zur Musikschule oder auch zum Schwimmbad bekommen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) schwebt dazu die Einführung einer elektronischen Guthabenkarte vor. „Eine solche Karte könnte dazu dienen, die Leistungen unbürokratisch und so wenig stigmatisierend wie möglich zu gewähren“, sagte der Sprecher des Arbeitsministeriums am Donnerstag der F.A.Z. „Wir prüfen das.“ Leyen will bedürftigen Kindern von Langzeitarbeitslosen Sach- und Dienstleistungen zukommen lassen, weil sie dies für erfolgversprechender als Geld hält. Die CSU lehnt hingegen bisher Sachleistungen anstelle von Geld ab, weil ihrer Ansicht nach die Familien dadurch diskriminiert würden.

Leyens Sprecher betonte, die Karte werde in keinem Fall schon zum Jahreswechsel eingeführt. Dazu seien noch zu viele Punkte ungeklärt. Er zeigte sich zuversichtlich, dass ein Kartensystem nicht der einzige Weg sei, eine Stigmatisierung bedürftiger Kinder zu verhindern. Diskutiert würden im Ministerium auch andere Formen der Kostenübernahme.

„Brandmarkung“ verhindern

Um die „Brandmarkung“ zu verringern, sollen nach Leyens Vorstellung nicht nur Kinder von Hartz-IV-Empfängern, sondern auch von Geringverdienern von Angeboten profitieren. Vorbild sei das „Stuttgarter Modell“. In Stuttgart gibt es seit zehn Jahren ein Bonuskartensystem; dort erhalten die Kinder einen Zuschuss von 60 Euro jährlich. Dieser fließt allerdings im Schnitt zu mehr als der Hälfte in Freibad- und Zoobesuche.

Leyens Sprecher widersprach derweil Meldungen, wonach der Bund ein Karten-Guthaben von 200 Euro für die 1,7 Millionen Kinder aus Hartz IV-Familien plane. Über Struktur und Umfang der Leistungen gebe es noch keine Festlegungen, sagte er. Auch wenn Pauschalierungen möglich seien, müsse doch die individuelle Bedürftigkeit ermittelt werden. Für die Zuschüsse an Kinder von Geringverdienern müssten ohnehin die Länder und Kommunen aufkommen, nicht der Bund. Von der Leyen hat daher für nächsten Freitag Vertreter der Kommunalverbände und die Bildungs-, Sozial- und Familienminister der Länder eingeladen.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat in den Etat von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) für 2011 vorsorglich 480 Millionen Euro zusätzlich für die Bildung von Kindern aus Hartz-IV-Familien eingestellt. Anlass dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar, das den Bund zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze zwingt. Die Koalition muss die Neuordnung bis zum Jahresende unter Dach und Fach haben. Die Verfassungsrichter hatten die Regelsätze für grundgesetzwidrig erklärt und gefordert, dass die Regierung den Bildungsbedarf von Kindern stärker berücksichtigt. Bisher werden die Regelsätze für Kinder nur prozentual von denen der Erwachsenen abgeleitet. Ausgaben für Bildung sind - abgesehen von den sogenannten Schulstarter-Paketen - nicht gesondert berücksichtigt.

Leyens Sprecher betonte, die Umsetzung des Gerichtsurteils sei für die Ministerin vorrangig, auch wenn ihr Vorhaben des Chipkartensystems mittelfristig über die Zielgruppe der Kinder aus Hartz-IV-Familien hinausgehe. Es gehe jetzt darum, die Strukturen für Bildungsleistungen zu strukturieren. Die Zahlen der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, welche die Grundlage für die Neuberechnung der Regelsätze bildet, werden in nächster Zeit erwartet. Das Ministerium hofft, Anfang September die neuen Zahlen parat zu haben.

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